Lösungen für privat Krankenversicherte im Falle von Zahlungsschwierigkeiten durch Corona!

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Anja Glorius
23. März 2020
Loesungen fuer privat Krankenversicherte im Falle von Zahlungsschwierigkeiten durch Corona!

Loesungen fuer privat Krankenversicherte im Falle von Zahlungsschwierigkeiten durch Corona!

Die Kontakteinschränkenden Maßnahmen aufgrund der Corona Pandemie sind seit dem 22.03.2020 auf Bundesebene beschlossene Sache. Viele unserer Mandanten sind aber schon seit Tagen von einer Betriebsschließung, den Besonderheiten von Kurzarbeit oder vom Spagat des Homeoffice versus Kinderbetreuung betroffen.

Diese Situation erfordert individuelle Lösungen und von uns allen, Disziplin und Durchhaltevermögen.
Seit heute erreichen uns die ersten Hilferufe von Unternehmern die Ihre Betriebe der Gastronomie, Heilhilfsberufe (beispielsweise Ergotherapie- und Logopädie) und Einzelhandel aller Art (mit Ausnahme systemrelevante Betriebe) schließen mussten und bereits vorausschauend erkannten, das neben dem Instrument der Kurzarbeit, auch ihre privaten Ausgaben, bei zu erwartenden finanziellen Einbußen unter die Lupe gehören.
Wir haben daher alle relevanten Versicherer persönlich angesprochen und erhalten nach und nach die einzelnen Informationen. Diese werden wir für Sie dynamisch pflegen, möchten Sie aber im Anschluss an die Aufstellung auf besondere Risiken hinweisen und Ihnen schon jetzt die richtigen Tipps mit an die Hand geben.

  • Allianz (erste Antwort, man ist in Beratung und möchte dies zeitnah mitteilen)
  • AXA (Stand 02.04.2020: Ratenzahlung für maximal drei Monate (30.06.2020) bis zu 12 Monaten und Mahnstopp bis zu sechs Wochen möglich! Außerdem Zusatztarife wie dentaler Baustein und Krankentagegeld können ruhend gestellt werden, keine Prämie wird entrichtet aber auch keine Leistung abgerufen. Hinweis: Emails an kranken-bestand@axa.de mit dem Betreff: CORONA, Prämienzahlung Vers.Nr.: XXX) Info-Website der AXA: https://entry.axa.de/extranet-makler/pb/informationen-zum-coronavirus
  • Alte Oldenburger
  • ARAG (Stand: 02.04.2020: Man hat Lösungen, allerdings sind alle individuell durch das Unternehmen bestimmt, keine Aussage zu Lösungen möglich)
  • Barmenia (Stand 07.04.2020: Stundung von drei Monatsbeiträgen, im Anschluss in sechs Monaten zurück zu zahlen. Hotline: 0202 438 3480 – EMAIL: schnellehilfe@barmenia.de)
  • Bay. Beamten KK (Stand 02.04.2020: Stundung bis zum 30.06.2020 für Betroffene der Corona-Krise möglich, muss jedoch am 01.07.2020 nachgezahlt werden. Tariftrennung Zusatz und substitutiv nicht möglich. Günstigeren Tarif für sechs Monate, im Anschluss ohne Gesundheitsprüfung zum alten Beitrag versichert – Rückumstellung bis 31.12.2020 nötig.)
  • Central
  • Concordia
  • Conti (erste Antwort, man diskutiert dies an der Unternehmenspitze und äußert sich zeitnah)
  • Debeka
  • DEVK
  • DKV (erste Antwort, man wird sich bis 04.04. dazu final äußern)
  • Gothaer (erste Antwort, man arbeitet an Lösungen)
  • Hanse Merkur
  • Hallesche (Stand 02.04.2020: Ratenzahlungen und Umstufung für gewisse Zeit möglich. Außerdem können die Zusatztarife bis zum 30.09.2020 ruhend gestellt werden.)
  • HUK-Coburg
  • Inter (erste Antwort, an der Basis ist das Thema noch nicht angekommen, man kann sich daher aktuell nicht äußern)
  • Janitos
  • LKH
  • LVM
  • Münchener Verein
  • Mecklenburgische
  • Nürnberger (erste Antwort, an der Basis ist das Thema noch nicht angekommen, man kann sich daher aktuell nicht äußern)
  • Ottonova (Stand 02.04.2020: Eine Stundung ist nicht möglich.)
  • Provinzial
  • R+V (erste Antwort, noch keine Maßnahmen bekannt)
  • SDK (Stand 06.04.2020: Keine Stundung. Bei Umstellung in Notlagentarif, werden laut Arbeitsanweisung die Zusatztarife wie Zahnbaustein, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld nur auf ruhend gestellt und können später fortgeführt werden. Neues Tarifwerk hat jedoch variable Module zur Reduzierung und Erweiterung des Schutzes.)
  • Signal-Iduna (Stand 02.04.2020: Stundung in der Krankheitskostenvollversicherung nicht möglich, hier wird dann in den Notlagentarif umgestellt jedoch garantiert, dass man die bisherigen Zusatztarife im Anschluss wieder in Kraft gesetzt. Tolle Lösung: Umstellung für sechs Monate in Einsteigertarif möglich, um Prämie zu reduzieren mit garantierter Rückumstufung nach sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung.)
  • UKV (Stand 02.04.2020: Stundung bis zum 30.06.2020 für Betroffene der Corona-Krise möglich, muss jedoch am 01.07.2020 nachgezahlt werden. Tariftrennung Zusatz und substitutiv nicht möglich. Günstigeren Tarif für sechs Monate, im Anschluss ohne Gesundheitsprüfung zum alten Beitrag versichert – Rückumstellung bis 31.12.2020 nötig.)
  • Universa (Stand 06.04.2020: Keine Sonderreglungen und keine Stundung möglich.)
  • Württembergische (Stand 06.04.2020: Teilstundung bis zu 6 Monaten. Nachzahlbar zwei Monate später. Umstellung in Tarif mit weniger Leistung möglich, Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von sechs Monaten.)

