In Deutschland dürfen Patienten ihren Arzt selbst wählen. Das gilt für Kassenpatienten wie für Privatversicherte. Bei GKV-Mitgliedern bestehen jedoch Einschränkungen, die in der privaten Krankenversicherung entfallen. Auch sind Privatversicherte nicht an Ärzte mit Kassenzulassung gebunden und können Privatkliniken aufsuchen. Bei bestimmten Tarifen kann die Arztwahl aber auch in der PKV eingeschränkt sein - wenn das Primärarztprinzip vereinbart wurde.
1. Warum ist die freie Arztwahl in der PKV wichtig?
Privatversicherte profitieren von der freien Arztwahl. Denn sie müssen sich nicht auf Kassenärzte beschränken, sondern können auch renommierte Privatärzte aufsuchen. Dadurch erhalten sie meist schneller Termine und können sich von jedem niedergelassenen Arzt behandeln lassen. Darüber hinaus besteht die Option, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Gerade bei komplizierten Diagnosen kann das erwünscht sein. Privatversicherten steht jederzeit die Möglichkeit offen, einen Facharzt zurate zu ziehen.
Der Vorteil einer freien Arztwahl zeigt sich auch bei stationären Behandlungen. Im Regelfall besteht neben der Arzt- auch die freie Klinikwahl. So sind die Patienten nicht auf Krankenhäuser in ihrem Umkreis beschränkt. Sie können auch entfernte Spezialkliniken aufsuchen. Viele Tarife beinhalten außerdem die Behandlung durch den Chefarzt.
Unterschiede zwischen der Arztwahl in der GKV und PKV
GKV | PKV | |
Niedergelassene Ärzte | Nur Ärzte mit Kassenzulassung | Privat- und Kassenärzte |
Fachärzte | Bei hausarztzentrierter Versorgung nur mit Überweisung durch den Hausarzt | Freie Arztwahl, Ausnahme wenn Primärarztprinzip gewählt wird; dann nur mit Überweisung durch den Hausarzt |
Arztwechsel / Zweitmeinung | Arztwechsel innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines Grundes | Jederzeit möglich |
Stationäre Behandlung | Behandlung durch den diensthabenden Arzt | Je nach Tarif auch Behandlung durch Chefarzt möglich |
Freie Klinikwahl | Beschränkt freie Klinikwahl; Eigenanteil in Höhe der Mehrkosten, wenn nicht die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser aufgesucht werden Keine Privatkliniken | Freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken |
Kassenversicherte sind im Vergleich zu Privatversicherten bei der Arztwahl eingeschränkt. Sie können zwar selbst entscheiden, von welchem niedergelassenen Arzt sie sich behandeln lassen, dürfen aber nur Mediziner mit Kassenzulassung aufsuchen. Außerdem ist ein Arztwechsel oder das Einholen einer Zweitmeinung innerhalb eines Quartals nur mit triftigem Grund möglich. Versicherte der privaten Krankenversicherung genießen aufgrund der Arztwahl mehr Freiheiten.
Ein erheblicher Unterschied zeigt sich auch bei der Klinikwahl. Privatversicherte können jederzeit Privatkliniken aufsuchen. Werden Kassenmitglieder stationär eingewiesen, gibt der behandelnde Arzt die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser wieder, die für die vorgesehene Behandlung infrage kommen. Entscheiden sich die Patienten ohne zwingenden Grund für eine andere Klinik, müssen sie anfallende Mehrkosten selbst bezahlen.
2. Leistungskatalog der PKV
Die private Krankenversicherung ist mit unterschiedlichem Leistungsniveau abschließbar. Es gibt Tarife, deren Leistungen sich am Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Aber auch vollumfängliche Absicherungen, die in allen Bereichen einen hohen Versicherungsschutz bieten. Die exakten Leistungen sind daher vom gewählten Tarif abhängig.
