Öffnungsaktion in der PKV als Beamter richtig nutzen

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Marcel Liesegang
1. November 2022
Öffnungsaktion in der PKV als Beamter richtig nutzen
Öffnungsaktion in der PKV als Beamter richtig nutzen

Beamtenanwärter, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit, sowohl deren berücksichtigungsfähige Angehörige genießen in Deutschland einen hohen Stellenwert. Staatsbedienteste können vor allem in Bereichen der privaten Krankenversicherung auf einige positive Besonderheiten blicken – hierzu zählt unter anderem auch die Öffnungsaktion des PKV-Verbandes. Denn dieser garantiert eine Aufnahme in der privaten Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen.

Inhalt

Was ist die Öffnungsaktion des PKV-Verbandes?

Die Öffnungsaktion oder auch Öffnungsklausel des PKV-Verbandes genannt, garantiert Beamtenanwärtern, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung. Gerade bei Vorerkrankungen, welche unter normalen Umständen zu hohen Risikozuschlägen oder Ablehnungen führen, eröffnet erst die Öffnungsaktion des PKV-Verbandes den Weg in die PKV. Die Öffnungsaktion besticht durch folgende erleichterte Aufnahmebedingungen in die private Krankenversicherung:

  • Keine Ablehnungen aufgrund Vorerkrankungen
  • Risikozuschlag ist auf maximal 30 % gedeckelt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht möglich und nötig

Hinweis: Bemühen Sie sich, wenn möglich dennoch um einen regulären Zugang ohne Öffnungsaktion, denn die Öffnungsklausel bietet im Vergleich zum regulären Eintritt in die private Krankenversicherung folgende Nachteile:

  • Es nehmen nicht alle Versicherer an der Öffnungsaktion teil.
  • Es besteht nicht Zugang in allein Tarifen.
  • Beihilfeergänzungstarife können nicht vollständig abgeschlossen werden.
  • Der vereinbarte Risikozuschlag von 30 % steigt bei Beitragserhöhungen.

Die Öffnungsaktion bleibt ein großer Mehrwert für jene Beamtenanwärter und Beamte, die sich sonst nicht in der privaten Krankenversicherung versichern könnten oder nur mit extrem hohen Risikozuschlägen. Ist die Aufnahme in die PKV ohne Öffnungsaktion nicht von vornherein ausgeschlossen, sollte unter allen PKV-Versicherern mit einer anonymen Risikovoranfrage (RVA) geprüft werden, ob der normale Zugang in die private Krankenversicherung für Beamte möglich ist. Die Nachteile der Öffnungsaktion des PKV-Verbandes zur Aufnahme in die private Krankenversicherung können so umgangen werden.

Welche privaten Krankenversicherer nehmen an der Öffnungsaktion für Verbeamtete und Beihilfeberechtigte teil?

Diese privaten Krankenversicherer nehmen ganz oder teilweise an der Öffnungsaktion für Verbeamtete und Beihilfeberechtigte sowie deren Angehörige teil:

  • Allianz
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • DBV
  • Debeka
  • DKV
  • GENERALI
  • Hallesche
  • HUK-COBURG
  • Inter
  • LKH
  • LIGA
  • Münchener Verein
  • Ottonova
  • Signal Iduna
  • SDK
  • UKV
  • Vrk

Alle Versicherer bieten hierbei einen unterschiedlichen Leistungsumfang an. Da die wichtige Beihilfeergänzung nicht vollumfänglich angeboten wird, ist es umso wichtiger, den richtigen Tarif zu finden, um so wenig Leistungslücken wie möglich zu haben.

Expertentipp: Mit unserer Expertenberatung können wir bei 7 von 10 Versicherten den Versicherungsschutz auch bei der Öffnungsaktion mit Wahlleistungen im Krankenhaus vereinbaren.

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Fristen bei der PKV-Öffnungsaktion für Beihilfeberechtigte und Verbeamtete.

Die aufnahmeberechtigten Beamten und Beihilfeberechtigten haben für die Wahl des passenden PKV-Versicherers ausreichend Zeit. Innerhalb von 6 Monaten muss der Antrag bei einem privaten Krankenversicherer Ihrer Wahl gestellt werden, um die Öffnungsaktion nutzen zu können. Dabei gilt zur Wahrung der Frist der Beginn des Beamtenverhältnisses und der Eingang des Antrages bei der gewünschten Gesellschaft. Das Ende der gesetzlichen Kasse sowie der Beginn der privaten Krankenversicherung kann nach den 6 Monaten erfolgen, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Antrag beim privaten Krankenversicherer innerhalb der 6-monatigen Frist eingegangen ist.

Für folgende Personen* besteht die Frist von 6 Monaten, um durch die Öffnungsaktion in die PKV für Beamte wechseln zu können:

  • Beamte auf Widerruf
  • Beamte auf Probe
  • Richter mit Beihilfeanspruch
  • Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn vorab kein Dienstverhältnis auf Probe bestand (Beamte auf Zeit sind beispielsweise gewählte Bürgermeister)
  • Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch

*Es gibt noch einige seltener vorkommenden Personengruppen wie einige Abgeordnete des EU-Parlaments, Berufsanfängern von Sparkassen oder Landesbanken mit Beihilfeanspruch oder sog. Dienstordnungsangestellten der Sozialversicherungsträger, welche ebenfalls unter diese Frist fallen.

Keine Frist für die Öffnungsaktion besteht für folgende Personen:

  • Freiwillig gesetzlich Versicherte Beamte, welche bereits vor dem 01.01.2005 in bestimmten Dienstverhältnissen standen

Dazu zählen Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe, Richter mit Beihilfeanspruch und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch.

Die Öffnungsaktion für Angehörige von Beihilfeberechtigten und Verbeamteten in der PKV

Nicht nur Beamte auf Probe, Lebenszeit, Widerruf, Zeit und Lebenszeit sowie Kirchenbeamte, sondern auch deren Angehörige erhalten die Möglichkeit, über die Öffnungsaktion vereinfacht Zugang zur privaten Krankenversicherung zu erhalten. Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen sind Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder sowie Adoptivkinder.

Um die Öffnungsaktion des PKV-Verbandes nutzen zu können, muss der Beihilfeberechtigte bzw. Verbeamtete selbst privat versichert sein oder über eine Anwartschaft für eine PKV verfügen. Die angehörige Person darf nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Kasse sein.

Gesetzlich Versicherte Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung über ein gesetzlich pflichtversichertes Elternteil versichert sein, um die Öffnungsaktion nutzen zu können. Wechselt ein Elternteil in die private Krankenversicherung für Beamte und war zum Zeitpunkt der Antragsstellung freiwillig gesetzlich versichert, kann das Kind, welches mitversichert war, ebenfalls in die PKV wechseln.

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