Neuer Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss PKV 2017

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Susanne Schimke
18. Januar 2017
Neuer Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss PKV 2017

Neuer Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss PKV 2017

Seit dem 1. Januar 2017 gilt mit 317, 55 Euro ein neuer Maximalwert für den Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte. Gegenüber 2016 (309, 34 Euro) wurde der Beitragszuschuss wie in den Vorjahren angehoben.

Der Höchstzuschuss wird durch Multiplikation der jährlich neu berechneten Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt. Für 2017 berechnet sich der Höchstbetrag Arbeitgeberzuschuss demnach wie folgt:

 

Beitragsbemessungsgrenze 2017 x Arbeitgeberanteil GKV = Höchstbetrag Arbeitgeberzuschuss 2017

4350 Euro x 7,3% = 317,55 Euro

 

Sobald das Einkommen eines Arbeitnehmers die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze, die im Jahr 2017 bei 57.600 Euro liegt, überschreitet, hat jeder die freie Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. In beiden Fällen profitiert er vom steuerfreien Arbeitgeberzuschuss.

Der Grundgedanke hinter der paritätischen Teilung der Versicherungsbeiträge ist, dass alle Beteiligten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung und Prävention und damit von einem guten Gesundheitszustand und der optimalen Arbeitskraft  der Angestellten profitieren.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zum PKV-Beitrag dazu?

Der Arbeitgeberzuschuss PKV ist nach oben hin gedeckelt, einerseits durch den aktuellen Höchstbetrag von maximal 317,55 Euro. Andererseits gilt, dass der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung auf 50 Prozent der Versicherungsprämie begrenzt ist. Das heißt Ihr Arbeitgeber kann Sie über die Höchstgrenze, den Pflichtteil, hinaus freiwillig unterstützen.

 

Sollen wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an.

 

Privat Krankenversicherte, deren monatliche Prämie 635,10 Euro übersteigt, müssen demnach mehr als die Hälfte davon selbst tragen. Hier empfiehlt es sich, durch eine Tarifoptimierung den persönlichen PKV-Beitrag zu reduzieren. KVoptimal.de als unabhängige Beratung ist Ihr Spezialist für Tarifoptimierungen. Viele Privatversicherte wissen nicht, dass der eigene PKV-Anbieter meist  günstigere Tarifoptionen mit vergleichbarem oder sogar besserem Leistungsportfolio bereithält. Die persönliche Beratung und ein PKV-Gutachten mit einem Überblick über Ihre Tarifoptionen sind für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Die gute Nachricht für Familien: Wird der Arbeitgeberzuschuss nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kann es auch einen weiteren Zuschuss für Familienangehörige, bis zur Erreichung des Höchstbetrags, geben. So können auch Ehegatten, Kinder oder Teilzeit-Tätige vom Arbeitgeberzuschuss profitieren. Vorausgesetzt, diese wären bei einer Versicherung in der GKV über Sie familienversichert. Ihre Angehörigen dürfen zudem nicht hauptberuflich selbstständig sein und kein Einkommen von mehr als 425 Euro bzw. bei geringfügig Beschäftigten 450 Euro erhalten.

Der Arbeitgeberzuschuss gilt übrigens auch für die private Pflegeversicherung, die für Privatversicherte verpflichtend ist und die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung umfasst. Der Beitrag berechnet sich analog zum Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung. Für 2017 liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 2,55 Prozent (2,8 Prozent bei Kinderlosen über 23 Jahre). Da die Beitragsbemessungsgrenze identisch ist, trägt der Arbeitgeber höchstens 55,46 Euro im Monat zur privaten Pflegeversicherung bei.

Arbeitgeberzuschuss und Rentner

Grundsätzlich entfällt mit dem Renteneintritt der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können jedoch auf Antrag mit maximal 50 Prozent des Beitragssatzes der Kasse der Rentner (KVdR) bezuschusst werden.

 

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