Minijobs bieten eine flexible Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen, und sind besonders bei Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern, aber auch als Nebenerwerb beliebt. Für den letzten Fall lautet die zentrale Frage: Welche Auswirkungen hat ein Nebenjob auf meine private Krankenversicherung? Für die Antwort kommt es beispielsweise darauf an, ob der Minijob neben einem Hauptberuf aufgenommen wird. Lesen Sie hier, unter welchen Umständen Sie im Nebenjob privat versichert bleiben können.
Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung, wenn ich einen Minijob ausübe?
Wer vorhat, sich neben dem Hauptberuf einen Minijob zu suchen, muss keine Auswirkungen auf die eigene private Krankenversicherung (PKV) fürchten. Im Allgemeinen ändern sich weder Leistungen noch Beiträge durch eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung. Das gilt auch für Nebenjobs in Heimarbeit. Für die private Krankenversicherung ist es demnach nicht relevant, wenn neben dem Hauptberuf noch ein Nebenberuf wie ein Minijob aufgenommen wird. Es sei denn, damit ergeben sich neue berufliche Risiken, die ggf. separat z. B. mit Risikozuschlägen abgesichert werden müssen.
Beispiel private Krankenversicherung bei Hauptberuf + Minijob
Hauptjob als Angestellte für 3.200 Euro brutto
Minijob an Samstagen für 200 Euro monatlich
Kurzfristige (saisonale) Minijob im Weihnachtsgeschäft im Verkauf für 400 Euro
In der Regel besteht eine private Krankenversicherung über den Hauptjob und für Minijobs fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Auch der Versicherungsschutz bleibt vom Minijob unberührt.
Kann ich mehrere Minijobs neben dem Hauptjob aufnehmen?
Ja, das ist möglich. Abhängig vom Arbeitsvertrag kann die Zustimmung vom Arbeitgeber notwendig werden. Grundsätzlich darf der Nebenjob die Arbeitsleistung im Hauptjob nicht einschränken. Auch ist es nicht erlaubt, beim bisherigen Arbeitgeber zusätzlich einen Minijob anzunehmen. Was die Krankenversicherung betrifft, zählt es ab dem zweiten Nebenjob als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen kann. Ausnahmen bilden kurzfristige Beschäftigungen, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage bestehen. Für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben gelten seit Kurzem längere Zeitgrenzen von 15 Wochen und 90 Arbeitstagen.
Kann ich mich privat krankenversichern, wenn ich „nur“ einen Minijob ausübe?
Grundsätzlich ja. Auch Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat (Stand 2026) wie z. B. Hausfrauen und -männer, können sich privat versichern. Die einzige Ausnahme: Es besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig: Minijobber sind nicht automatisch über ihren Arbeitgeber krankenversichert. Solange sie neben ihrem Minijob nicht zusätzlich einem Hauptberuf nachgehen und darüber bereits versichert sind, müssen sie sich grundsätzlich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Der Arbeitgeber führt zwar Pauschalbeiträge ab, die Minijobber müssen dennoch eine separate freiwillige Versicherung oder eine private Krankenversicherung selbst. Oder sie sind über die gesetzliche Familienversicherung kostenlos mitversichert.
Auch Minijobber ohne Hauptberuf bis 603 Euro Einkommen können sich privat krankenversichern.
Ist Nebeneinkommen krankenversicherungspflichtig in der PKV?
Nein, wer privatversichert ist und eine Nebentätigkeit aufnimmt, wird im Normalfall nicht krankenversicherungspflichtig in der privaten Krankenversicherung. Außer es bestehen mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung, dann können nach der ersten alle Nebentätigkeiten krankenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Da die Beiträge für Privatversicherte nicht einkommensabhängig sind, sondern sich vor allem nach Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand richten, zahlen sie nicht mehr, wenn sie eine Nebentätigkeit wie einen Minijob aufnehmen.
Krankenversicherungspflicht im Minijob
Da in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Pflicht besteht krankenversichert zu sein, müssen sich auch Minijobber entweder über die gesetzliche oder die private Krankenversicherung versichern. Falls sie nicht bereits in einer Hauptbeschäftigung abgesichert sind, müssen sie sich darum allein kümmern, da sie über den Minijob-Arbeitgeber nicht automatisch versichert sind. Im Falle einer kurzfristigen Beschäftigung müssen Arbeitgeber seit 2022 im Zuge der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale als zentraler Meldestelle auch die Krankenversicherung angeben.
Wer darf sich in der PKV versichern?

