Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV), der Wunsch nach besseren Leistungen oder umfangreicherem Service, eine veränderte Lebenssituation: Es gibt einige gute Gründe, warum Versicherte über einen PKV-Wechsel nachdenken. Dabei gilt es, eine wichtige Frage vorab zu klären: Verliere ich meine Altersrückstellungen beim Wechsel? Lesen Sie hier, warum Altersrückstellungen wichtig sind und zu welchen Bedingungen sie beim Wechsel mitgenommen werden können.
Altersrückstellungen: Rücklagen für steigende Krankheitskosten im Alter
In der PKV läuft es ein bisschen so, dass alle Privatversicherten nur so viel einzahlen, wie sie ihren gesundheitlichen Risiken entsprechend benötigen. Menschen mit Vorerkrankungen zahlen mehr als andere, die gesund sind. Da mit dem Alter das ein oder andere Zipperlein dazukommt und mehr medizinische Versorgung in Anspruch genommen wird, steigen die Ausgaben und die Versicherer müssten die Beiträge für Ältere anheben.
Um diese konsequente Beitragsentwicklung zu verhindern und die Beiträge auch im Alter planbar und unbedingt bezahlbar zu halten, wurden Altersrückstellungen in der PKV eingeführt. Sie sind seit dem 1. Januar 2000 gesetzlich verpflichtend für Neuverträge. In der Hauptsache sorgen sie dafür, dass die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr möglichst stabil bleiben bzw. gesenkt werden können.
Wie funktionieren Altersrückstellungen?
Privatversicherte sparen von Beginn an Rücklagen an – zahlen also bis zum vollendeten 61. Lebensjahr etwas mehr, als sie mit ihrem gesundheitlichen Risiko statistisch benötigen würden – und bilden damit die Altersrückstellungen. Diese legt der Versicherer (teilweise) am Kapitalmarkt an, um zusätzliche Zinsen zu erwirtschaften.
Altersrückstellungen beim Wechsel mitnehmen
Wechsel ist nicht gleich Wechsel …
… Wer von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselt, verliert die gesamten Rückstellungen, da sie an den individuellen Versicherungsvertrag gebunden sind.
… Wer in eine andere private Krankenversicherung wechselt, kann die Altersrückstellungen unter bestimmten Voraussetzungen zumindest teilweise mitnehmen. Hier kommt es darauf an, was in den Vertragsbedingungen steht. Diese Regelung zur Mitnahme eines Teils der Altersrückstellungen beim Versichererwechsel ermöglicht eine gesetzliche Änderung zum 1. Januar 2009. Davor gingen beim Anbieterwechsel auch alle Altersrückstellungen verloren.
… Wer nur intern wechselt, also in einen anderen Tarif bei der bisherigen privaten Krankenversicherung geht, darf alle bisher angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Rechtliche Grundlage ist der § 204 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der interne Tarifwechsel in der PKV ist für alle Privatversicherten in einer Krankenvollversicherung möglich – und zwar in der Regel zum Ersten des Folgemonats.
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Jetzt kontakt aufnehmenVorteile vom internen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Volle Altersrückstellungen bleiben erhalten
- Senkung der Beiträge – durch Wechsel in günstigere Tarife bei gleichbleibendem oder angepasstem Leistungsumfang.
- Keine neue Gesundheitsprüfung (nur bei Mehrleistungen) – dadurch weniger Risiko von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
- Verbleib beim vertrauten Versicherer – Service, Abrechnungsprozesse und Ansprechpersonen bleiben gleich.
- Schnellere Umsetzung – interner Tarifwechsel ist meist unkomplizierter und schneller als ein Anbieterwechsel.
- Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG – gesetzlich garantiert, Versicherer müssen diesen ermöglichen.
Hintergründe dazu lesen Sie hier: Kein Verlust der Altersrückstellungen bei Tarifwechsel
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Fazit: Was passiert mit den Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel?
Altersrückstellungen sind ein wichtiger Baustein in der privaten Krankenversicherung. Mit diesem Sparanteil der Beiträge, der verzinslich angelegt wird, wird für die im Alter höheren Kosten für die medizinische Versorgung vorgesorgt. Ohne Altersrückstellungen als Sicherheitsmechanismus würden die PKV-Beiträge mit dem Alter ansteigen. So werden sie wirksam gedämpft und die PKV bleibt auch im Alter bezahlbar bzw. wird sogar günstiger im Ruhestand.
Die große Frage ist, ob und wie viel man von den Altersrückstellungen mitnehmen kann, wenn man in einen anderen Tarif, in eine andere PKV oder sogar in ein anderes System (GKV) wechselt. Ein Wechsel der Versicherung ist wegen des mindestens teilweisen Verlusts der Altersrückstellungen sorgfältig zu prüfen. Eine Beratung durch unabhängige Versicherungsexperten kann wertvolle Informationen und Handlungsoptionen liefern.
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