Privatversichert und arbeitslos? Passt das zusammen? Ja! Gut, der Gesetzgeber sieht vor, dass sobald jemand arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I oder II – sprich Hartz VI – empfängt, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln muss. Doch tatsächlich darf das nicht jeder Privatversicherte bzw. muss auch nicht jeder. Hier erklären wir Ihnen, welche Optionen Sie haben, wenn Sie (auf absehbare Zeit) arbeitslos werden und was Sie während der Arbeitslosigkeit im Hinblick auf Ihre Krankenversicherung erwartet.

Was passiert mit meinem PKV-Vertrag, wenn ich ALG I beziehe?

  • 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V regelt, dass sich Versicherte, die Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, ab sofort gesetzlich krankenversichern müssen – so lange Sie Arbeitslosengeld erhalten. Und das auch dann, wenn sie vorher privat versichert waren. Im Klartext heißt es: Wenn Sie ALG I beziehen, sind Sie wieder versicherungspflichtig. Im Folgenden müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Leistungsbeginn bei einer Krankenkasse anmelden und bei Ihrer Agentur für Arbeit die Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Alternativ meldet die Agentur für Arbeit Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse an. Entweder dort, wo Sie zuletzt gesetzlich versichert waren oder ersatzweise bei einer anderen. Ihre private Krankenversicherung PKV ist gleichzeitig dazu verpflichtet, Ihren Vertrag aufzuheben. Dazu müssen Sie unbedingt darauf achten, dem Versicherer Ihre Arbeitslosigkeit rechtzeitig – meist innerhalb von drei Monaten – mitzuteilen. Die Details zu Ihrem Kündigungsrecht finden Sie in Ihrem PKV-Vertrag.

Wichtig für Versicherte 55+

Für ältere und langjährige Privatversicherte gilt die Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit allerdings nicht. Versicherte ab 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren privat versichert waren, können auch während des Bezugs von ALG I nicht mehr in die GKV zurück. Bestand die PKV bereits vor 2009 haben ältere Privatversicherte noch die Möglichkeit, neben dem Basistarif auch in den Standardtarif zu wechseln. Beide Tarife haben eine niedrige monatliche Prämie und bieten einen Leistungsumfang, der in etwa mit den Kassenleistungen vergleichbar ist.

 

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Zurück zur GKV?

Anders als über 55-Jährige können ehemals Privatversicherte, die durch Arbeitslosigkeit pflichtversichert wurden, auch nachdem Sie einen Job gefunden haben, gesetzlich versichert bleiben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie eine abhängige Beschäftigung aufnehmen und weniger verdienen als die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Besteht keine Versicherungspflicht, wenn man über das entsprechende Einkommen verfügt, erfolgt automatisch die Eingruppierung in die Mitgliedschaft als freiwillig Versicherter. 2020 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem Gehalt von 5212,5 Euro brutto im Monat.

Unser Tipp: PKV-Vertrag bei Arbeitslosigkeit ruhen lassen

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass einige Versicherer für einen bestimmten Zeitraum die Möglichkeit anbieten, den PKV-Vertrag kostenlos ruhen zu lassen. Vor allem bei der Aussicht auf eine baldige Rückkehr in die PKV empfiehlt sich das Ruhen des PKV-Vertrags oder – sollte dies nicht möglich sein – der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Hier wird der bisherige Versicherungsschutz in eine sogenannte kostenpflichtige Anwartschaft umgewandelt, was Ihnen das Recht sichert nach der Arbeitslosigkeit in den alten Vertrag zurückzukehren – und zwar häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung schwanken je nach privater Krankenversicherung zwischen 5 und 30 Prozent der regulären Beitragshöhe.

Wie Sie in der PKV trotz Arbeitslosigkeit bleiben können

Gute Neuigkeiten für alle, die in der PKV bleiben möchten. Auch als Arbeitsloser bleibt die Option, sich unter bestimmten Umständen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreien zu lassen. Bezieher von ALG I können sich von der Versicherungspflicht allerdings nur dann befreien lassen, wenn sie bereits in den letzten fünf Jahren vor dem Bezug von ALG I komplett privat krankenversichert waren,  siehe auch § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V. Wichtig ist hier, dass die Befreiung nicht mehr widerrufen werden kann und entsprechend für die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit gilt.

Wenn Sie auch in der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert bleiben wollen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. So müssen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld bei ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen. Im Idealfall handeln Sie schnell und es kommt gar nicht zu einem vorübergehenden Wechsel zur GKV. Haben Sie in der Zwischenzeit allerdings bereits Leistungen aus der GKV in Anspruch genommen, gilt die Befreiung erst ab dem Kalendermonat nach der Antragstellung.

Was kostet die PKV für Arbeitslose?

Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie von der Versicherungspflicht in der GKV befreit sind, müssen Sie auch als Arbeitsloser die Beiträge nicht allein aufbringen. An die Stelle des Arbeitgebers, von dem Sie bisher einen Arbeitgeberzuschuss erhielten, tritt nun die Agentur für Arbeit, die Ihre PKV-Beiträge bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse für die private Krankenversicherung entspricht der Höhe, wie Ihre Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung kosten würde. Sie werden also so behandelt, als wenn Sie gesetzlich versichert wären. Die Agentur für Arbeit zahlt den Zuschuss übrigens direkt an Ihre private Krankenversicherung aus. In 2020 beträgt der maximale Zuschuss, der ja dem maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung entspricht, rund 368 Euro.

Wenn Sie Ihre PKV-Beiträge reduzieren möchten, könnten Sie über die Anpassung der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung und ggf. über Leistungsausschlüsse nachdenken. Beide Varianten sind allerdings mit Risiken verbunden und können nur durch eine erneute Gesundheitsprüfung aufgehoben werden. Nachhaltiger und einfacher ist es, prüfen zu lassen, ob für Sie ein interner PKV-Tarifwechsel in Frage kommt. Hierbei wechseln Sie in einen anderen Tarif bei Ihrem bisherigen Anbieter. Insbesondere für langjährig Privatversicherte lohnt es sich häufig in einen neueren, oftmals leistungsstärkeren, und vor allem günstigeren PKV-Tarif intern zu wechseln.

Was muss ich als Privatpatient mit Hartz IV beachten?

Wenn Sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I weiterhin arbeitslos sind oder bei Eintreten der Arbeitslosigkeit noch nicht die geforderte Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung aufweisen konnten, haben Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt. Im Regelfall werden Sie analog zum ALG I automatisch gesetzlich krankenversichert. Wenn Sie allerdings unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert waren, müssen Sie nicht unbedingt wechseln, sondern können in der PKV bleiben. Auch hier können Sie einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Sofern Bedürftigkeit besteht, muss die private Krankenversicherung einen Rabatt in Höhe von 50 Prozent auf den Basistarif einräumen. Im Normalfall werden die anderen 50 Prozent des PKV-Beitrages zum Basistarif dann vom zuständigen Jobcenter übernommen.

Fazit

Auch wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie nicht unbedingt auf die Privilegien der privaten Krankenversicherung verzichten. Unter Umständen können Sie sich von der Pflichtversicherung in der GKV befreien lassen und darüber hinaus von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter Zuschüsse erhalten. Aber auch falls diese Möglichkeit nicht besteht, bleibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen oder in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Gerade bei vorübergehenden Zeiten der Arbeitslosigkeit sparen Sie sich dadurch die erneute Gesundheitsprüfung und ggf. ungünstigere Eingruppierung, wenn Sie in die PKV zurückkehren können.