PKV-Kunden müssen den Beitrag zur GRV im AU-Fall selber zahlen

Jetzt teilen via
Björn Kotzan
11. September 2020
Die Rente sinkt bei Arbeitsunfähigkeit, wenn Krankentagegeld falsch berechnet
Die Rente sinkt bei Arbeitsunfähigkeit, wenn Krankentagegeld falsch berechnet

Privat versicherte Arbeitnehmer sollten prüfen, ob die Lohnfortzahlung über das Krankentagegeld richtig berechnet ist. Während in der gesetzlichen Kasse die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung über das Krankengeld gewährleistet ist, müssen PKV-Versicherte die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung selber abführen. Wer die Absicherung zu niedrig ansetzt, entrichtet bei Arbeitsunfähigkeit keine Beiträge an die Rentenversicherung, bzw. Versorgungswerk. Die Rentenhöhe sinkt teilweise deutlich.

Im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit werden in der gesetzlichen Kasse verminderte Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. In der privaten Versicherung ist die Beitragszahlung an die Rentenversicherung freiwillig. Ohne Beitragszahlung werden keine Rentenpunkte erwirtschaftet. Wer privat versichert ist und keine Beiträge zur GRV abführt, senkt damit die zu erwartende Rente. Durch eine gute Versicherungslösung umgehen Sie dieses Problem. Damit Sie das Thema besser vergleichen können, nehmen wir kurz Bezug auf die GKV (Krankengeld) und dann auf die PKV (Krankentagegeld).

Was ist Krankengeld (GKV)?

In der gesetzlichen Kasse wird die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit als Krankengeld bezeichnet. Die Rechtsgrundlage ist der §47 SGB V. Im Absatz 1 ist die Krankengeld-Höhe definiert. Vereinfacht gesagt:
Es sind 70% vom Bruttogehalt versichert, maximal 90% vom Nettogehalt. Das Nettokrankengeld von 90% entsteht, weil die Kasse bei Arbeitsunfähigkeit selbstständig die Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführt. Im Rahmen der fiktiven Entgeltberechnung werden ca. 80% vom normalen Beitrag eingezahlt. Wer als Kassenmitglied lange Zeit arbeitsunfähig ist, erhält später weniger Rente.
Experten-Tipp: Jedes GKV-Mitglied hat als Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit eine Vorsorgelücke von 10%. Häufig lässt sich diese Lücke bei einem PKV-Versicherer schließen. Viele Anbieter versichern diesen Wert ohne Gesundheitsprüfung. Wichtig: Nur für Kassenmitglieder ohne Gesundheitsprüfung.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Die gesetzliche Kasse zahlt für maximal 78 Wochen Krankengeld – innerhalb von drei Jahren. Wer GKV versichert ist, sollte ein anschließendes Krankentagegeld in der PKV versichern. Aufgrund der langen Karenzzeit ist eine solche Absicherung sehr günstig.

Was ist Krankentagegeld (PKV)?

In der privaten Krankenversicherung wird die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit als Krankentagegeld bezeichnet. Es gibt keine Vorschrift, welche eine Grundabsicherung definiert. Jeder PKV-Versicherte ist für die Absicherung eigenverantwortlich. Häufig fehlen Beratern und Kunden die notwendigen Informationen, um die Krankentagegeldhöhe richtig zu berechnen.

Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?

Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt. Die Zahlung endet durch bestimmte Ereignisse:

  • Wenn durch Genesung die Arbeitsunfähigkeit endet.
  • Wenn die Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit mündet.
  • Wenn das Rentenalter erreicht ist.
  • Wenn das Leben endet.

Welche Krankentagegeldhöhe ist richtig?

