Jährlich im Herbst ist es wieder so weit: Millionen Privatversicherte werden damit konfrontiert, ab dem nächsten Jahr mehr für ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Im vergangenen Jahr 2025 waren rund zwei Drittel der Privatversicherten von einer Beitragserhöhung betroffen. Durchschnittlich mussten sie 18 Prozent mehr Beiträge bezahlen. Vielen kommt dabei der Gedanke, die Versicherung zu kündigen und zu wechseln, um die Beitragserhöhung zu vermeiden. Nicht zuletzt, weil es einiges an Aufwand bedeutet, aber vor allem aus finanziellen Gründen, lohnt es sich, Alternativen zur Kündigung nach Beitragserhöhung in Betracht zu ziehen.
Die PKV kündigen: Das gilt
Zunächst geht es uns um die ordentliche Kündigung der PKV. Privatversicherte haben immer die Möglichkeit, ihre Krankenversicherung ohne Angabe von Gründen jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Bei vielen Unternehmen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Ergo muss das Kündigungsschreiben zur Fristwahrung bis zum 30. September beim Versicherer eingegangen sein. Wann das Versicherungsjahr endet, lässt sich den Versicherungsunterlagen entnehmen.
Das Kalenderjahr entspricht immer dem Zeitraum: 30.09. zum 01.01. des Folgejahres.
Das Versicherungsjahr entspricht dem individuellen Zeitraum von einem Jahr ab dem ursprünglichen Vertragsbeginn. Kündigungen müssen 3 Monate vor Ablauf eingehen.
Beispiel: Bei Versicherungsjahrbeginn zum 01.06. muss die Kündigung spätestens zum 28.02. erfolgen.
Einen Sonderfall betrifft eine eventuell vereinbarte Mindestvertragsdauer, die zur Folge hat, dass der Versicherungsvertrag nicht vor deren Ablauf gekündigt werden kann.
Übersicht: Kündigungsregelungen der privaten Krankenversicherungen
| Gesellschaft | Mindestvertragsdauer in Jahren * | Kündigungsregel * 3 Monate zum Ende K =Kalenderjahr V =Versicherungsjahr |
| Advigon | 1 | K |
| Allianz | 2 | K |
| Alte Oldenburger | 2 | V |
| ARAG | 2 | K |
| AXA | 2 | K |
| Barmenia | 2 | V |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) | 2 | V (K bei Verbundtarifen mit UKV) |
| Concordia | 2 | K |
| Continentale | 2 (1 bei Bisextarifen) | V (K bei alten Mannheimer-Tarifen) |
| DBV | 2 | K |
| Debeka | 1 | V |
| DEVK | 1 | K |
| die Bayerische | 1 | V |
| DKV | 2 | K |
| DFV | 0 | täglich |
| ERGO Direkt | 0 | fristlos zum Ende eines Monats |
| Generali (ehem. Central) | 2 | K |
| Gothaer | 2 | K |
| Hallesche | 2 | V |
| HanseMerkur | 2 | K |
| HUK-Coburg | 1 | K |
| Inter | 2 (1 bei Bisextarifen) | V |
| Janitos | 2 | V |
| LKH | 2 | K |
| LVM | 2 | K |
| Mecklenburgische | 1 | K |
| Münchener Verein | 2 | K |
| Nürnberger | 2 | K |
| ottonova | 2 | K |
| Provinzial | 2 | K |
| R+V | 2 | K |
| SdK | 2 | 30.06. |
| Signal Iduna | 2 | V (K bei Tarifen der Marke DR) |
| Stuttgarter | 1 | V |
| Union | 2 | K |
| uniVersa | 2 | V |
| vigo | 2 | V |
| VBK | 1 (2 bei Bisextarifen) | K |
| Württembergische | 2 | K |
Alle Angaben ohne Gewähr.
Kündigungsregel: Angegebene Regel gilt für den überwiegenden Teil der Tarife, Ausnahmen möglich (z.B. Auslandsreise-KV, Pflege-Tarife)
Mindestvertragsdauer: In der Krankentagegeldversicherung beträgt die Vertragsdauer grundsätzlich 1 Jahr (Ausnahme: LKH = 2 Jahre)
Das Sonderkündigungsrecht nach PKV Beitragserhöhung
Nicht immer sind Privatversicherte an die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gebunden. Es gibt auch bestimmte Situationen, durch die man früher aus dem Vertrag kommt. Dazu gehört beispielsweise, wenn jemand (wieder) versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird – oder im Falle einer Beitragserhöhung. So können Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen, wenn Ihre PKV Beitragserhöhungen ankündigt oder die Tarifleistungen einschränkt.
Für das Sonderkündigungsrecht oder die außerordentliche Kündigung in der privaten Krankenversicherung beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung bzw. zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung. Hier gilt der Tag des Posteingangs. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.
Mehr über die aktuellen Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung 2024/2025 auf dem deutschen Versicherungsmarkt lesen Sie hier.
PKV nach Beitragserhöhung kündigen: Das ist zu beachten
Für die Kündigung der PKV, nachdem eine Beitragserhöhung angekündigt wurde, gibt es einiges zu beachten.