 

Benötigen Sie mehrere Informationen? Sprechen Sie uns an.

 

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können. Außerdem haben Sie durch die Ausführungen keinen verbindlichen Anspruch auf Gewährung der dargestellten Sachverhalte, dies ist eine Ermessensentscheidung der Versicherer im Kontext zur konkreten Betroffenheit Ihrerseits.
Hinterlassen Sie uns gerne im Kommentar Ihre Erfahrungen zu dem jeweiligen Versicherer, um stets auf dem Laufenden zu sein.
Bevor wir Ihnen nun die besonderen Fallstricke der PKV bei Nichtzahlung der Beiträge erläutern, möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass alle solidarisch für Ihre persönliche Situation Verständnis haben. Aber denken Sie immer daran, auch die Versicherer sehen sich hier vor einer Situation, die nicht nur besonders, sondern auch einmalig in der Branche ist. Um Ihnen und der Corona Pandemie gerecht zu werden , benötigen auch Versicherer ein paar Tage Zeit, um solidarische und umsetzbare Lösungen zu erarbeiten.
Die bisherigen Lösungen finden Sie hier: Ich kann meinen PKV Beitrag nicht zahlen

Was passiert wenn Sie die Beiträge der PKV nicht mehr bezahlen können?

Die Branche der privaten Krankenversicherung ist seit Jahren auf Nichtzahler eingestellt und hat eigens zum Schutz derer einen so genannten Notlagentarif entwickelt. Dieser leistet vornämlich nur noch bei Unfällen.
Mehr zu den Leistungen des Notlagentarifes lesen Sie hier: Auch im Notfall abgesichert. Der Notlagentarif der PKV
Dies tritt ein, wenn man die zweite qualifizierte Mahnung des Versicherers erhält und zwei volle Monatsbeiträge im Rückstand ist. Erstmal klingt dies nach einer passablen Lösung, reduziert man doch seinen Beitrag außerordentlich. Aber es gibt drei ausschlaggebende Punkte, die man berücksichtigen sollte und den Notlagentarif als keine Lösung entlarvt.

  • Der Tarif leistet bei chronischen Erkrankungen nur noch, wenn sich diese deutlich verschlechtern. Hier entstehen im Ernstfall hohe Kosten, die den wirtschaftlichen Vorteil aushebeln
  • Der Tarif wird teils durch Ihre gebildeten Altersrückstellungen finanziert. Das heißt, sind Sie wieder liquide und die Corona-Krise scheint ausgestanden, ist die Prämie, die Sie heute zahlen je nach Dauer der Nutzung des Notlagentarife entsprechend höher. Kurz gesagt: Notlagentarif frisst Altersrückstellung. Mehr dazu lesen Sie hier: Preisspirale Notlagentarif einfach erklärt
  • Der Notlagentarif ersetzt nur den substitutiven Teil der Krankenversicherung, also den ambulanten und stationären Teil. Zusatztarife wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und einzelne Bausteintarife wie der Zahntarif werden durch die Nichtzahlung der Beiträge gekündigt und können später nur noch mit einer neuen Gesundheitsprüfung und neuer Eintrittsprämie zu höheren Preisen abgeschlossen werden. Teilweise ist ein Abschluss sogar gar nicht mehr möglich.

Wie sich die Kündigung der Zusatztarife auswirkt und wie man dem begegnen oder entgehen kann, lesen Sie hier: Hilfe – Zusatztarife werden im Notlagentarif gekündigt
Was sollten Sie jetzt also tun?
Man sollte nun professionell nach Lösungen Ausschau halten und auch den ernst der Lage der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach der Corona-Krise abwägen. Hilft eine kurzfristige Lösung wie Stundung oder ist eine größere Veränderung durch einen internen Tarifwechsel nötig.
Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen gern.  

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