Kunden der privaten Krankenversicherung haben die Möglichkeit, durch die Auswahl von Selbstbehalten und Eigenbeteiligungen die tatsächliche Beitragshöhe zu beeinflussen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (einheitlich geregelte Zuzahlungsmodelle, welche bei allen Kassen identisch sind), kann jeder Versicherer Tarife individuell gestalten und kalkulieren, um eine günstige Prämie zu erreichen. Bei möglichen Zahlungsmodellen muss man Selbstbehalte und Eigenbehalte unterscheiden.

Selbstbehalte:

Selbstbehalte sind im §193 Abs. 3 geregelt und können für alle Leistungsbereiche gelten (ambulante, dentale oder stationäre Heilbehandlungen). Der maximale Selbstbehalt darf dabei 5.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten (gilt für Tarife ab 01.04.2007). Wobei Selbstbehalte nicht immer für jeden Bereich gelten müssen. Es lohnt ein Blick in die jeweiligen Tarifbedingungen. Die AXA hat häufig den Selbstbehalt auf den ambulanten und stationären Bereich begrenzt. Die SDK hingegen kennt Bausteintarife mit Selbstbehalt nur für den ambulanten Bereich und die Signal hat primär Tarife mit Selbstbehalt für ambulante, dentale und stationäre Heilbehandlung.

Zusätzlich unterscheidet man in der PKV noch absolute und prozentuale Selbstbehalte. Absolute Selbstbehalte gelten für einen fest definierten Leistungsbereich, in der Regel alle drei Bereiche, abgekürzt (A)mbulant, (S)tationär und (Z)ahn, begrenzt auf eine maximale Summe pro Jahr. Zum Beispiel 1.200 Euro Selbstbehalt für ASZ. Bedeutung: die ersten 1.200 Euro pro Jahr der Rechnungen zahlen Sie als Kunde selber.

Achtung: Es gibt auch sogenannte Großschadentarife. Achten Sie bei hohen Selbstbehalten auf den Jahreswechsel. Theoretisch kann bei einer langen Behandlung der Selbstbehalt zweimal anfallen aufgrund des Jahreswechsels.

Prozentuale Selbstbehalte sind etwas humaner, weil die Zuzahlung nur prozentual pro Rechnung anfällt. Zum Beispiel Allianz PKV: 10% pro Rechnung, maximal 500 Euro pro Jahr. Sie zahlen als Kunde nur einen Teil der Rechnung, bis eine maximale Summe erreicht ist. Diese Regelung kommt deutlich seltener, gegenüber der pauschalen Regelung, im PKV Bereich vor.

Wie bereits beschrieben ist das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) eindeutig.

(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro.

…für absolute und prozentuale Selbstbehalte, Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung, pro versicherte Person und 5.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Regelung pro Kalenderjahr ist interessant, weil bei einem unterjährigen Neuabschluss trotzdem die vollen 5.000 Euro Selbstbehalt gelten können.

Dagegen finden die sogenannten Eigenbehalte und nicht versicherte Leistungen keine Berücksichtigung.

Eigenbehalte:

Eigenbehalt gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Zum Beispiel 80% für Arznei und Verbandsmittel. Die Differenz von 20% ist dann Ihr Eigenbehalt. Oder es gibt Summenbergenzungen für medizinische Leistungen wie Heilpraktiker (maximal 1.000 Euro pro Jahr). Zusätzlich kennen die Versicherungsbedingungen auch Begrenzungen von Ausstattungsvarianten (einfache Ausprägung im Hilfsmittelbereich – technische Geräte zur schnelleren Genesung). Eigenbeteiligungen fallen, abweichend von VVG Kommentaren nach Römer Landheid von C.H.Beck nicht in die 5.000€ Begrenzung nach §193 VVG.

Nicht versicherte Leistungen:

Der Gesetzestext ist auch hier wieder, wie oben zitiert, eindeutig. Nicht versicherte Leistungen fallen nicht unter die 5.000€ Begrenzung nach §193 VVG. Ist die ambulante Psychotherapie ausgeschlossen, kann man auch keine Leistungsbegrenzung bemängeln. Das Gleiche gilt für Leistungen, welche durch einen Leistungsausschluss oder Mehrleistungsausschluss begrenzt wurden.

Allgemeines:

Tarife mit hohen Selbstbehalten sind im Allgemeinen günstiger als Tarife ohne Selbstbehalte. Dennoch sollte die Entscheidung genau durchdacht werden. Eine Reduzierung des Selbstbehaltes ist in der Regel nur bei bester Gesundheit nachträglich möglich. Ein Arbeitgeber zahlt aktuell 301,13 EURO maximal monatlich Zuschuss zur Krankenversicherung. Es gibt aber keinen Zuschuss zum Selbstbehalt. Durch das BEG (Bürgerentlastungsgesetz) sind Teile des PKV Beitrages steuerlich berücksichtigungsfähig. Durch erhöhten Selbstbehalt sinkt der absetzbare Teil der Krankenversicherung. Allerdings sind Leistungen, die nicht erstattet werden, durch die Anrechnung eines vereinbarten Selbstbehaltes, häufig steuerlich berücksichtigungsfähig.

Erfahrung KVoptimal.de hinsichtlich Beitragsstabilität:

Beitragsstabilität ist nicht zu prognostizieren oder gar zu garantieren. Es fällt in der täglichen Arbeit mit langjährigen PKV Kunden allerdings ein interessanter Punkt auf. Kunden, welche vor Jahrzehnten Tarife mit geringem Selbstbehalt abgeschlossen haben, haben scheinbar deutlich höhere Rückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen wirken sich heute im Rentenalter durch einen PKV Tarifwechsel nach §204 VVG deutlich beitragsmindernd aus. Der Vorteil liegt auf der Hand. Wer in jungen Jahren mehr für seine PKV bezahlt hat, weil geringe Selbstbehalte oder gute Leistungen (am besten beides) vereinbart waren, partizipiert im höheren Alter überdurchschnittlich davon. Deshalb gilt ganz klar unser Rat, in jungen Jahren lieber etwas mehr zahlen, um später davon zu profitieren. PKV Verträge sind Kapitalanlagen. Auch hier kann man Renditen erwirtschaften. Dafür müssen Sie Ihren PKV Vertrag nur mal über 50 Jahre solide und fachmännisch planen.