Beinahe jeder Privatversicherte weiß und kennt es. Jedes Jahr, rund um den Jahreswechsel erhalten Millionen Kunden der privaten Krankenversicherung Schreiben zur Beitragserhöhung ihres PKV Tarifs. Viele Versicherte nehmen diese Beitragserhöhungen als notwendiges Übel der PKV hin. Solange, bis ihnen die Beiträge über den Kopf wachsen und/oder die Planung der Einnahmen in der Rente beginnt. Häufig erst zu diesem Zeitpunkt stellen viele Versicherte fest, dass der vermeintlich teuerste Vertrag, den man in seinem Leben abschließt, auch in der Rente nicht deutlich günstiger wird, geschweige denn die Beiträge nach Eintritt ins Rentenalter stabil bleiben. An diesem Punkt werden oft Kurzschlussentscheidungen gefällt, schnelle Entscheidungen, die sich nicht selten als die Falschen entpuppen.

Dabei gibt es einen einfachen Weg, der aus der Kostenfalle heraus führt. Sie haben als PKV Versicherter das Recht, nach §204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)jederzeit bei ihrem Versicherer den Tarif zu wechseln. Dieses gesetzlich festgeschriebene Recht nutzen jedoch nur wenige Versicherte aktiv. Dabei hält ein PKV Tarifwechsel mehr Vorteile bereit als ein Wechsel Ihres Handy- oder Stromtarifs. Sie müssen keine Fristen einhalten, es gibt keine Kündigungen oder Mindestvertragslaufzeiten, unabhängig von Beitragserhöhungen oder bestehenden Krankheiten, können Sie nicht nur mehr Leistungen erwarten, sondern sie können auch quer durch das gesamte Tarifportfolio Ihrer Versicherungsgesellschaft wechseln.

 

Kurz zusammengefasst:

  1. Es gibt keine Kündigungen oder Mindestvertragslaufzeiten.
  2. Sie müssen keine Fristen einhalten.
  3. Unabhängig von Beitragserhöhungen oder bestehenden Krankheiten.
  4. Bis zu 612 Tarifkombinationen je Versicherer wählbar
  5. Erhalt Ihrer gebildeten Altersrückstellung
  6. Erworbene Rechte werden überführt
  7. Gleiches oder ähnliches Leistungsniveau
  8. Günstigere Prämie oder Reduzierung des Selbstbehaltes möglich

 

Unbedingt einen Tarifwechsel prüfen 

 

Grundsätzlich empfiehlt sich die unabhängige Prüfung des eigenen Tarifs in regelmäßigen (vorzugsweise mindestens alle fünf bis sieben Jahre, wenn ihr Versicherer neue Tarife auf den Markt bringt) Abständen. Finden Sie als Kunde einen Tarif bei ihrem Versicherer, der bei gleichen oder ähnlichem Leistungsniveau günstiger als ihr aktueller Tarif ist, können sie ohne Weiteres in genau diesen Tarif wechseln und die Differenz der Beiträge einsparen. Gerade für langjährig Versicherte besteht in diesem Fall ein erhebliches Sparpotential. Durch über die Jahre neu aufgelegte PKV Tarife, die auf den Markt gebracht werden, um für Neukunden attraktiv zu bleiben, haben viele langjährig Versicherte nicht selten die Möglichkeit 30% bis 50% ihrer Beiträge einzusparen - bei ähnlichem oder sogar verbessertem Leistungsniveau.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

TIPP: Besonderheiten der PKV bei Rentnern

 

Insbesondere für Rentner, als langjährig Privatversicherte lohnt sich ein PKV Tarifwechsel häufig. Alte, teure Tarife bieten oft weniger umfangreiche Leistungen, als neue innovative Tarife. Zudem sind innovative Behandlungsmethoden, Medikamente und neue Versorgungsformen oft nicht eingeschlossen. Da viele ältere Versicherte bis zu 30% ihrer Einnahmen und mehr, für Ihren PKV-Beitrag aufbringen müssen, kann der Wechsel innerhalb ihres bisherigen privaten Versicherers für Rentner eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt auch der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent zur Bildung von Altersrückstellungen. Zudem ist in aller Regel mit Renteneintritt kein Beitrag für das Krankentagegeld mehr zu entrichten. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, können Sie aber nicht automatisch mit günstigeren Tarifen rechnen - diese sollten spätestens alle fünf bis sieben Jahre unabhängig geprüft werden. JETZT KOSTENFREI PRÜFEN LASSEN.

 

VORSICHT IST GEBOTEN

Wechseln Sie NICHT Ihren Versicherer. 

 

Die KVoptimal.de GmbH rät allen Kunden der privaten Krankenversicherung dringend davon ab, ihre Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Liegt Ihr Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2009, verlieren Sie bei einem Wechsel der Versicherung Ihre gesamten Altersrückstellungen und müssen sich zudem einer erneuten Gesundheitsprüfung durch den neu gewählten Versicherer unterziehen. Für diese Gesundheitsprüfung, die unter anderem von Ihrem Alter abhängig ist, wird auch ein erneuter Gesundheitsfragebogen nötig. Im Einzelfall verlangt der Versicherer sogar eine ärztliche Untersuchung. Diese Kosten sind von Ihnen zu Tragen. Nach der erfolgten Gesundheitsprüfung können zusätzlich Leistungsausschlüsse oder höhere Risikozuschläge beim neuen Versicherer auf Sie zukommen. 

Liegt Ihr Versicherungsbeginn erst im Jahr 2009 und später, können Sie zumindest Ihre Altersrückstellungen teilweise zum neuen Anbieter portieren. Die oben beschriebenen Gesundheitsprüfungen werden Sie jedoch nicht umgehen können.

 

 

Warum werden PKV Tarife immer teurer?

 

Es gibt vier Hauptgründe für die zunehmende Kostensteigerung in der Krankenversicherung.

 

1. Der medizinische Fortschritt

Die moderne Medizin entwickelt sich immer weiter und auch Sie möchten von neu entwickelten Therapieformen und Medikamenten profitieren. Doch diese haben ihren Preis. Dieser ist für den Versicherer nicht vorhersehbar und wirkt sich dementsprechend in einer Beitragserhöhung für den Kunden aus.

 

2. Die Kalkulation der Altersrückstellungen

 

Jede private Krankenversicherung bildet sogenannte Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen haben den Zweck, Sie im hohen Alter, wenn die Leistungsausgaben steigen gegen Beitragsexplosionen abzusichern. Dies sorgt für die Eindämmung der Beitragserhöhung. Ihre Beiträge werden jedoch auch im Alter weiter steigen. Der Marktschnitt liegt lt. MAP-Report, in den vergangen Jahren bei 4,8%, so erhöht sich die Prämie einfach ausgedrückt alle 20 Jahre um 100%. Zahlt man heute mit 47Jahren also 600€, wird man bei Renteneintritt 1.200€ und mit 87 2.400€ zahlen. Wem das utopisch scheint, kann sich seine Beitragsanpassungen der letzten 20 Jahre ansehen und entsprechend der einfachen Rechenformel abgleichen. Was haben Sie vor 20 Jahren gezahlt?

 

 

3. Der demographische Wandel und die damit einhergehende höhere Lebenserwartung

 

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Damit steigen auch die Gesundheitsausgaben der Versicherer. Die Kalkulationsgrundlage Ihres aktuellen PKV Tarifs passt nicht mehr zu der angenommenen Lebenserwartung. Diese Tatsache zwingt den Versicherer dazu nach zu kalkulieren und die Beiträge entsprechend anzupassen.

 

 

4. Der Wettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften

 

Unter Versicherern gibt es zum Teil sehr gravierende Unterschiede in der Beitragshöhe. Versicherer, die regelmäßig neue und entsprechend günstige Tarife auf den Markt bringen, um vielleicht Neukunden damit zu locken, kalkulieren ihre Preise oft so, dass Sie preislich attraktiv sind. Ist dies der Fall, fallen die Beitragserhöhungen später jedoch deutlich höher aus, wenn die geplanten Ereignisse kalkulatorisch doch nicht eintreten. Das wiederum veranlasst die gesunden Kunden dazu, den Tarif zu verlassen. Zurück bleibt eine höhere Zahl kranker Kunden - wobei auch diese Kunden ein uneingeschränktes Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Gesellschaft haben. Diese erhöhte Anzahl kranker Versicherter führt jedoch zu noch höheren Gesundheitsausgaben und entsprechend wieder höheren Beitragsanpassungen.

