PKV Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020

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Anja Glorius
18. September 2019
PKV Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020

PKV Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020

Die Jahresarbeitsentgeldgrenze ist eine wichtige Rechengröße in der Sozialversicherung, von deren jährlicher Anpassung viele Versicherte direkt betroffen sind. Grob gesagt, bestimmt die Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020, die gerade als vorläufiger Wert veröffentlicht wurde nämlich, ob sich Arbeitnehmer laut der Höhe Ihres Einkommens privat versichern dürfen bzw. andersherum, ob bisher Privatversicherte nun unter die neu festgelegte Obergrenze rutschen und in die GKV zurückmüssen. Hier lesen Sie die neuen Zahlen und weitere hilfreiche Hintergründe zur Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020.

Was versteht man unter der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeldgrenze)?

Die Jahresarbeitsentgeldgrenze gibt an, bis zu welchem Bruttoarbeitsentgelt Arbeitnehmer sich verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Im Umkehrschluss heißt es, dass diejenigen mit einem Einkommen, dass über der Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020 liegt, ab dem kommenden Jahr privat versichern können – eine Pflicht besteht hier nicht, nur die Möglichkeit.

 

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In der folgenden Übersicht finden Sie die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 2017 bis 2020.

2017 2018 2019 2020 2019 zu 2020
Jahresarbeitsentgeldgrenze 57.600,00 € p. a. 59400 € p. a. 60.750,00 € p. a. 62.550,00 € p. a. 1.800 €
KV / PV 4.800,00 € p. M. 4.950,00 € p. M. 5.062,50 € p. M. 5212,5 € p. M. 150 €

Quelle: KVoptimal.de

Zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeldgrenze 2020 bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich die Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern als Bruttowert und bemisst dann, wie sich diese Werte im Vergleich der beiden abgelaufenen Kalenderjahre entwickelt haben. Das heißt: Steigen die Bruttogehälter bundesweit erhöhen sich auch die Einkommensgrenzen für den Zugang zur PKV bzw. für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. So hing die letztmalige Anpassung nach unten, die die Jahre 2010 und 2011 betraf, unmittelbar mit den Folgen der Weltwirtschaftskrise zusammen. Bis auf den im nächsten Abschnitt beschriebenen Sprung, erfolgt die Anpassung der Jahresarbeitsentgeldgrenze im Normalfall schrittweise nach oben.

Was ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze und wann gilt diese?

Die für die meisten Versicherten relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 beträgt also voraussichtlich 62.550 Euro. Für PKV-Bestandskunden mit einer Vollversicherung, die zum Jahreswechsel 2002 / 2003 versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine besondere, weil ermäßigte Jahresarbeitsentgeldgrenze von 56.250,00 Euro bzw. monatlich 4.687,50 Euro (zum Vergleich 2019: 54.450 Euro bzw. monatlich 4.537,50 Euro). Der Hintergrund ist der, dass mit Beginn 2003 die allgemeine Jahresarbeitsentgeldgrenze bewusst stark angehoben wurde (von 40.500 Euro auf 45.900 Euro), sodass wieder mehr Versicherte pflichtversichert und Beitragszahler in der GKV wurden. Die besondere Jahresarbeitsentgeldgrenze wurde also eingeführt, um diese langjährigen Privatversicherte zu schützen, die wieder in die GKV zurückkehren müssten.

Was passiert bei einer Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze auch mitten im Kalenderjahr unterschritten tritt sofortige Krankenversicherungspflicht ein. Das gilt allerdings nicht bei vorübergehenden Unterschreitungen, die unter anderem aus dem Bezug des niedrigeren Mutterschafts-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld resultieren können. Auch in den Fällen, wo Sie nach Arbeitsunfähigkeit eine Wiedereingliederung beginnen. Andernfalls – falls Ihr Einkommen plötzlich über der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegen sollte – können Sie mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres in die PKV wechseln. Falls Sie bereits privatversichert sind und Ihre PKV-Beiträge ebenfalls zumindest gefühlt jährlich steigen, können Sie prüfen lassen, ob sich für Sie ein interner PKV-Tarifwechsel lohnt. Unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de beraten Sie unverbindlich und kostenfrei zu Ihren Tarifoptionen. Ein interner PKV-Tarifwechsel bei Ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen bietet vor allem langjährig Privatversicherten die Chance auf geringere Beiträge bei häufig sogar umfangreicheren Leistungen – ohne Verzicht sämtlicher bisher angesparter Altersrückstellungen.

Fazit

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, gibt an, ab welchem jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer bzw. Angestellter nicht mehr in der GKV pflichtversichert ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 gibt aber auch an, ob sich ein bisher gesetzlich Pflichtversicherter zukünftig privat versichern darf. Im Vergleich mit den Vorjahren fällt die Erhöhung ebenso moderat, also leicht ansteigend, aus.

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