eigene Grafik
Minijobber können sich unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern
- Minijobber sind bereits über ihren Hauptberuf in der PKV krankenversichert. Die Nebenbeschäftigung beeinflusst normalerweise nicht die Beitragshöhe und den Leistungsumfang
- Auch Selbstständige mit einem Minijob können sich (weiterhin) privat krankenversichern.
- Studierende mit einem Minijob können sich (weiterhin) privat krankenversichern, wenn sie sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.
- Rentnerinnen und Rentner mit einem Minijob können sich ebenfalls (weiterhin) ohne zusätzlichen Kostenaufwand privat krankenversichern.
Alternativ geht es für Minijobber in die Gesetzliche:
- Kostenlose Mitversicherung über ein Familienmitglied in der Familienversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Minijobber im Rentenalter sind weiterhin entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. Die Altersrente wird nicht gekürzt, da seit 2023 die Hinzuverdienstgrenze entfallen ist.
Die Kosten der privaten Krankenversicherung im Minijob
Welche Beiträge für die die private Krankenversicherung gezahlt werden müssen, ist anders als in der gesetzlichen unabhängig vom Einkommen. Das bedeutet für Minijobber, dass sie nicht mehr bezahlen, wenn sie zusätzlich zum bisherigen Job einen Minijob aufnehmen. Die private Krankenversicherung wird wie bisher weitergeführt. Für wen der Minijob die alleinige Beschäftigung ist, für die sind die Beiträge gleich hoch als wären sie vollzeitbeschäftigt. Der niedrigere Verdienst führt nicht zu geringeren PKV-Beiträgen. Dennoch können Sie ein paar Dinge beachten, um einen passenden Tarif mit einem passenden und günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Stichworte: Selbstbehalt anpassen, Tarifoptimierung, interner Tarifwechsel.
Wer zahlt die private Krankenversicherung bei einem Minijob?
Gibt es neben dem Minijob eine Hauptbeschäftigung im Angestelltenverhältnis, übernimmt der Arbeitgeber weiterhin bis zum Höchstbeitrag 50 Prozent der Kosten. 2026 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV 508,59 Euro pro Monat. Minijobber ohne Hauptjob, die privat krankenversichert sind, erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung Arbeitgeber zahlen für privat versicherte geringfügig Beschäftigte auch keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Minijobber die Beiträge für ihre PKV vollständig allein aufbringen müssen.
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Jetzt kontakt aufnehmenPraxis-Tipps für möglichst niedrige PKV-Beiträge im Minijob
- Tarifvergleich
- Selbstbehalt anpassen
- Interner Tarifwechsel
- Leistungen smart auswählen
- Beratung durch Steuerfachleute oder ungebundene Versicherungsexperten
- Tarifvergleich: Allein eine private Krankenversicherung kann mehrere hundert (!) Tarife und Tarifkombinationen anbieten. Zudem herrscht ein freier und reger Wettbewerb in diesem Sektor. Ein Vergleich verschiedener Tarife und Anbieter ist eine Voraussetzung, um einen passenden und günstigen Tarif zu finden.
- Selbstbehalt vereinbaren: Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts können die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung reduziert werden. Vor allem junge und gesunde Versicherte können davon profitieren. Damit es sich lohnt, sollten auch die Auswirkungen von einem höheren Selbstbehalt auf die Steuer beachtet werden. Da nur die PKV-Beiträge, aber nicht der Selbstbehalt geltend gemacht werden können, kann die Steuerschuld sich erhöhen. Die Einsparung sollte also unbedingt höher liegen. Zudem sollten ausreichend Rücklagen vorhanden sein, um unvorhersehbare Ausgaben durch den höheren Eigenanteil bei der Erhöhung des Selbstbehalts für medizinische Leistungen zu schultern.
- Interner Tarifwechsel: Alle Privatversicherten mit einer Krankenvollversicherung haben das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif innerhalb ihrer Versicherung zu wechseln. Ohne, dass Wartezeiten entstehen, Altersrückstellungen verlorengehen oder eine Gesundheitsprüfung nötig wird. Nur, wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet, kann für diesen Teil eine Gesundheitsprüfung erforderlich werden.
- Leistungen smart auswählen: Abseits von Basics wie Zahnersatz, Psychotherapie, Rehaleistungen etc. können Versicherte überlegen, welche Leistungen ihnen wichtig sind und auf welche sie verzichten könnten. Eine eng am Bedarf ausgelegte Krankenversicherung kann dabei helfen, ohne Verzicht Kosten zu sparen.
- Eine Beratung durch Steuerfachleute oder ungebundene Versicherungsexperten kann schnell Ordnung und Klarheit in das Thema bringen und dabei helfen, mit möglichst wenig Zeitaufwand eine private Krankenversicherung zu finden.



