Tarifwechsel prüfen

PKV ab dem 55. Lebensjahr

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Susanne Schimke
21. Januar 2026

Angesichts von Beitragserhöhungen fragen sich viele, ob sie sich auch künftig noch die Beiträge für ihre private Krankenversicherung (PKV) leisten werden können. Tatsächlich steigen die Beiträge zur PKV kontinuierlich, aber auch die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Letztere sogar deutlich stärker. Langjährig Privatversicherte sollten wissen, dass im Alter verschiedene sogenannte Vorsorge- oder Sicherungsmechanismen (Stichwort: Altersrückstellungen) wirken, die die Beiträge im Ruhestand bzw. sogar bereits ab 60 Jahren möglichst stabil halten. Hier erklären wir, wie sich die PKV-Beiträge im Alter entwickeln und was man tun kann, um sie zu senken. 

So entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter

Es gibt immer diese Einzelfälle, die in Medien herumgeistern, bei denen die Monatsprämie über die Jahre auf einen deutlich im vierstelligen liegenden Bereich stieg. Für die meisten zu viel im Alter, wenn das Einkommen in der Regel geringer wird. Tatsächlich bleiben die PKV-Beiträge im Alter stabil. Das zeigt auch diese Grafik vom PKV-Verband mit den Durchschnittsbeiträgen pro Altersgruppe:

Deutlich wird auch, dass Privatversicherte, auch Verbeamtete, sich ab 60 Jahren über Beitragsentlastungen freuen können. Bei allen Beihilfeberechtigten bleiben die ohnehin viel niedrigeren Beiträge im Alter im Schnitt unterhalb des Beitrags während der Dienstjahre. Bei den anderen wird in der Spitze maximal in etwa die höchste Betragshöhe während des Erwerbslebens kurz vor der Rente erreicht. Der Knick ab 60 Jahren lässt sich auf den Wegfall des sogenannten gesetzlichen Zuschlags zurückführen. Bei pensionierten Beamtinnen und Beamten steigt der Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent, was die Versicherung der verbleibenden 30 Prozent Restkosten vergünstigt.

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Das wirkt konkret beitragsentlastend

Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass die Beiträge sich nicht nach dem Einkommen bemessen. Auch was das Alter betrifft, zählt das nur für die erste Kalkulation der Beiträge. Werden Privatversicherte älter, steigen also nicht automatisch damit auch die Beiträge. Für Beitragsanpassungen sind viele andere Faktoren wie gestiegene Behandlungskosten, demografischer Wandel, Inflation etc. verantwortlich. 

Mehr zum Thema Ursachen für Beitragsanpassungen lesen Sie hier:
https://kvoptimal.de/versicherungslexikon/beitragsanpassung/

Dass die Beiträge steigen werden, ist klar. Mit verschiedenen Sicherungsmechanismen können Privatversicherte vorbeugen und einiges tun, um ihre PKV-Beiträge auch im Alter bezahlen zu können. 

Diese Sicherungsmechanismen können für stabile PKV-Beiträge ab 55 und später sorgen 

  • Ab 60 Jahren entfällt die Zahlung des gesetzlichen Zuschlags in Höhe von 10 % 
  • Sofern abgeschlossen, entfallen mit dem Renteneintritt die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung 
  • Die von Beginn an angesparten Altersrückstellungen wirken jetzt und stabilisieren bzw. reduzieren die PKV-Beiträge im Alter. 
  • Die Rentenversicherung zahlt einen von der Rentenhöhe abhängigen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen 
  • Optional: Mit Beitragsentlastungstarifen lassen sich die PKV-Beiträge im Ruhestand um einen garantierten Betrag verringern. 

Mit Beitragsentlastungstarifen können sogar bis zu 100 % der PKV-Beiträge im Alter abgedeckt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier!

Bis wann ist ein Wechsel in die Gesetzliche noch möglich? 

Warum wird das eigentlich so schwer gemacht, ab dem 55. Lebensjahr von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln? So will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte ihre gesunden Jahre meist günstiger privatversichert verbringen und wenn sie im Alter in die GKV zurückkehren würden, deren Beitragssystem zu belasten. Nicht jeder darf zurück.  

Ein möglicher Zeitpunkt für einen Wechsel in die GKV sind folgende: 

  • zum Beginn von Ausbildung oder Studium 
  • beim Eintritt ins Berufsleben 
  • beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis nach Selbstständigkeit oder Tätigkeit im Staatsdienst 
  • bei Teilzeit 
  • bei Elternzeit 

Für Menschen Ü50 ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren oder nicht mehr als die Hälfte versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sind. Zum Renteneintritt können diejenigen einen Wechsel mit Aussicht auf Erfolg beantragen, die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. 

Auch, wenn sich viele von einem Wechsel zurück finanzielle Sicherheit bzw. Entlastung erhoffen, kann dieser deutlich nachteilig ausfallen. Nämlich dann, wenn die GKV unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur auf der Basis der gesetzlichen Rentenhöhe Beiträge erhebt, sondern zur Kalkulation alle Einkünfte, also auch private Lebensversicherungen und andere zusätzlicheVorsorgeformen heranzieht.

Fazit: PKV ab dem 55. Lebensjahr

Einmal im Jahr erhalten die meisten von uns eine Information der gesetzlichen Rentenversicherung über ihre zukünftige Rentenhöhe. Daran lässt sich ablesen, ob es zusammen mit der privaten Vorsorge reicht oder ob zusätzliche Maßnahmen zur Altersvorsorge wie betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente, Investments in Aktien und etc. sinnvoll sein könnten. Was die PKV anbelangt, erhalten Privatversicherte regelmäßig eine Beitragsinformation mit einer Anpassung. Auch daran lässt sich ablesen, wie viel für die private Krankenversicherung monatlich eingeplant werden muss. Durch externe Faktoren steigen die Beiträge – auch in der GKV. Dass die Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben oder sogar sinken, dafür sorgen verschiedene Maßnahmen. Ein Wechseln zurück in die Gesetzliche ist ab 55 Jahren nur in Ausnahmefällen möglich. 

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