Der Standardtarif ist ein besonderer Tarif, den alle privaten Krankenversicherungen (PKV) anbieten. Er gehört neben Basis- und Notlagentarif zu den sogenannten Sozialtarifen, die vom Gesetzgeber geregelt werden. Die Leistungen entsprechen in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sind damit in aller Regel geringer als im bisherigen PKV-Tarif. Dafür sind die Beiträge gedeckelt. Viele, gerade ältere und langjährig Versicherte, nutzen den Standardtarif, um ihre monatliche Beitragsbelastung (vorübergehend) zu senken. Mitte 2025 wurdedie Beitragshöhe deutlich angehoben.
Wir erklären, wie viel mehr die betroffenen Privatversicherten im Standardtarif zukünftig zahlen müssen, wie die Beitragshöhe berechnet wird und welche anderen Sozialtarife betroffen sind.
Beitragserhöhung PKV Standardtarif 2025
Mit dem Stichtag 1. Juli 2025 ist der durchschnittliche Monatsbeitrag im PKV-Standardtarif von rund 400 € auf etwa 500 € gestiegen, was einem Plus von etwa 25 % entspricht. Damit werden die Betroffenen das zweite Jahr in Folge mit einer Beitragssteigerung konfrontiert. 2024 wurden die Beiträge um 9,3 % angehoben. Obwohl es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif handelt, ist die Beitragshöhe im Standardtarif individuell.
Zur Berechnung prüft der PKV-Verband auf der Basis der Daten der einzelnen Versicherungsunternehmen den Versichertenbestand und die Versicherungsleistungen daraufhin, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist. Lautet die Antwort Ja, berechnet der PKV-Verband für jeden Jahrgang einzeln den notwendigen Beitrag für Neuversicherte. Im zweiten Schritt kalkulieren die privaten Krankenversicherer die individuelle neue Beitragshöhe, auch von ihren Kundinnen und Kunden im sogenannten Bestand. Die Prämiekann durchaus stärker variieren, weil hier die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen sowie die Verwaltungskosten wirken.
Als Gründe für die Erhöhung des Standardtarifs in der PKV 2025 werden die deutlich gestiegenen Leistungsausgaben, insbesondere im Krankenhausbereich, wie etwa höhere Pflegesätze und eine größere Anzahl an Operationen z. B. für Knie- oder Hüftprothesen genannt. Hinzu kommen die Folgen des demografischen Wandels und die nach wie vor ungünstige Zinssituation, bei der die Versicherungsunternehmen Schwierigkeiten haben, die benötigte Rendite zu erwirtschaften.
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Jetzt kontakt aufnehmenWie sieht es bei den anderen Sozialtarifen aus?
Auch der Basistarif wurde 2025 angepasst. Diese Beitragserhöhung wirkt sich jedoch nur gering aus, da die Mehrheit der im Basistarif Versicherten bereits den Höchstbeitrag im Basistarif zahlen oder wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts nur den halben Höchstbeitrag entrichten. Nur bei rund 20 % der Versicherten im Basistarif kommt die in ähnlicher Größenordnung wie beim Standardtarif ausfallende Beitragssteigerung an.
Beim dritten Sozialtarif im Bunde, dem Notlagentarif, gibt es 2025 keine einheitliche Erhöhung. Was vor allem daran liegt, dass der Beitrag von jedem Versicherer individuell als einheitlicherBeitrag kalkuliert wird. Auch hier werden die bisher gebildeten Alterungsrückstellungen in Höhe von bis zu 25 % angerechnet. Dafür bietet der Notlagentarif wenig: Eine reine Notfallversorgung, bei der Vorsorgeuntersuchungen und „normale“ Arztbesuche nicht abgedeckt sind.
Im Gegensatz zu Basis- und Standardtarif können Privatversicherte sich nicht freiwillig für einen Wechsel entscheiden. Vielmehr ist der Notlagentarif eine Option vom Versicherer, um auf vorübergehende Zahlungsunfähigkeiten zu reagieren.
Steckbrief: PKV Standardtarif
Zielgruppe:
Im Prinzip alle, die ihre Beiträge reduzieren möchten. Insbesondere jedoch langjährig Privatversicherte, die ihre Beiträge im Alter senken möchten bzw. müssen. Denn bei ihnen zahlen sich die vielen Jahre aus, in denen Alterungsrückstellungen gebildet wurden; sie werden auf den Beitrag im Standardtarif angerechnet und bewirken, dass er relativ stabil bleiben kann.
Zahl der Verträge:
Ende 2024 waren in Summe rund 53.900 Menschen im Standardtarif versichert, was etwa 0,6 % aller Privatversicherten entspricht.
Voraussetzungen:
Nur Privatversicherte, deren Vertrag vor 2009 geschlossen wurde dürfen in den Standardtarif wechseln – Versicherte mit jüngeren Verträgen steht der Basistarif offen. Zudem müssen Versicherte für einen Wechsel in den Standardtarif folgende Anforderungen erfüllen:
- seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sein,
- mindestens 65 Jahre alt sein oder
- mindestens 55 Jahre alt sein und dabei ein Gesamteinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV haben (Stand 2025: 5.512,50 Euro monatlich) oder
- jünger als 55 Jahre alt sein und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen bzw.beantragt haben. Auch hier darf das Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigen.
Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich!
Beitragshöhe:
Individuell, abhängig vom Jahrgang, den gesammelten Altersrückstellungen und den versicherungsspezifischen Verwaltungskosten.
Maximale Beitragshöhe:
Der Beitrag im Standardtarif ist gedeckelt und darf nie höher liegen als der Höchstbeitrag in der GKV (Stand 2025: 804,82 Euro)
Fazit: PKV Standardtarif
Der Standardtarif ist für viele, gerade langjährig, Versicherte der Rettungsanker in der privaten Krankenversicherer. Für wen es – aus welchen Gründen auch immer – irgendwann finanziell eng wird, kann in den Standardtarif wechseln. Ohne das Risiko einer Gesundheitsprüfung erhalten sie damit Leistungen auf GKV-Niveau. Da hier die Altersrückstellungen monatlich wirken, können Versicherte mit vergleichsweise stabilen Beiträgen rechnen.
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