Leistung in der PKV – Schutzimpfung

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Anja Glorius
22. März 2023
Leistung in der PKV - Schutzimpfung
Leistung in der PKV - Schutzimpfung

Schutzimpfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen einer guten Gesundheitsvorsorge. Sie verhindern nicht nur die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten, sondern bieten den Geimpften auch einen wirksamen Schutz vor Infektionen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Schutzimpfung in der PKV aber kein fester Bestandteil. Dennoch sind Impfungen bei den meisten Versicherern im Leistungskatalog enthalten.

Warum Schutzimpfungen wichtig sind

Bei einer Impfung wird das Immunsystem auf bestimmte Erreger vorbereitet, damit die damit verbundene Krankheit nicht ausbrechen kann. Auf diese Weise schützen wir uns selbst gegen gefährliche und häufig auch tödliche Erkrankungen. Darüber hinaus dienen Impfungen dem Schutz unserer Mitmenschen. Denn umso mehr Menschen geimpft sind, desto weniger können sich Infektionen ausbreiten. So werden auch Personen geschützt, die sich selbst nicht impfen lassen können, weil sie z. B. an einer Erkrankung des Immunsystems leiden. Dieser allgemeine Schutz wird auch Herdenimmunität genannt.

Doch warum impfen wir uns gegen Krankheiten, die es in Deutschland kaum noch gibt?

Dass viele Krankheiten heute kaum noch bei uns bestehen, ist auf ein erfolgreiches Impfprogramm zurückzuführen. So treten in Deutschland bspw. nur selten Polio, Tetanus oder Diphtherie auf. In anderen Teilen der Welt sind diese Erkrankungen aber noch fester Bestandteil und können durch Reisende wieder in das Land gebracht werden. Trifft der Erreger dann auf nicht-geimpfte Menschen, kann er sich schnell verbreiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auch gegen vermeintlich „ausgerottete“ Krankheiten impfen zu lassen.

Welche Impfungen gibt es und wer sollte sich impfen lassen?

Es gibt eine Vielzahl von Schutzimpfungen, die vor unterschiedlichen Erregern schützen. Doch nicht alle Impfungen sind in Deutschland oder für jede Person notwendig. Die am häufigsten genutzten Impfstoffe sind die sogenannten Standardimpfungen, die durch die Ständige Impfkommission STIKO am staatlichen Robert Koch-Institut für Deutschland empfohlen werden.

Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Deutschland sollten nach den Empfehlungen des Robert Koch Instituts geimpft werden. Die Empfehlungen werden anhand des Infektionsrisikos und den möglichen Komplikationen sowie der Schwere bei Ausbruch der Krankheit ausgesprochen und sind allgemein für alle Personen gültig. Für einige Personengruppen können zusätzliche Indikationsimpfungen in Betracht gezogen werden. Bspw. die Tollwut-Impfung bei Förstern und Tierärzten oder Hepatitis A für Berufstätige im Gesundheitswesen.

Auch wenn Schutzimpfungen wichtig sind, gibt es Personen, die sich nicht impfen lassen sollten. Etwa bei entsprechenden Vorerkrankungen oder Immunschwächen. Eine ärztliche Aufklärung ist in diesen Fällen unerlässlich.

Impfempfehlungen der STIKO für Säuglinge, Kinder und Jugendliche in Deutschland

  • Rotaviren
  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Keuchhusten
  • Hib
  • Polio
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken
  • Meningokokken C
  • Masern
  • Mumps, Röteln
  • Windpoken
  • HPV

Impfempfehlungen der STIKO für Erwachsene in Deutschland

  • Tetanus (Auffrischung)
  • Diphtherie (Auffrischung)
  • Keuchhusten (Auffrischung)
  • Polio (Auffrischung / Nachholimpfung)
  • Pneumokokken
  • Masern
  • Herpes Zoster (ab 60 Jahren)
  • Grippe (ab 60 Jahren)

Quelle: Impfkalender der STIKO, Stand 2023

Neben den Standardimpfungen gibt es Schutzimpfungen, die für Reisen in spezielle Gebiete angeraten werden und Indikationsimpfungen. Indikationsimpfungen werden nur unter bestimmten Bedingungen bzw. bestimmten Personengruppen empfohlen.