Diese Leistungen können in einer PKV enthalten sein
Einige der wichtigsten Leistungen, die in einer PKV enthalten sein können:
Ambulante Behandlungen
- Freie Arztwahl
- Behandlung durch Privatärzte
- Heilpraktikerbehandlungen und alternative Heilmethoden
- Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte
- Psychotherapie
- Ambulante Behandlung im Ausland
- Kinderwunschbehandlung
Stationäre Behandlungen
- Freie Klinikwahl
- Behandlung in Privatkliniken möglich
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Wahlleistungen
- Stationäre Behandlung im Ausland
Zahnärztliche Behandlungen
- Erstattung von Zahnersatz (bis 100 Prozent möglich)
- Erstattung von Zahnbehandlungen (bis 100 Prozent möglich)
- Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung (bis 100 Prozent möglich)
- Kieferchirurgie und zahntechnische Leistungen
- Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
Weitere mögliche Leistungen der PKV
- Krankentagegeld
- Pflegeversicherung (mindestens gesetzliche Deckung)
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Präventive Gesundheitsmaßnahmen
- Krankenrücktransport aus dem Ausland
- Rehamaßnahmen, Kur und Entwöhnungsbehandlungen
Wie unterscheiden sich die Leistungen von Anbieter zu Anbieter?
Die private Krankenversicherung bietet unterschiedliche Tarife, die sich von Anbieter zu Anbieter, aber auch innerhalb der Gesellschaft unterscheiden. Je nach gewähltem Versicherer und Tarif verändert sich der Leistungsumfang für die Versicherungsnehmer. Wer einen umfangreicheren Tarif auswählt, genießt bessere Leistungen. Dazu können hohe Erstattungssätze für Zahnersatz, Unterbringung im Einbettzimmer und Chefarztbehandlung wie auch alternative Heilmethoden gehören. Sogenannte Basistarife liegen im Hinblick auf das Leistungsniveau meist geringfügig über dem Versicherungsumfang der GKV.
Unabhängig vom gewählten Anbieter und Tarif ist die freie Arztwahl in jeder PKV enthalten. Es kann jedoch das Primärarztprinzip gelten.
3. Wahl der passenden PKV
In der PKV erhalten Versicherte exakt die Leistungen, die sie für sich vereinbart haben. Anders als Kassenmitglieder können sie nämlich ihren Versicherungsschutz selbst mitgestalten. Ein erheblicher Vorteil der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Einmal vereinbarte Leistungen sind in der PKV garantiert und können nicht durch den Versicherer gestrichen oder gekürzt werden.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Es gilt nicht nur, einen leistungs- und finanzstarken Anbieter auszumachen. Sondern auch den optimalen Versicherungsumfang festzulegen. Unsere Experten von KVoptimal.de sind Ihnen dabei behilflich.
Das sollten Sie bei der Wahl der passenden PKV beachten
Generell gilt: Was im Vertrag vereinbart wurde, ist versichert und wird vom Anbieter bezahlt. Das bedeutet aber auch, Leistungen, die nicht vereinbart sind, werden nicht erstattet. Privatversicherte können jederzeit Leistungsbausteine aus ihrem Versicherungsvertrag ausschließen. Möchten Sie jedoch Ihren Versicherungsumfang erweitern, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Aus diesem Grund muss bereits bei Vertragsabschluss genau definiert sein, welche Leistungen in Ihrem Vertrag versichert sein sollen.
Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, die passende PKV zu finden:
- Ambulante Behandlung: Möchten Sie selbst entscheiden, wann Sie einen Facharzt aufsuchen? Bis zu welcher Höhe sollen Heil- und Hilfsmittel erstattet werden? Wünschen Sie eine Leistung für Sehhilfen, Hörgeräte, Heilpraktikerbehandlungen, Akupunktur, Massagen und/oder Krankengymnastik?
- Stationäre Behandlung: Legen Sie Wert auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung? Besteht freie Krankenhauswahl? Soll ein Krankenhaustagegeld mitversichert sein?
- Zahnärztliche Behandlungen: Bis zu welcher Höhe sollen Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe erstattet werden? Gibt es Deckelungen nach Vertragsabschluss? Ist Kieferorthopädie ein Thema für Sie?
- Sonstiges: Soll ein Krankentagegeld eingeschlossen werden? Gilt Versicherungsschutz im Ausland und wenn ja, wie lange? Sind Prophylaxemaßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen, Reiseschutzimpfungen etc. versichert? Besteht Anspruch auf einen Krankenrücktransport im Ausland?
