Versicherer nutzen allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) um die Rechtssituation zwischen Kunden und Versicherer zu regeln. Häufig kommt es vor, dass auch bei neuen Tarifen Bedingungsbestandteile aus älteren Tarifen übernommen werden. Die AXA verwendet einen solchen Bedingungsbestandteil für viele Tarife und räumt damit vielen Kunden eine Option ein, mit der ein Tarifwechsel in höherwertige Tarife ohne Gesundheitsprüfung vorgenommen werden kann. 

 

Wer sich für ein PKV-Unternehmen entscheidet, sollte ein Leben lang dort versichert sein. Der Gesetzgeber möchte nicht, dass Kunden den Versicherer wechseln und hat deshalb ein Tarifwechselrecht eingeräumt. Doch bei einem klassischen Tarifwechsel in höherwertige Tarife fällt fast immer eine Gesundheitsprüfung an. Gesundheitsprüfung bedeutet, dass der Versicherer die eingereichten Rechnungen risikorelevant bewerten darf. Zusätzlich bietet die AXA ihren Kunden noch eine Umwandlungsoption an. Diese Umwandlungsoption gilt für alle Vital- und alle Bonustarife. Zu finden ist diese Option in den Tarifbedingungen. Für Bonuskunden der Unisexwelt gilt die Vertragsgrundlage 032 au den Tarifbedingungen. 

 

AXA AVB Umwandlungsrecht
AXA AVB Umwandlungsrecht

 

Die AXA gewährt Kunden zu bestimmten Situationen, den  bestehenden Tarif in einen höherwertigen Tarif umzustellen. Wenn dieser Fall eintritt, kann der Tarif ohne Gesundheitsprüfung umgestellt werden. Solche Optionsrechte sind  häufig bei den privaten Versicherern zu finden und sind immer unterschiedlich definiert. Insgesamt bietet die AXA acht Gründe an, bei denen das Umwandlungsrecht genutzt werden kann.

 

AXA AVB Umwandlungsgründe
AXA AVB Umwandlungsgründe

 

Zwei Gründe für die Umwandlungsoptionen stechen besonders hervor. Denn diese Gründe liegen weit in der Zukunft und ermöglich auch im höheren Alter noch eine Leistungsaufstockung ohne Gesundheitsprüfung.

c) Geburt oder Adoption eines Kindes

Kinder werden heutzutage immer später geboren. Wer mit 25 Jahren Nachwuchs bekommt ist in der Regel gesund. Wird aber ein Kind mit 40 Jahren geboren oder adoptiert, ist die Gesundheit sicher nicht mehr ganz optimal. Deshalb ist diese Option wichtig. Zumal auch das Einkommen besser sein kann und damit die Kosten für hochwertigen Versicherungsschutz nicht mehr so ins das Gewicht fällt.

d) Wenn ein Kind eine Ausbildung beginnt

Dieser Grund ist noch mal eine Steigerung. Denn der Ausbildungsbeginn wird weit in der Zukunft liegen. Wenn das Kind im 40. Lebensjahr geboren wird und mit 20 Jahren eine Ausbildung beginnt, kann der Kunde mit 60 Jahren noch mal deutlich die Leistungen verbessern. Wie auch im anderen Punkt ist der Tarifbeitrag für den neuen Tarif aufgrund des Eintrittsalters deutlich höher. Wenn aber der finanzielle Rahmen stimmt, kann hier ein deutlicher Mehrwert erreicht werden.

Ein PKV-Vertrag ist lebenslang zu planen. Deshalb ist es wichtig, solche Optionen zu kennen. Spitzfindigerweise könnte in gesunden Jahren ein Grundtarif kostengünstig gewählt werden und im höheren Alter dann ein Spitzentarif eingekauft werden. Planung und Ordnung ist das halbe Leben. Einen solchen Plan sollten Sie nicht ohne fachkundigen Rat verfolgen. Ohne Anrechnungsvorteil durch Alterungsrückstellungen kostet der Spitzentarif der AXA mit 60 Jahren ca. 250 Euro mehr monatlich als noch mit 40 Jahren. Im Gegenzug ist der Bonustarif über die 20 Jahre monatlich 150 Euro günstiger.

 

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Welche Fristen müssen Sie beachten?

Es gibt Fristen bei solchen Optionen zu beachten. In der Regel muss innerhalb von zwei Monaten nach Situationseintritt gehandelt werden. Kunden, welche das kostenfreie KVoptimal.de Betreuungskonzept nutzen, werden automatisch informiert. Die AXA definiert die Fristen in den AVB.

 

AXA AVB Umwandlungsfristen
AXA AVB Umwandlungsfristen

 

Besonders für langjährige Kunden interessant

Diese Umwandlungsoptionen sind gerade für langjährige AXA-Kunden interessant. Denn heute ist ja offensichtlich, ob Kinder geplant sind oder ob Kinder eine Ausbildung beginnen wollen. Wer seine Leistungen verbessern möchte, erhält fixe Zeitpunkte und kann die Aufstockung der Leistung entsprechend einplanen. Bei einer Umstellung von der Bonus- in die Vitalwelt sind auch bestehenden Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse relevant. Es sollten vor Umstellung alle überflüssigen Zuschläge aus dem Vertrag entfernt werden. 

Warum Risikozuschläge regelmäßig geprüft werden sollten

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