Indikationsimpfungen für bestimmte Risikogruppen

  • FSME
  • Hepatitis A
  • Hib
  • Röteln, Masern, Windpocken, Keuchhusten, Meningokokken C, Pneumokokken (Auffrischung / Nachholimpfung)
  • Tollwut

Auch für die Impfung gegen Covid-19 besteht eine Empfehlung der STIKO. Stand 03/2023 empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung ab dem fünften Lebensjahr. Bei Erwachsenen und für Personen ab 60 oder mit Vorerkrankungen werden darüber hinaus Auffrischimpfungen (Booster) empfohlen.

Quelle: Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch Instituts vom 23.02.2023

Leistungskatalog der PKV

Die PKV ist nicht dazu verpflichtet, Schutzimpfungen zu bezahlen. Denn der Leistungskatalog der PKV muss medizinisch notwendige Behandlungen abdecken. Prophylaxemaßnahmen sind nicht medizinisch notwendig. Dennoch beinhaltet fast jeder Tarif der privaten Krankenversicherung Leistungen für Schutzimpfungen. In welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ist von den jeweiligen Tarifbedingungen abhängig.

Welche Impfungen sind in der PKV enthalten?

Der Leistungskatalog der meisten Versicherungsgesellschaften folgt den Empfehlungen der STIKO. Daher können für Kinder und Jugendliche andere Schutzimpfungen in der PKV erstattungsfähig sein als für Erwachsene.

Folgende Impfungen werden von den meisten Versicherern erstattet:

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Polio
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Keuchhusten
  • FSME
  • Windpocken
  • HPV
  • Meningokokken
  • Pneumokokken
  • Hepatitis B
  • Covid-19
  • Grippe
  • Herpes Zoster
  • Hib
  • Rotaviren

Weitere Impfungen wie bspw. Tollwut oder Hepatitis A werden nur für bestimmte Personengruppen übernommen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Infektionsrisiko haben. Auch hier orientieren sich die Versicherer an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, etwa die STIKO-Empfehlung zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen. Für Reiseschutzimpfungen legt jeder Versicherer eigene Bedingungen fest.

Wie unterscheiden sich die Leistungen von Anbieter zu Anbieter?

Die oben genannten Impfungen werden von den meisten Versicherern erstattet. Es kann jedoch Abweichungen geben, wenn der Versicherer z. B. nicht den Empfehlungen der STIKO folgt. In diesem Fall können in den Vertragsbedingungen abweichende Regelungen enthalten sein, welche Schutzimpfungen durch die PKV getragen werden. Darüber hinaus kann es auch innerhalb der Gesellschaft Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen geben.

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission erstattet. Gute Tarife bieten darüber hinausgehende Leistungen und kommen vollständig oder anteilig für Reiseschutz- und Indikationsimpfungen auf.

Wahl der passenden PKV

Die private Krankenversicherung bietet gegenüber der GKV den Vorteil, dass die Leistungen individuell wählbar sind. So kann jede Person ihren eigenen, für sie passenden Versicherungsschutz zusammenstellen. Außerdem sind einmal vereinbarte Leistungen garantiert und können vom Versicherer weder gekürzt noch gestrichen werden.

  • Hinweis: Orientiert sich der Leistungskatalog der PKV an den Empfehlungen der STIKO, können Impfungen zukünftig ausgeschlossen werden oder auch hinzukommen. Ausschlaggebend ist die Entscheidung der Ständigen Impfkommission. Sollten sich bezüglich der allgemeinen Empfehlungen Änderungen ergeben, kann das Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.

Unsere Experten von KVoptimal.de beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die optimale Krankenversicherung für Ihren individuellen Bedarf zu finden.

Was sollte bei der Wahl der passenden PKV beachtet werden?

Obwohl Schutzimpfungen keine medizinisch notwendige Maßnahme sind, werden sie dennoch von den meisten PKV-Anbietern bezahlt. Da viele Versicherer den Empfehlungen der STIKO folgen, ähnelt der Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherer der GKV.

Der Unterschied ist aber, dass einige Versicherer verbesserte Leistungen vorsehen. So werden bspw. FSME, Tollwut und die Grippeimpfung nicht nur für Personen bezahlt, die zur Risikogruppe zählen.

  • Gute Tarife kommen für alle Impfmaßnahmen auf. Unabhängig davon, ob Sie zu einer Risikogruppe gehören.

Auch bei den Reiseschutzimpfungen gibt es erhebliche Leistungsunterschiede. Einige Versicherer beteiligen sich nicht an den Kosten, andere übernehmen diese in voller Höhe. Es gibt auch Anbieter, die eine anteilige Erstattung bieten.