Grundsätzlich ist das Ihre Entscheidung. Sie entscheiden, was Sie mindestens absichern wollen. Zusätzlich hat jeder Versicherer eine eigene Formel für die Maximalgrenze definiert. Wir können aber eine Faustformel bieten:
Ihr Nettoeinkommen sollte vollständig versichert sein. Bei Arbeitsunfähigkeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zu PKV. Deshalb kann zusätzlich der PKV Beitrag einkalkuliert werden. Der Beitrag zur Rentenversicherung darf nicht vergessen werden.
Aber wie gesagt, jeder Versicherer definiert die Höchstgrenze anders. Deshalb ist bei hohem Einkommen ein Blick in die jeweiligen KT-Bedingungen wichtig. Als Beispiel vergleichen wir AXA, Hanse-Merkur und Signal.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Wer 100.000 Euro Bruttoeinkommen hat…
…kann bei der AXA 219 Euro Tagessatz absichern zuzüglich Beträgen zur betrieblichen Altersvorsorge.
AXA (Tarif KTGV 42 U), Auszug Versicherungsbedingungen:
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.
Bei Arbeitnehmern sind 80% des regelmäßigen Bruttoentgelts als Nettoeinkommen versicherbar. Als regelmäßiges Bruttoentgelt gilt das Entgelt, das zur Beurteilung des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V herangezogen werden könnte, zuzüglich der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des BetrAVG, jedoch mit Ausnahme von Einkünften aus Nebentätigkeiten.
Hinweis: Die AXA rechnet mit 365 Tagen im Jahr.

Wer 100.000 Euro Bruttoeinkommen hat… …kann bei der Hanse-Merkur 222 Euro Tagessatz absichern.
Hanse-Merkur (Tarif T43), Auszug Versicherungsbedingungen:
Die Leistungspflicht des Versicherers beschränkt sich auf das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen. Sonstige Krankentage- und Krankengelder bzw. die vom Arbeitgeber gewährte Lohnfortzahlung oder sonstige von ihm aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit erbrachte Leistungen werden auf die Versicherungsleistung angerechnet. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Anstelle des Nettoeinkommens der versicherten Person gelten als Bemessungsgrundlage 80 % der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelten Summe der Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit in Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Hinweis: Die Hanse-Merkur rechnet mit 30 Tagen pro Monat. Für Kunden ein Vorteil, weil diese Methode den möglichen Leistungssatz erhöht. 

Wer 100.000 Euro Bruttoeinkommen hat…
…kann bei der Signal ca. 233 Euro Tagessatz absichern.
Signal (Tarif ESP-VA 43), Auszug Versicherungsbedingungen:
Bei Arbeitnehmern errechnet sich das Nettoeinkommen aus der versicherten nicht selbstständigen Tätigkeit wie folgt: Ausgehend von dem auf den Monat umgerechneten Bruttolohn bzw. –­gehalt werden von diesem die Lohn­ und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmeranteile zu den Beiträgen zur Arbeitslosen­ und Rentenversicherung abgezogen. Hinzuaddiert wird, wenn kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, der Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen zur privaten Kranken­ und Pflegepflichtversicherung. Eine Absicherung von 80 % des Gesamtbeitrags (Arbeitnehmer­ und Arbeitgeberanteil) zur Rentenversicherung ist zusätzlich möglich.
Diese Berechnungen sind unverbindlich und abhängig von vielen Faktoren – deshalb keine Gewähr. Gerne berechnen wir für Sie verbindlich.

Wenn Sie in der PKV versichert sind und Ihr Krankentagegeld deutlich unter diesen Sätzen liegt, dann haben Sie eine große Versorgungslücke im Vertrag. Pro Jahr Arbeitsunfähigkeit wird die Rentenleistung in der Rentenphase um ca. 16.000 Euro verringert.

Dieser Vergleich ist nur ein Beispiel, wie eine PKV-Analyse laufen sollte. Die Definition der Versicherer von Leistung ist immer unterschiedlich. Die Auswahl des Versicherers kann Ihnen Vorteile verschaffen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und Anforderungen an die Krankenversicherung definieren. Wir helfen gerne bei der richtigen Berechnung Ihrer Lohnfortzahlung. Das Krankentagegeld ist ein Baustein im Mosaik der PKV. Gerne prüfen wir auch weitere Details.

Experten-Tipp 1: Viele Versicherer versichern Krankentagegeld auch als eigenständige Versicherung. Nicht zwingend muss die Lohnfortzahlung an die Vollkostenversicherung gekoppelt sein. Arbeitgeberzuschuss ist trotzdem möglich.


Experten-Tipp 2: Wenn eine höhere Lohnfortzahlung, als im Tarif vorgesehen notwendig ist,  können wir bei den Vertragsverhandlungen helfen und Begrenzungen aufheben.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, können Sie uns anmailen: info@kvoptimal.de. Wir beraten Sie kostenfrei zu Ihren Möglichkeiten und grundsätzlich freuen wir uns, wenn Sie diesen Artikel bewerten. Dazu einfach auf die Sterne klicken. 

Weitere interessante Beiträge