Hinweis: Eine Pflegeversicherung muss zusätzlich zur Krankenversicherung von jeder Person abgeschlossen werden. Die Leistungen umfassen mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Privatversicherte können Tarife mit höheren Erstattungssätzen wählen.
Selbstbeteiligung
Beachten Sie, dass in der PKV häufig ein Selbstbehalt vereinbart wird. Dieser hilft Ihnen dabei, die Krankenversicherungsbeiträge zu senken. Der Eigenanteil kann allgemein oder für bestimmte Leistungsbereiche gelten. Sie sollten den Selbstbehalt immer in einer Höhe wählen, die für Sie tragbar ist. Denn eine zu hohe Selbstbeteiligung kann im Leistungsfall zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Das Primärarztprinzip
Das Primärarztprinzip ist in der PKV eine Leistungseinschränkung bei der freien Arztwahl. Wurde dieses vereinbart, dürfen die Versicherungsnehmer ohne triftigen Grund nicht einfach einen Spezialisten aufsuchen. Denn das Primärarztprinzip besagt, dass die erste ärztliche Abklärung zunächst durch den Hausarzt erfolgt. Dieser stellt dann eine Überweisung an den entsprechenden Spezialisten bzw. Facharzt aus.
Diese Einschränkung birgt auf den ersten Blick Nachteile, da die freie Arztwahl dahingehend eingeschränkt wird, dass Fachärzte nicht nach eigenem Ermessen aufgesucht werden dürfen. Dafür sind Tarife mit Primärarztprinzip günstiger und bieten eine Beitragsersparnis.
Beitragsstabilität
Ein entscheidendes Kriterium für einen guten Anbieter ist die Beitragsstabilität. Grundsätzlich werden die Beiträge in der PKV zunächst so berechnet, dass sie über das ganze Leben stabil bleiben. In der Praxis jedoch erhöhen die Versicherer ihre Prämien regelmäßig, sodass Privatversicherte mit einer Verdoppelung ihres Beitrags nach 20 bis 25 Jahren rechnen müssen. Diese Anpassungen sind notwendig. Denn damit reagieren die Gesellschaften auf die steigende Lebenserwartung, höhere Gesundheitskosten, niedrigere Zinsen und Inflation.
Beitragsanpassungen gibt es bei allen Krankenversicherern. Einige erhöhen ihre Prämien aber überdurchschnittlich oft und hoch. Gute Versicherer zeichnen sich durch eine konstante Beitragsentwicklung aus. Sie erhöhen zwar ihre Prämien, aber nicht zu stark. Besonders beitragsstabile Anbieter sind in der Lage, durch Überschussbeteiligungen, gute Kalkulationen und Beitragssenkungen die Kosten langfristig stabil zu halten.
Für Laien ist es nicht leicht, beitragsstabile Krankenversicherer auszumachen. Unsere Experten von KVoptimal.de sind Ihnen dabei behilflich. Und sollten Sie bereits privat versichert und Ihre Prämie in den letzten Jahren gestiegen sein, prüfen wir für Sie den internen Tarifwechsel.
Wie können unterschiedliche Leistungen von Anbietern verglichen werden?
Es gibt keinen PKV-Anbieter, der pauschal empfohlen werden kann. Stattdessen hat jede Person ihre eigenen Ansprüche und Wünsche an den Versicherungsschutz. Damit variieren auch die Gesellschaften, die den individuellen Bedarf bestmöglich abdecken. Beim Vergleich der Anbieter geht es also darum, den optimalen Versicherer zu finden, der für Sie persönlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Gute Versicherer lassen sich an den folgenden Kriterien erkennen:
- Es gibt mindestens einen Tarif, der den gewünschten Leistungsumfang abdeckt
- Die Beiträge des Versicherers waren in den letzten Jahren überwiegend stabil
- Der Versicherer zeichnet sich durch eine starke Finanzkraft aus
- Die Gesellschaft überzeugt beim Kundenservice und im Leistungsmanagement
- Der gewählte Tarif bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Unsere Experten von KVoptimal.de beraten Sie gerne und sind Ihnen dabei behilflich, die Anbieter auf dem Markt zu vergleichen. Wir prüfen, welche Leistungen in Ihrem Tarif keinesfalls fehlen dürfen und finden den passenden Versicherer, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.