  • Verreisen Sie häufig in Länder mit einem speziellen Impfbedarf, sollten Sie einen Tarif wählen, der Reiseschutzimpfungen vollständig oder zumindest anteilig erstattet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der PKV häufig ein Selbstbehalt vereinbart wird. Dieser Betrag kann allgemein für alle Maßnahmen oder nur für bestimmte Leistungen gelten. Bei einem allgemeinen Selbstbehalt ist zu prüfen, ob Impfungen unter den Eigenanteil fallen.

  • Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der Schutzimpfungen vom Selbstbehalt ausschließt. Dann müssen Sie die Kosten für die Gesundheitsvorsorge nicht selbst bezahlen.

Die wichtigsten Kriterien für die passende PKV

Grundsätzlich sollten Sie Ihre private Krankenversicherung nicht nur anhand der Leistungen für Schutzimpfungen wählen. Zu beachten sind vor allem die Maßnahmen für ambulante Behandlungen wie freie Arztwahl und Erstattungen für Medikamente, Hilfsmittel, Akupunktur, Heilpraktiker etc. Außerdem die stationären Leistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sowie die Erstattungssätze für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe.

Neben den leistungsbezogenen Kriterien gibt es einige weitere Merkmale, die einen guten Krankenversicherer auszeichnen. Dazu gehören ein kompetenter Kundenservice und ein zuverlässiges Leistungs- und Schadenmanagement. Experten achten außerdem auf die Finanzkraft und Beitragsstabilität der Versicherer. Stabile Beiträge sind ein Indikator für gute Beitragskalkulationen und die Verwendung von Überschussbeteiligungen. Zwar lassen sich Prämienerhöhungen in der PKV nicht vermeiden, doch weisen geeignete Versicherer eine konstante Beitragsentwicklung auf.

Wie können unterschiedliche Leistungen von Anbietern verglichen werden?

Jede Person hat einen individuellen Bedarf. Aus diesem Grund lassen sich die Anbieter nicht pauschal empfehlen. Der beste Versicherer deckt den persönlichen Bedarf mit einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis ab. Beim Vergleich der Anbieter geht es also darum, abhängig von den eigenen Wünschen und Bedürfnissen, den passenden Tarif zu finden.

Einen guten Versicherer erkennen Sie anhand folgender Kriterien:

  • Der Tarif deckt alle Ihre gewünschten Versicherungsleistungen ab
  • Der gewünschte Tarif bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Der Versicherer zeichnet sich durch stabile Beiträge über die letzten Jahre aus
  • Der Versicherer weist eine starke Finanzkraft auf
  • Die Gesellschaft hat einen guten Kundenservice und ein zuverlässiges Leistungsmanagement

Unsere Spezialisten von KVoptimal.de unterstützen Sie dabei, den passenden Anbieter für Ihre private Krankenversicherung zu finden. Gemeinsam finden wir heraus, welche Leistungen in Ihrem Tarif nicht fehlen dürfen und welcher Versicherer Ihren gewünschten Versicherungsschutz zuverlässig abdeckt.

Impfungen im Rahmen der PKV

Für die Kostenübernahme von Schutzimpfungen in der PKV gibt es keine Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Somit formuliert jeder Versicherer seine Regelungen unterschiedlich. Ein Blick in die Tarifbedingungen gibt Aufschluss darüber, unter welchen Voraussetzungen und für welche Impfungen der Tarif eine Kostenerstattung oder -beteiligung vorsieht.

Wie funktionieren Impfungen im Rahmen der PKV?

Viele private Krankenversicherer folgen den Impfempfehlungen der STIKO und beziehen sich in ihren Bedingungen auch darauf. Das bedeutet, die PKV übernimmt die Kosten für alle Schutzimpfungen, die für Ihre Personengruppe empfohlen sind. Im Zweifelsfall sollten sich Privatversicherte zuerst an ihren Anbieter wenden, um sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Gehören die Versicherungsnehmer zu einer Risikogruppe und möchten sich eine Indikationsimpfung verabreichen lassen, muss die Leistung im Voraus beantragt werden. Der Versicherer benötigt in diesem Fall die entsprechenden Informationen und ggf. einen Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe.

Wie können Impfungen beantragt werden?

