ottonova 2.0 – Tarifbewertung der neuen Tarife

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Anja Glorius
1. August 2019
ottonova 2.0 – Tarifbewertung der neuen Tarife

ottonova 2.0 – Tarifbewertung der neuen Tarife

Die Neugründung eines PKV-Versicherers ist selten und ein mutiger Schritt. Das Klima im Marktumfeld und politisch ist für die PKV-Versicherer durch Themen wie Bürgerversicherung, Beitragserhöhungen und Kunden, die das System nicht verstehen, nicht gerade freundlich. 2017 startete ottonova ihre Tätigkeit mit einem innovativen Tarifmodell und einer überwiegenden Onlinestrategie zur Kundengewinnung.  Wie zu erwarten war, ist die Etablierung am Markt mit Geduld verbunden. Nach zwei Jahren Erfahrung optimiert ottonova nun die Tarife und launcht am 01.08.2019 neue Angebote für First Class und Business Class.

 

Alles Neu?

Teilweise ändert ottonova die bisherigen Tarif First Class und Business Class deutlich. Gerade die verpflichtende Kostenzusage in fast allen Leistungsbereichen konnte sich nicht durchsetzen. Bisher hieß es im Tarif häufig:

„……..nur nach vorheriger Zusage in Textform erstattungsfähig. ottonova wird die Zusage erteilen, sofern ….. medizinisch notwendig ist….“

Eine unübliche Klausel fanden wir. Für den Kunden jedoch die Chance Erstattungsproblemstellungen mit Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken auf ein Minimum zu reduzieren. In den meisten Leistungsbereichen wird in der Zukunft darauf verzichtet. Zur strategisch engen Verbundenheit mit dem Kunden gehörte darüber hinaus auch das fest vereinbarte Primärarztprinzip im Tarif Business Class. Um sich vom PKV-Markt zu diversifizieren konnte man dies jedoch durch den Concierge Service der ottonova umgehen. Komfortabel für alle Seiten. Der Versicherer steuert und der Kunde kann sich dennoch der direkten Facharztwahl bedienen.

 

In Vergleichsprogrammen oder Tarifrankings wird das Primärarztprinzip als nachteilig bewertet. Die Abstufung durch die Möglichkeit des Concierge Service wird dabei nicht mildernd bewertet.

 

Versicherer und Kunde, gemeinsam als Steuerungselement verschwimmt!

Kunden, die in die PKV wechseln, haben eine hohe Erwartung, die im Beratungsumfeld durch sogenannte „Sales-Storys“ noch angefeuert wird. Im Ergebnis desillusioniert der Kunde sich in den ersten fünf Jahren bei eintretenden Leistungsfällen. Im Spannungsfeld Versicherer, Leistungserbringer und Kunde zieht er hier später im bürokratischen Akt den Kürzeren und nimmt seinen Versicherer nicht mehr als Partner wahr, sondern stellt fest, dass er der Vertragspartner des Leistungserbringers (beispielsweise Arzt) ist und Vertragspartner der Gesellschaft. Diese beiden haben jedoch häufig andere Ansichten bei der Leistungsregulierung. Daher war der Ansatz der ottonova innovativ und setzte bereits bei der Desillusionierung der ersten fünf Jahre an. Ob der Kunde dies bei der Wahl der richtigen PKV als positiv bewertete, bleibt uns nun verschlossen, allerdings weist ottonova noch sehr eindrücklich auf die Leistungszusage hin.
Alte Klausel – Lasik:

 Neuer Hinweis – Lasik:

 

 

Benötigen Sie einen Ansprechpartner? Sprechen Sie uns an.

 

Welche konkreten Änderungen der Leistungen sieht die Neuauflage vor?