4. Auswahl des passenden Arztes
Wie funktioniert die Arztwahl in der PKV?
Grundsätzlich haben Privatversicherte die freie Arztwahl. Das heißt, sie können selbst entscheiden, bei welchem Mediziner sie sich behandeln lassen. Sie sind außerdem nicht an die Kassenzulassung gebunden und können Privatärzte aufsuchen. Doch Vorsicht: Bei bestimmten Tarifen kann eine Einschränkung gelten. Wurde das Primärarztprinzip gewählt, muss der zuständige Hausarzt zuerst eine Überweisung an einen Facharzt ausstellen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Gebührenordnung des Arztes in vollem Umfang durch den Tarif gedeckt ist.
Auch bei der stationären Behandlung können Privatversicherte entscheiden, welche Klinik sie aufsuchen. Neben öffentlichen Krankenhäusern stehen ihnen auch Privatkliniken offen. Ob die Behandlung durch den Chefarzt versichert ist, muss im Tarif überprüft werden.
Der Versicherungsschutz ist im Regelfall nicht auf das Inland begrenzt und greift auch im Ausland. Hierbei kann jedoch ein zeitlich begrenzter Zeitraum gelten. Werden alternative Heilmethoden gewählt, etwa Heilpraktiker, ist ebenfalls zu prüfen, ob diese im Tarif mitversichert sind. Dabei können Summenbegrenzungen vorgesehen sein.
Wie können Ärzte gefunden werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ärzte in der Umgebung auszumachen. Ein guter Anlaufpunkt ist das Internet. Dort werden neben dem Fachgebiet der Ärzte auch Öffnungszeiten und Kontaktdaten hinterlegt. Darüber hinaus können Ärzte auf folgenden Wegen gefunden werden:
- Über den Versicherer: Einige Gesellschaften bieten einen Arzt- und Terminservice. Damit können Versicherungsnehmer nicht nur Ärzte finden, sondern auch gleich Termine vereinbaren.
- Kassenärztliche Vereinigung: Über die Deutschlandkarte der Kassenärztlichen Vereinigung gelangen Patienten direkt zur Arztsuche in ihrer Region. Hier werden allerdings nur Kassenärzte und keine Privatärzte gelistet.
- Über den Hausarzt: Hausärzte sind meist gut informiert, welche Fachärzte Patienten aufnehmen und Termine vergeben. Es kann hilfreich sein, in der Praxis des Allgemeinmediziners nachzufragen.
Welche Faktoren sollten bei der Auswahl des Arztes berücksichtigt werden?
Jeder Mensch hat eigene Erwartungen und Wünsche. So bevorzugen viele junge Patienten moderne Services wie die Möglichkeit, Termine über das Internet zu vereinbaren. Bei älteren Patienten ist meist die gute Erreichbarkeit der Praxis, telefonisch oder auch persönlich, ein entscheidendes Kriterium. Abhängig von den eigenen Bedürfnissen kann die folgende Checkliste dabei helfen, einen guten Mediziner auszumachen.
Das sollten Sie bei der Auswahl eines Arztes beachten:
- Ist die Praxis gut erreichbar?
- Werde ich freundlich empfangen und respektvoll behandelt?
- Nimmt der Arzt meine Anliegen ernst?
- Werden meine persönlichen Daten und meine Privatsphäre gewahrt?
- Erhalte ich eine verständliche Aufklärung und Erläuterung?
- Nimmt sich der Arzt ausreichend Zeit für mich?
- Werden meine persönlichen Wünsche berücksichtigt?
- Nehmen mein Arzt und ggf. die Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teil?
- Werden innovative und moderne Behandlungsmethoden angeboten?
- Kooperiert der Arzt mit anderen Medizinern?
- Gibt es eine gute Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall?
Diese Fragen können Ihnen dabei helfen, einen für Sie geeigneten Arzt auszumachen. Je nach persönlicher Situation und Wünsche können weitere Aspekte berücksichtigt werden. Zum Beispiel die Erreichbarkeit des Standorts mit Bus und Bahn oder Hausbesuche durch den Mediziner.
