Gemäß dem in Deutschland geltenden Solidaritätsprinzip werden allen Beitragszahlern Leistungen in gleichem Umfang gewährt. Dafür tragen alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten, also einkommensabhängig, zum Schutz aller Versicherten bei. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde eingeführt, um den Versicherungsbeitrag und die maximale Höhe des Krankengeldes zu deckeln. Der Gedanke hinter Letzterem ist der, dass Gutverdiener auch bei einer Begrenzung des Krankengeldes in der Lage sind, ihre laufenden Kosten bei Krankheit zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird vom Gesetzgeber im Normalfall jährlich angepasst. Wir zeigen Ihnen hier, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze 2020 ausfällt und geben Ihnen weitere hilfreiche Informationen zum Thema.

 

Was gibt die Beitragsbemessungsgrenze 2020 an?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze. Sie ist eine der wichtigsten Rechengrößen der gesetzlichen Sozialversicherung, weil sie angibt, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der ­Berechnung der Beitrage für Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird. Versicherte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bezahlen dennoch maximal den Höchstbeitrag. Für Privatversicherte ist die neue Beitragsbemessungsgrenze 2020 insofern interessant, weil sie sich auf die Höhe des Beitrags im Basistarif sowie auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur eigenen privaten Krankenversicherung auswirkt. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des Versicherungsbeitrags, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Übersteigt der PKV-Beitrag den Höchstbeitrag zur GKV, muss der Arbeitnehmer entsprechend mehr als die Hälfte des PKV-Beitrags zahlen.

 

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Exkurs: Versicherungspflichtgrenze

Nicht zu verwechseln ist die Beitrags­bemessungs­grenze mit der Jahresarbeits­entgeltgrenze. Diese liegt etwas höher als die Beitrags­bemessungs­grenze und bezeichnet das Mindesteinkommen, das Arbeitnehmer überschreiten müssen, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in der privaten Kranken­versicherung versichern zu können.

 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2020?

Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen 2020 in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegen laut dem aktuellen Referentenentwurf vom 11. September 2019 bundeseinheitlich bei 4.687,50 EUR Euro monatlich beziehungsweise bei 56.250 Euro jährlich. Die Anpassung erfolgt auf der Basis dessen, wie sich die Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2018 entwickelt haben. Die sogenannte Veränderungsrate liegt in den alten Bundesländern bei 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern bei 3,38 Prozent. Bei der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung fällt die Anpassung wie oben beschrieben in Ost und West immer gleich hoch aus. Siehe auch den Abschnitt: Für welche Versicherungsart wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen?

 

In der folgenden Übersicht finden Sie die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen von 2017 bis 2020.

 

2017201820192020Änderung 2019 zu 2020
Beitragsbemessungsgrenze52.200 € p. a.53.100 € p. a.54.450,00 € p. a.56.250 € p. a.1.800 €
KV / PV4.350 € p. M.4.425,00 € p. M.4.537,50 € p. M.4.687,50 € p. M.150 €

 

Quelle: KVoptimal.de

 

Für welche Versicherungsart wird die Beitragsbemessungsgrenze 2020 herangezogen?

Es gibt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Die oben aufgeführte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Rentenversicherung in Ost und West unterschieden. In den neuen Bundesländern liegt sie 2020 voraussichtlich bei 77.400 Euro bzw. monatlich bei 6450 Euro, während sie in den alten Bundesländern bei 82.800 Euro bzw. 6.900 Euro im Jahr beträgt.

 

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze 2020?

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt unter steuerlichen Gesichtspunkten besehen in der betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Bei den staatlichen geförderten Vorsorgen wie die Rürup-Rente ist der für das kommende Jahr geltende steuerlich anrechenbare Höchstbeitrag an die Beitragsbemessungsgrenze 2020 gekoppelt. Der Hintergrund: Ihre Einzahlungen sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. On top kommen weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die dann nur steuerfrei sind.

Noch mehr sparen können Sie gegebenenfalls mit einem internen PKV-Tarifwechsel. Sie bleiben bei Ihrer privaten Krankenversicherung und wechseln in einen anderen, meist neueren Tarif, der günstiger ist und häufig dabei sogar mehr Leistungen bietet. Unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de prüfen für Sie Ihre Tarifalternativen und beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

 

Fazit

Alljährlich werden im Herbst die an das Lohnniveau orientierten Beitragsbemessungsgrenzen bekanntgegeben. Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen 2020 fallen erwartungsgemäß höher aus als im vorangegangen Jahr. Für Privatversicherte sind die neuen Zahlen insofern interessant, da daran die Höhe des Beitrags für den Basistarif sowie die Höhe des Arbeitgeberzuschusses gekoppelt ist. Außerdem kann die Beitragsbemessungsgrenze 2020, bei der Entscheidung zu Rate gezogen werden, ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt. Als Gutverdiener markiert die Beitragsbemessungsgrenze nämlich den Wert, bis zu welchem das Einkommen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden.