Je jünger ein PKV-Tarif ist, desto besser sind in der Regel die Leistungen des Tarifs. Bei einem PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft darf der Versicherer Ihre Gesundheit bezüglich Leistungsverbesserungen überprüfen. Aufgrund dieser Überprüfung können Risikozuschläge für Leistungsverbesserungen anfallen. Solche Zuschläge fallen aber nur für die Leistungsverbesserungen an. Nicht für die bisherigen Leistungen. Beispiel:

  • Tarif alt: Zahnersatz60%
  • Tarif neu: Zahnersatz 65%

Der neue Tarif hat 5 % mehr Leistungen. Diese 5 % darf der Versicherer bei einem Tarifwechsel bewerten. Der Versicherer prüft Ihre Gesundheit anhand Antragsfragen und aufgrund der eingereichten Rechnungen. Deswegen müssen Sie in einem Tarifwechselantrag auch nur Angaben zu den für den Versicherer unbekannten Erkrankungen machen. Im Wesentlichen hat der Versicherer drei Möglichkeiten, bezüglich Vorerkrankungen bei Leistungsverbesserungen zu reagieren.

  1. Die Private Krankenversicherung kann bei einem internen Tarifwechsel grundsätzlich alle Leistungsverbesserungen im neuen Tarif vom Versicherungsschutz ausschließen.

Für Sie als Versicherten ist das die schlechteste Lösung, denn Sie haben nie die Chance, ihre Leistungen zu aktualisieren bzw. zu verbessern. Das Go der privaten Krankenversicherer wendet diese Möglichkeit nicht an. Aktuell ist uns nur die Continentale bekannt, die dies aktiv praktiziert.

  • Der PKV-Versicherer bietet Ihnen einen Risikozuschlag an.

Diese Option ermöglich Ihnen eine Aktualisierung Ihrer Leistungen gegen einen Mehrbeitrag. Viele Versicherer bieten diese Möglichkeit an. Weil Sie nur für die Mehrleistungen einen Zuschlag bezahlen müssen, fallen die Zuschläge oftmals moderat aus. Dazu ein vereinfachtes Beispiel:

  • Tarif alt: Zahnersatz 50 % (Beitragsanteil am Gesamtbeitrag 50 Euro)
  • Tarif neu: 60 % - Mehrleistung 10 % (Mehrbeitrag ohne Zuschlag 10 Euro monatlich). Nimmt der Versicherer 20 % Zuschlag, haben Sie 2 Euro zusätzlich zum Mehrbeitrag zu entrichten. Der Gesamt-Mehrbeitrag beträgt 12 Euro.
  • Sie können verlangen, auf die Mehrleistungen zu verzichten und so die Ersparnis maximieren.

Bei einem internen Tarifwechsel muss Ihnen der Versicherer beim Vorschlag eines Risikozuschlages eigentlich schon die Möglichkeit auf Verzicht der Leistungsverbesserung anbieten. Tut er dies nicht, können Sie dies verlangen.

Der Mehrleistungsverzicht reduziert Ihren neuen Tarif bei den Punkten der Leistungsverbesserung auf den aktuellen Tarif. Ein Praxisbeispiel der Allianz.

Leistungsvergleich Vereinter Tarif vs. neuer Tarif der Allianz:

Links sehen Sie den alten Tarif der Vereinte (heute Allianz). Rechts sehen Sie den neuen Tarif der Allianz APKV.

Mögliche Leistungsverbesserung:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Ambulante Transportkosten bei Gehunfähigkeit und in Folge eines Unfalles

Beides mittlerweile standardisierte Leistungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.

Der neue Zieltarif hat aber auch an einigen Stellen etwas weniger Leistungen.

Mögliche Leistungskürzungen:

  • Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte
  • Schutzimpfungen nach Empfehlungen der ständigen Impfkommission und Hepatitis – B

Bietet der Versicherer einen Risikozuschlag an, Sie lehnen diesen ab, können Sie darauf bestehen, auf die verbesserte Leistung zu verzichten. Sie hätten künftig dann zwar die Leistungskürzungen, würden aber bei den zwei verbesserten Leistungspunkten nach altem Tarif versichert.

Wenn ich auf Mehrleistungen verzichte, woher weiß ich dann was versichert ist?

Der private Krankenversicherer ist bei der Vereinbarung des Mehrleistungsverzichtes dazu verpflichtet, Ihnen eine genaue Aufstellung zu senden, auf welche Verbesserungen Sie verzichten und wie bisher geleistet wurde. Man nennt das einen substanziierter Mehrleistungsverzicht.

Leider ist dies in der Praxis noch nicht bei allen privaten Krankenversicherern final umgesetzt und wir erstellen Ihnen dann eine genaue Leistungsübersicht im Rahmen unserer fachkundigen Beratung.

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

Kann ich später noch Leistungen aufnehmen?

Problem beim Mehrleistungsverzicht. Sie haben nahezu nie eine Chance noch Leistungsverbesserungen zu erhalten. Ein Grund, warum wir hier immer um ganz genaue Abwägung zwischen einem Risikozuschlag und Mehrleistungsverzicht bitten. Denn ein Risikozuschlag können Sie später noch verhandeln und ggf. reduzieren. Der Mehrleistungsverzicht ist später nicht mehr zu ändern und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Wobei Ausnahmen die Regel bestimmen. Wir haben gerade bei der DKV einen Mehrleistungsverzicht entfernt. Solche nachträglichen Vertragsänderungen sind kompliziert und gehören in fachkundige Hände.

Mein Versicherer bietet nur einen Mehrleistungsverzicht an?

Bietet ihr private Krankenversicherer beim internen Tarifwechsel nur den Verzicht auf die verbesserte Leistung an? Das ist zwar ärgerlich, da es für Sie keine Aktualisierung der Leistung und Leistungsverbesserung geben wird, der Versicherer ist dazu aber berechtigt.