PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder

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Anja Glorius
12. April 2017
PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder
PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder

Als privatversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – den sogenannten PKV Arbeitgeberanteil. Analog trifft das auch auf alle gesetzlich versicherten Angestellten zu. Als ein Grundprinzip in der deutschen Sozialversicherung wird so sichergestellt, dass sich auch der Arbeitgeber an den Kosten für die Krankenversicherung beteiligt. Denn Unternehmen profitieren ja von gesunden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Höhe des PKV Arbeitgeberanteils ist abhängig von verschiedenen Faktoren und wird jährlich neu berechnet. Interessant für Familien: Wird der PKV Arbeitgeberzuschuss nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kann diese Differenz bis zum Höchstbetrag als PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienangehörige beziehungsweise für deren Beiträge genutzt werden. Interessante Hintergründe zum Thema PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder, zu den Voraussetzungen und der Zuschusshöhe erfahren Sie hier.

 

PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder

Viele PKV-Versicherte fragen sich zu Recht, ob sie auch für ihre Familie einen Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Im System der privaten Krankenversicherung ist ein PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder verankert. Grundsätzlich wird er für Familienangehörige ausgezahlt, wenn diese bei einer Versicherung in der GKV familienversichert wären.

 

Die Voraussetzungen für den Erhalt von einem PKV Arbeitgeberanteil für Kinder und Familienmitglieder im Überblick

  • Als Angehörige zählen der Ehepartner/Lebenspartner, Kinder/Stiefkinder/Pflegekinder, Enkel
  • die Angehörigen sind privatversichert
  • die Angehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein
  • die Angehörigen haben ein Einkommen bis 425 Euro (Stand 2017)
  • Für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze bei 450 Euro (Stand 2017)

 

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Für die Unterstützung der Kinder gelten folgende zeitliche Begrenzungen:

  • bis 18 Jahre (grundsätzlich)
  • bis 23 Jahre, wenn die Kinder nicht erwerbstätig sind
  • bis 25 Jahre, für die Ausbildung, Studium, FSJ, SÖJ, Wehrdienst
  • keine Altersgrenze bei Kindern mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können

 

Wie hoch ist der PKV Arbeitgeberzuschuss für Kinder und Familienangehörige?

Wie in der GKV gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres Versicherungsbeitrags als PKV Arbeitgeberzuschuss. Dieser Betrag ist jedoch gedeckelt, sodass der Arbeitgeber maximal den Höchstbeitrag für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer übernimmt: 2017 sind es 317,55 Euro. Dieser maximale Arbeitgeberanteil berechnet sich jährlich neu aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2017, 52.200 Euro) und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV (Stand 2017, 14,6 Prozent).

 

Ihr Tipp von KVoptimal.de

Sollten 50 Prozent Ihres PKV-Beitrags den Höchstbetrag für den PKV Arbeitgeberzuschuss von 317,55 Euro überschreiten, empfiehlt es sich, durch eine PKV-Tarifoptimierung den Gesamtbeitrag zu reduzieren. Mit einer Reduzierung Ihres Beitrags können Sie nicht nur Ihren eigenen PKV-Beitrag senken, sondern eine mögliche Differenz für die anteilige Kostendeckung der PKV-Beiträge Ihrer Kinder und Familienmitglieder von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Informieren Sie sich bei unabhängigen PKV-Beratungen wie KVoptimal.de. Denn viele Versicherte wissen nicht, dass ihre private Krankenversicherung meist günstigere und mindestens leistungsgleiche Tarifalternativen bereithält. Lassen Sie unverbindlich einen Tarifwechsel prüfen und fordern Sie jetzt Ihr kostenfreies PKV-Gutachten an!

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