1. Die Frist
Ob eine Kündigung der privaten Krankenversicherung anerkannt wird, hängt vor allem davon ab, dass das Schreiben fristgerecht eingeht. Schicken Sie das Kündigungsschreiben innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Ankündigung der Beitragserhöhung ab, sollte das kein Problem sein.
2. Die Form
Eine Kündigung der PKV muss immer in Schriftform erfolgen. Um sicherzustellen, dass Sie einen Nachweis der Kündigung in der Hand haben, empfiehlt es sich, entweder einen Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder ein Fax mit Sendebericht zu verschicken.
3. Kündigungsgrund
Anders als bei einer ordentlichen Kündigung, bei der kein Grund angegeben werden muss, ist dies bei einer außerordentlichen Kündigung nötig, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier können beispielsweise Formulierungen verwendet werden wie „Kündigung wegen Beitragserhöhung“.
4. Nachweis neue Versicherung
Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland müssen Sie dem bisherigen Versicherer einen Nachweis vorlegen, dass Sie weiterhin nahtlos krankenversichert bleiben. Nur so wird die Kündigung der PKV gültig. Geschieht die Kündigung infolge einer angekündigten Beitragserhöhung, beträgt die Kündigungsfrist und die Frist zur Vorlage des Nachweises zwei Monate. Andernfalls bleibt der alte Vertrag bestehen und Sie es können doppelte Beiträge fällig werden.
Gut zu wissen: Versicherungspflicht in Deutschland
Da in Deutschland seit 2009 eine Pflicht zur Versicherung besteht, müssen alle Versicherten im Zusammenhang mit einer Kündigung nachweisen, dass sie trotzdem ununterbrochen versichert bleiben. Dieser Nachweis über eine Folgeversicherung sollte spätestens zum letzten Versicherungstag der alten Versicherung vorliegen. Normalerweise reicht eine Mitgliedsbescheinigung des neuen Versicherers aus.
Alternativen zur Kündigung der PKV
Bevor Sie vielleicht dem ersten Frust über die Beitragserhöhung folgen und vorschnell Ihre private Krankenversicherung kündigen, möchten wir Sie auf zwei relevante Überlegungen stoßen: die Nachteile einer Kündigung und die Alternative.
Die Kündigung der PKV wird vor allem für langjährig Versicherte meist nicht empfohlen beziehungsweise sogar davon abgeraten. Wer wechselt, muss eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Für den neuen Versicherer gilt der aktuelle Gesundheitszustand. Dieser kann sich altersbedingt verschlechtert haben. Da in der PKV immer das individuelle Gesundheitsrisiko versichert wird, müssen Sie mit höheren Beitragen oder Risikozuschlägen rechnen – im ungünstigsten Fall sogar mit einer Ablehnung. Darüber hinaus verlieren Sie den größten Teil Ihrer Altersrückstellungen. Bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, verlieren Sie die Altersrückstellungen in der Regel vollständig. Da sie jedoch wichtig sind, um im Alter die Beitragssteigerungen abzufedern, müssen Sie bei einem Wechsel auch deswegen höhere Beiträge fürchten. Schließlich müssen Sie damit rechnen, dass Beitragserhöhungen auch beim neuen Anbieter nicht zu vermeiden sind. Inflation, demografischer Wandel, gestiegene Kosten bei der medizinischen Versorgung sind Gründe, die alle privaten Krankenversicherungen betreffen.
Frist zur Kündigung gilt nicht für interne Tarifwechsel
Sind Ihnen die PKV-Beiträge spätestens mit der letzten Beitragserhöhung zu teuer geworden, können Sie handeln. Der interne Tarifwechsel ist für die meisten die attraktivste Option, um die eigenen Beiträge nachhaltig zu senken. Bei einem internen Tarifwechsel wechseln Sie nicht die Versicherung, sondern nur den Tarif. Ein Wechsel lohnt sich dann, wenn Ihr Versicherer mittlerweile günstigere Tarife für Neukunden im Portfolio hat. Für Neukunden bringen die privaten Krankenversicherungen immer mal wieder neue Produkte auf den Markt, weshalb es eine gute Chance gibt, dass Sie einen passenden Tarif für Ihren Wechsel finden.
Finanziell lohnt sich ein interner Tarifwechsel in aller Regel, da die Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten und eine Gesundheitsprüfung nur für eventuelle Mehrleistungen im neuen Tarif erforderlich wird. Auch, was die Fristen anbelangt, ist der interne Wechsel vorteilhaft. Wer lediglich in einen anderen Tarif wechselt, ist nicht an die Frist von zwei Monaten gebunden, sondern kann jederzeit zum Folgemonat wechseln.
Kündigungsfristen nach PKV-Beitragserhöhung
Eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung erleichtert die Kündigung des Vertrags. Statt bis zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu warten, erlaubt es die Sonderkündigung, innerhalb von zwei Monaten nach Ankündigung der Beitragserhöhung zu kündigen. Klar ist auch, dass sich die Kündigung der PKV nur für wenige finanziell lohnt. Zum Beispiel für diejenigen, die erst wenige Versicherungsjahre „auf dem Buckel“ haben oder in einem ungünstigen Versicherungsverhältnis ohne Wechseloptionen feststecken. Trifft dies nicht zu, ist der interne Tarifwechsel die bessere Option, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu senken.
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