 

 

Wichtig: Nicht abschrecken lassen

 

Jede Versicherungsgesellschaft verliert durch interne Tarifwechsel zwangsläufig Geld. Warum? Als Kunde fragen Sie bei Ihrem Versicherer einen PKV Tarifwechsel nach §204 VVG an. Oftmals werden Sie daraufhin kontaktiert und mit der Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung konfrontiert. Gibt es im gewählten neuen Tarif zusätzliche Leistungen, für die der Versicherer einen Risikozuschlag erheben möchte, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, Vor- und Nachteile abzuwägen. Wenn Ihnen die Mehrleistung den Aufschlag wert ist, zahlen Sie den entsprechenden Aufpreis. Möchten Sie diese Mehrleistung jedoch nicht beanspruchen und entsprechend auch keinen erhöhten Risikozuschlag zahlen, haben Sie die Option, auf die Beanspruchung der zusätzlichen Leistungen zu verzichten, auch Mehrleistungsausschluss genannt.

Warum verliert der Versicherer jetzt Geld? Sie wechseln in einen aktuelleren (vielleicht noch verkaufsoffenen und entsprechend günstigen) Tarif, bezahlen jedoch nur einen Bruchteil von Ihrem alten Tarif - für gleiches oder ähnliches Leistungsniveau. Der Versicherer ist also nach §204 VVG dazu verpflichtet, Sie wechseln zu lassen, und kann gegen geringere Einnahmen bei ähnlichen Leistungsausgaben für Sie nahezu nichts unternehmen. 

 

 

Hier kommt für Sie als Kunde meist Misstrauen ins Spiel.

 

In unseren fast 20 Jahren PKV Erfahrung hat sich in unzähligen Beratungen immer wieder deutlich gezeigt, dass sich Kunden im Zusammenhang mit Versicherungen jedweder Art zunächst misstrauisch zeigen. Aussagen wie, "mein Nachbar macht Versicherungen, bei dem mach ich das schon immer. Das klappt.", sind nicht unüblich. Gerade in ländlichen Gegenden ist die Bindung zum Makler um die Ecke oft noch sehr ausgeprägt. Die Gründe hierfür liegen schlichtweg am selbst geschaffenen, schlechten Ruf der Versicherungsbranche. 

 

Die zunehmende Digitalisierung schafft für Kunden eine immer größere Transparenz am Versicherungsmarkt. Viele Informationen können online, zum Beispiel in diesem Blog, abgerufen und an anderer Stelle, zum Thema PKV Tarifwechsel, sogar per Gesetzestext bestätigt werden. 

 

Unsere Kunden und vielleicht auch Sie als Leser dieses Textes, fragen oft, warum Ihr Versicherer Ihnen dann nicht einfach den perfekten Tarif mit den besten Leistungen zum besten Preis innerhalb Ihrer Gesellschaft anbietet, wenn er doch dazu verpflichtet ist Angebote zu machen. Die Antwort ist leicht: Der Versicherer verliert Geld und die Mitarbeiter wissen es gegebenenfalls gar nicht besser. Es gibt Anbieter die haben mehr als 612 Tarifkombinationen. Sich hier zurecht zu finden, erfordert eine Jahrelange Spezialisierung und Weiterbildung.   

 

Sie sollten sich daher zusätzlich zu den eventuell bereits erhaltenen Angeboten, IMMER einen unverbindlichen und unabhängigen professionellen Rat einholen. 

 

 

Der Versicherer macht dicht

 

Wenn Sie einen PKV Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft anstreben, sollten Sie zu Beginn die Versicherung schriftlich auffordern, Sie nach §6 VVG zu einem PKV Tarifwechsel zu beraten. Bestehen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt auf eine schriftliche Antwort. Die Versicherung ist verpflichtet, Ihnen nun Alternativen zu Ihrem bisherigen Tarif anzubieten. Einige Versicherungen haben für Tarifwechsler speziell Personal geschult, das eventuell versuchen wird, Sie telefonisch oder über einen persönlichen Beratungstermin von einem Tarifwechsel in einen gleichwertigen Tarif abzuhalten. Es werden Ihnen dann oftmals Tarife mit signifikant erhöhtem Selbstbehalt und/oder geringeren Leistungen angeboten, die sie unbedingt von einem Spezialisten überprüfen lassen sollten.