Übernimmt der Versicherer die Kosten für Schutzimpfungen gemäß der STIKO-Empfehlung, müssen die entsprechenden Impfungen nicht erst beantragt werden. Die Versicherungsnehmer lassen sich den Impfstoff verabreichen und senden die Rechnung anschließend an ihren Versicherer. Wenn jedoch Unklarheit besteht, ob die Impfung zum versicherten Leistungsumfang gehört, sollte zuerst Rücksprache mit der Gesellschaft gehalten werden.

Impfungen, die nicht von der STIKO empfohlen werden oder für Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, müssen beantragt werden. Wie die Beantragung erfolgt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. So kann es ausreichen, wenn der Versicherer telefonisch in Kenntnis gesetzt wird. Andere Gesellschaften verlangen hingegen eine schriftliche Beantragung, die unter Umständen eine Stellungnahme durch einen Mediziner beinhalten muss.

In jedem Fall muss der Versicherer informiert werden, welche Impfung verabreicht werden soll und aus welchen Gründen die Indikation erfolgt. Für Personal in medizinischen Einrichtungen kann auch eine Mitteilung durch den Arbeitgeber ausreichen.

In jedem Fall sollten sich Privatversicherte die Kostenübernahme der Schutzimpfung immer schriftlich von ihrer PKV bestätigen lassen!

1. Den Versicherer telefonisch oder schriftlich in Kenntnis setzen

2. Wenn gefordert; Nachweise einreichen

3. Schriftliche Bestätigung durch den Versicherer abwarten

4. Sobald die Bestätigung vorliegt, Schutzimpfung verabreichen lassen

5. Rechnung beim Versicherer einreichen

6. Kostenerstattung durch den Versicherer

Wie werden Impfungen abgerechnet?

Wie Impfungen abgerechnet werden, ist mitunter abhängig vom Impfstoff. Standardimpfungen werden im Regelfall vom Arzt zur Verfügung gestellt und in der Praxis verabreicht. Entsprechend stellt der Mediziner eine Rechnung aus, welche die Kosten für den Impfstoff sowie die ärztliche Leistung beinhaltet.

Bei speziellen Impfstoffen wie Reiseschutzimpfungen kann es notwendig sein, dass diese zuerst vom Patienten in der Apotheke bestellt werden müssen. Dann erhalten die Privatversicherten zwei Rechnungen; für den Impfstoff (Apotheke) und die Verabreichung der Impfdosis (Praxis).

Meist treten die Privatpatienten zunächst in Vorkasse. Die Versicherten begleichen die Forderungen bei ihrem Arzt bzw. der Apotheke und reichen die Rechnungen bei ihrer Versicherungsgesellschaft ein. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Erstattung durch den Versicherer auf das Konto des Beitragszahlers.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Besonderheiten bei Schutzimpfungen in der PKV

Während die üblichen Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung von der PKV meist übernommen werden, gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten. Darunter fallen solche Impfungen, die für Auslandsaufenthalte oder bestimmte Risikogruppen angeraten werden.

Spezielle Impfungen für Reisen

Unter Reiseimpfungen fallen Schutzimpfungen für Krankheiten, die in Deutschland nicht oder nur mit einem geringfügigen Risiko auftreten. Sie sind daher nicht in den allgemeinen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission aufgeführt. Für Reisen und Aufenthalte in bestimmten Ländern kann der Impfschutz dennoch ratsam oder sogar für die Einreise gesetzlich vorgeschrieben sein.

Zu den Reiseschutzimpfungen gehören:

  • Cholera
  • Covid-19
  • FSME
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Influenza
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus

Reiseschutzimpfungen werden nicht von allen Versicherern übernommen. Einige schließen Leistungen komplett aus, andere beteiligen sich zumindest teilweise an den Kosten. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Krankenkasse. Privatversicherte sollten vor dem Impfen bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob dieser die Kosten für Ihre geplante Reiseimpfung trägt und wenn ja, in welcher Höhe.