Vergleicht man die Bedingungen im Detail gibt es für beide Tarife folgende Verbesserungen:

  • Ambulante Transportkosten neben Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie und Notfallbehandlung auch bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit und medikamentös bedingte eingeschränkte Teilnahmefähigkeit am Straßenverkehr (bisher nur nach Zusage und bei Gehbehinderung, Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie wie auch Notfallbehandlung)
  • Bis zu 1.000EUR refraktive Chirurgie je Auge (LASIK) (bisher bis zu 750EUR) – First Class 1.500EUR
  • Hufeland Verzeichnis und Osteopathie unter Anrechnung der Heilpraktiker Leistung max. 1.000EUR jährlich (bisher nur Heilpraktiker bis zu 1.000EUR). Zusätzliche Erweiterung First Class 1.500EUR jährlich (bisher 1.000EUR)
  • Keine Altersgrenze mehr bei Kinderwunschbehandlung
  • Geburtshäuser
  • Entbindungspauschale Business Class 400EUR und First Class 600EUR
  • Rooming-In bis zum 14. Lebensjahr (bisher 11. Lebensjahr) Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Chefarztleistung und/oder Unterbringung
  • Verzicht auf Vorsorgeverpflichtung bei dentalem Erstattungsanspruch – immer 80%-90 % / First Class 90%-100% (bisher 60%/70% bis zu 80% /90% je nach Vorsorgestatus)
  • 90% Zahnersatz, Kieferorthopädie, Implantate und Inlays im neuen Zahnarztnetzwerk möglich – 100% bei First Class
  • Glaukom-Vorsorgeuntersuchung
  • Selbstbehalt freie Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichem Leistungskatalog ohne Altersbegrenzung
  • Zusage nur für gemischte Anstalten erforderlich, wenn es sich um eine psychotherapeutische Behandlung handelt
  • Stationäre Transportkosten (Stationäre Rettungs- und Krankentransporte) ohne nächstgelegene Klausel
  • Anästhesieleistungen detailliert auch Hypnose und Akkupunktur bei Zahnbehandlung, wenn med. notwendig (vorher allgemein).
  • Verblendung bis Zahn 8 (vorher Zahn 7)

Für den Tarif Business Class verbessert sich darüber hinaus noch Folgendes:

  • Entfall des Primärarztprinzips und damit freie Arztwahl
  • 5.000EUR alle zehn Jahre für Reha (bisher 2.500EUR)

Für den Tarif First Class verbessert sich darüber hinaus noch Folgendes:

  • Offene Gebührenordnung stationär (bisher maximal 5-facher Satz)
  • 5.000EUR alle fünf Jahr für Reha (bisher alle zehn Jahre)

Aber es gibt auch Leistungseinschränkungen – Business Class:

  • GOÄ/GOZ ambulant und dental nur noch bis zum Höchstsatz 3,5fach versichert.
  • Ambulante Psychotherapie nur noch bis zu 25. Sitzungen zu 90% darüber hinaus zu 75% (bisher bis zu 50. Sitzung)

Alles in Allem eine deutliche Verbesserung zu dem bisher schon guten Leistungsniveau.

 

Gibt es wirklich Besonderheiten gegenüber dem Marktumfeld?

ottonova ist neben der SDK der zweite Versicherer, der laut AVB Potenzmittel bezahlt. Wobei die Formulierung Deutungsspielraum zulässt.

Neu und immer wichtiger sind die erweiterte Vorsorgeleistungen und Präventive und kurative Gesundheitsleistungen im Tarif First Class.  

Ähnlich wie die Bausteinserie der SDK und Neuentwicklung der AXA – Active Me werden PKV-untypische Leistungen aufgegriffen. Das ist gut und wir sicher zukünftig eine wichtige Rolle spielen.

 

Wechselrecht für Bestandskunden!

Kunden, die sich bereits in den letzten zwei Jahren für den digitalen Versicherer entschieden haben, können nun in den neu aufgelegten Tarif ohne Gesundheitsprüfung wechseln. Das ist ein großer Vorteil, da die erste Variante ein kleines bis nicht nennenswertes kalkulatorisches Kollektiv bildet und daher die Beitragsentwicklung ungewiss wäre.


Trotzdem ist dieser Punkt hervorzuheben. Gäbe es ein Ranking, wie Versicherer mit Bestandskunden umgehen, dann ist diese Formulierung aktuell ausreichend für den ersten Platz im Marktumfeld bei Tarifneuentwicklungen. PKV Versicherer entwickeln Tarife für Neukunden und erschweren den bisherigen Kunden die Umstellung unverhältnismäßig.
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Bedingungen

Tarife

 

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