 

 

Wie läuft ein PKV Tarifwechsel ab?

 

Es gibt für Kunden der privaten Krankenversicherung drei mögliche Arten einen internen Tarifwechsel anzustoßen.

 

1. Den Versicherer direkt ansprechen

 

Fordern Sie Ihre Versicherung schriftlich dazu auf, Ihnen nach Paragraf 6 VVG Alternativen zu Ihrem bisherigen Tarif anzubieten. Diese Beratung ist für Sie kostenlos. Allerdings gibt es einen Haken. Ihre Versicherung profitiert nicht von einem Wechsel, im Gegenteil - für ähnliche Ausgaben bei Leistungen erhält sie weniger Geld. Daher fehlt der Anreiz, Ihnen tatsächlich den optimalen Tarif anzubieten. Im Zweifelsfall lohnt es sich daher, die angebotenen Tarife durch einen unabhängigen Berater überprüfen zu lassen.

 

2. Sich auf den Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens verlassen

 

Oft arbeitet ein Nachbar oder langjähriger Freund als Versicherungsvertreter, den Sie als vertrauenswürdig einschätzen. Auch Ihr Bekannter hat aber Interesse daran, an Ihnen Geld zu verdienen. Eine unabhängige Beratung zu Ihrem optimalen Tarif mit der Garantie den günstigen Tarif für Sie zu recherchieren, ist nicht garantiert. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass Vertreter einer Versicherung nur mit dieser einen Versicherung einen Vertrag abgeschlossen haben (im Ausnahmefall auch mit mehreren), deren Produkte er vertreibt und dafür eine Abschluss- und Bestandsprovision erhält. Grundsätzlich können Sie also einen Versicherungsvertreter um Hilfe bitten, Ihnen muss aber klar sein, dass es für ihn mit keinerlei finanziellen Anreizen verbunden ist. Suchen Sie nach einer möglichst unabhängigen Beratung, sehen Sie sich hierzu gern unseren Blogbeitrag an. 

 

3. Unterstützung von einem unabhängigen Versicherungsmakler holen

 

Die KVoptimal.de GmbH arbeitet als unabhängiger Versicherungsmakler ausschließlich im Sinne des Kunden und pflegt keinerlei Beziehungen zu Versicherern. Das bedeutet, dass unsere Fachkräfte nicht an Versicherungsunternehmen gebunden sind, sondern nur Ihre Interessen als Kunde vertreten. Es ist unsere Pflicht, Ihnen die günstigsten Tarife vorzuschlagen, die wir neutral auswählen können. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass die KVoptimal.de GmbH für die Prüfung des Tarifwechsels nichts berechnet und Sie als Kunde durch unsere Sicherheitsgarantie immer das letzte Wort haben. Nehmen Sie also keine der vorgeschlagenen verifizierten Angebot an, entstehen Ihnen keinerlei Kosten für die Beratung.

 

4. Einen Honorarberater ansprechen (Vorsicht)

 

Bei einem Honorarberater zahlen Sie oft schon ab der Kontaktaufnahme einen festgesetzten Betrag für eine Dienstleistung von der sie nicht wissen ob sie erfolgreich sein wird. Daher ist dieser Weg zwar ebenfalls vom Versicherer unabhängig wie in Punkt 3, jedoch entstehen Kosten sofort und nicht erfolgsabhängig. Dies wiederrum könnte die akkuratess des Tarifwechselprozesses und auch die Geschwindigkeit negativ beeinflussen, da Geld ja ohnehin schon fließt und nicht erst nach Erfolg. Grundsätzlich wäre aber auch ein Honorarberater, wenn er in dem Bereich spezialisiert ist dem Blinden Vertrauen gegenüber dem Versicherer vorzuziehen. Wichtig, lassen Sie sich immer bestätigen, dass man den günstigsten Tarif bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau anbieten muss. So haben Sie Sicherheit, dass Sie im Falle dessen das Sie später doch eine Alternative finden, den Berater haftungsrechtlich zum Ausgleich verpflichten können.