Impfungen für Berufsgruppen

Für bestimmte Berufsgruppen können Impfempfehlungen bestehen, die von den allgemeinen Empfehlungen der STIKO abweichen. Dazu gehören mitunter folgende Tätigkeiten:

  • Human- und Zahnmediziner
  • Notfall- und Rettungsdienst
  • Pflegekräfte
  • Labortätigkeiten
  • Veterinärmedizin
  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Gartenpflege

So werden Personen im Gesundheitswesen neben Hepatitis B auch Impfprophylaxen gegen Hepatitis A und unter Umständen Masern, Diphtherie, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken empfohlen. Wer in der Landwirtschaft, als Gartenbauer oder Gärtner tätig ist, sollte über eine Impfprophylaxe gegen das von Zecken übertragene FSME-Virus nachdenken. Und in der Forstwirtschaft sowie für Veterinär und Labormitarbeiter in entsprechenden Einrichtungen wird eine Tollwut-Impfung empfohlen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für diese Berufsgruppen übernommen. In der PKV hingegen sind berufsbedingte Schutzimpfungen nicht immer mitversichert. Entscheidend dafür ist, ob diese Leistungen in den Tarifbedingungen aufgeführt sind.

Impfungen für Kinder

Die PKV orientiert sich in Bezug auf Schutzimpfungen für Kinder an den Impfempfehlungen der STIKO. Die Empfehlungen werden im Impfkalender des Robert Koch Instituts zusammengefasst und geben Aufschluss darüber, in welchem Alter welche Impfung fällig ist.

Säuglinge und Kleinkinder 0-4 Jahre
  • Diphtherie
  • Hib
  • Hepatitis B
  • Masern
  • Mumps
  • Meningokokken C
  • Keuchhusten
  • Pneumokokken
  • Polio
  • Röteln
  • Rotaviren
  • Tetanus
  • Varizellen
Kinder und Jugendliche 5 bis 17 Jahre
  • Covid-19
  • HPV
  • Diphtherie (Auffrischung)
  • Keuchhusten (Auffrischung)
  • Polio (Auffrischung)
  • Tetanus (Auffrischung)

Quelle: Impfkalender der STIKO, Stand 2023

Von der STIKO-Empfehlung abweichende Impfungen wie Reiseimpfungen werden nur bezahlt, wenn der Tarif entsprechende Leistungen vorsieht.

Kostenübernahme von Schutzimpfungen

Die PKV übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen. In den Vertragsbedingungen wird nicht nur geregelt, welche Impfungen der Versicherungsschutz umfasst. Sondern auch, in welcher Höhe der Versicherer eine Leistung erbringt und ob die Maßnahme unter den Selbstbehalt fällt.

  • In den meisten Tarifen werden Schutzimpfungen entsprechend der STIKO-Empfehlung in voller Höhe erstattet

Die Kostenerstattung umfasst sowohl den Impfstoff wie auch die ärztlichen Leistungen (Beratung und Verabreichung). Eine weitere Ausnahme kann in Bezug auf Reiseimpfungen bestehen. Auch wenn der Versicherer die Kosten vollständig oder anteilig trägt, gehört die ärztliche Beratung häufig nicht zu den versicherten Leistungen. Das betrifft vor allem Beratungen in Tropeninstituten, die von den Patienten selbst zu bezahlen sind.

Wie ist die Abrechnung bei Schutzimpfungen geregelt?

Am 01.04.2007 trat das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Paragraf 20d regelt den Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen – allerdings nur für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte werden von diesen Regelungen eingeschlossen, wenn sich der Krankenversicherer auf die gesetzlichen Vorgaben bezieht.

Eine Besonderheit ergab sich mit der Impfung gegen Covid-19. In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist geregelt, dass die Covid-19-Impfung eine staatliche Leistung ist und vom Bund finanziert wird. Unabhängig von den jeweiligen Bedingungen der eigenen PKV müssen Privatversicherte für die Schutzimpfung gegen Corona nichts bezahlen.

Fazit

Schutzimpfungen dienen dazu, sich selbst und andere zu schützen. Die STIKO empfiehlt viele Impfungen bereits für Säuglinge ab sechs Monaten. In der privaten Krankenversicherung werden die meisten Impfungen ohne Schwierigkeiten übernommen. Privatversicherte können so dieselben Vorsorgemaßnahmen wie Kassenmitglieder nutzen, für die gesetzliche Regelungen gelten.

Dennoch sollten Sie vor einer Schutzimpfung Rücksprache mit Ihrer PKV halten. Auch wenn sich die meisten Versicherer nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission richten, sind sie dazu berechtigt, eigene Bedingungen festzulegen. Das betrifft nicht nur allgemeine Impfungen, die für alle Personen in Deutschland angeraten sind. Sondern auch Indikationsimpfungen für bestimmte Berufsgruppen und Reiseschutzimpfungen.

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