5. Arztwechsel in der PKV
Während gesetzlich Versicherte erst in einem neuen Quartal wechseln können, steht Versicherten in der PKV der Arztwechsel jederzeit offen. Dadurch können sie sich auch eine Zweitmeinung bei schwierigen Diagnosen einholen.
Was ist bei einem Arztwechsel zu beachten?
Wichtig ist bei einem Arztwechsel, dass der neue Mediziner alle notwendigen Informationen erhält. Dafür sollten die Patienten eine Kopie ihrer Krankenakte inklusive Befunde, Laborergebnisse, bildgebende Verfahren etc. bei ihrem bisher behandelnden Arzt anfordern und der neuen Praxis übermitteln. Die Praxen sind gesetzlich dazu verpflichtet und müssen den Patienten ihre Krankenakte überlassen.
Ein Problem beim Arztwechsel ist, dass nicht immer gleich ein neuer Arzt gefunden wird. Vor allem Fachärzte, aber auch Hausärzte sind stark überlastet. Selbst Privatpatienten, die schneller Termine erhalten, haben es nicht immer leicht, eine neue Praxis zu finden. Das betrifft vor allem ländliche Regionen. Daher sollten Sie vor einem Arztwechsel immer erst sicherstellen, dass der neue Mediziner Sie aufnehmen und zeitnah einen Termin anbieten kann.
Wie funktioniert die Übernahme von Behandlungskosten beim Arztwechsel?
Zwischen zwei Behandlungsanlässen den Arzt zu wechseln, ist in der PKV kein Problem. Schwierigkeiten können jedoch auftreten, wenn der Arztwechsel während einer laufenden Behandlung erfolgt. Wurde dem Versicherer ein Kostenvoranschlag eingereicht, bezieht sich die Leistungszusage auf Basis des vorliegenden KV. In diesem Fall sollten sich die Versicherten zuerst einen neuen Kostenvoranschlag geben lassen und diesen bei ihrer Krankenversicherung einreichen.
Probleme kann es darüber hinaus bei einer therapeutischen Behandlung geben. Wird der Arzt nach Verstreichen der Kennenlernphase gewechselt, kann der Wechsel als Behandlungsabbruch gewertet werden. Damit erlischt die Zusage der Kostenübernahme. In diesem Fall sollten die Privatversicherten zuerst Rücksprache mit ihrem Versicherer halten und sich die weitere Kostenübernahme bei einem Arztwechsel bestätigen lassen.
6. Besonderheiten bei der Arztwahl in der PKV
Spezialisten
Privatversicherte genießen den Vorteil, bei Spezialisten schneller Termine zu erhalten. Sie können wie Allgemeinmediziner auch Fachärzte frei wählen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Primärarztprinzip vereinbart wurde. Dann benötigen die Versicherungsnehmer eine Überweisung von ihrem Hausarzt.
Privatärztliche Leistungen
Freie Arztwahl bedeutet in der PKV, nicht zwischen Privatarzt und Kassenarzt unterscheiden zu müssen. Darüber hinaus können Maßnahmen mitversichert sein, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind und unter die „privatärztlichen Leistungen“ fallen. Beispielsweise die professionelle Zahnreinigung und höherwertiger Zahnersatz bei dentalen Behandlungen. Aber auch in der PKV sind je nach Tarif Grenzen gesetzt. Prüfen Sie im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung immer erst, ob die Leistungen in Ihrem Vertrag mitversichert sind.
Zweitmeinungen
Das Einholen einer Zweitmeinung ist bei Privatversicherten kein Problem. Zweifeln Sie an der Diagnose oder möchten sich über andere Behandlungsansätze informieren, können Sie den Arzt jederzeit wechseln. Vorsicht ist nur geboten, wenn durch den ersten Mediziner ein Kostenvoranschlag eingereicht wurde. Liegt die Leistungszusage des Krankenversicherers vor, bezieht sich diese auf den ersten KV.
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Die Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath etc. ist nicht in jedem Tarif mitversichert. Möchten die Versicherten alternative Heilmethoden nutzen, müssen sie nicht nur prüfen, ob Versicherungsschutz besteht. Es können darüber hinaus begrenzte Deckungssummen gelten.