Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am 02.02.2007 verabschiedet. Zielsetzung der Reform war es, die Alterungsrückstellungen portierbar(vom lateinischen Wort portare für „übertragen“) zu gestalten und eine neue Art von Wettbewerb zwischen den Anbietern herzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich die Versicherer der Alterungsrückstellungen im Falle einer Kündigung sicher sein. Zukünftig (Chronologie beachten) können Teile der angesparten Rückstellungen zu einem anderen Versicherer übertragen werden. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt, um die PKV-Beiträge im Alter bezahlbar zu halten.

Das WSG sieht vor, dass Versicherte, die Tarife ab dem 01.01.2009 abgeschlossen haben, Anteile der gebildeten Altersrückstellungen bei einem späteren Wechsel mitnehmen können. Versicherte, die jedoch ihren Tarif vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben, hatten lediglich eine Übergangfrist von sechs Monaten, um ihren Vertrag mit der Portabilitätsoption auszustatten. Seit der Verabschiedung des WSG wurde damit eine neue Tarifwelt geschaffen.

 

Die fünf Säulen der Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter:

  • Gesetzlicher Zuschlag
  • Altersrückstellungen aus dem versicherten Tarif
  • Tarifwechsel §204 VVG
  • Portierbarkeit der Altersrückstellungen
  • Beitragsentlastungstarife

b2ap3_thumbnail_Fnf-Sulen-der-PKV-Finanzierbarkeit-im-Alter.jpg

Die Portierbarkeit bzw. Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen zu einem anderen Anbieter betrifft die gebildeten Altersrückstellungen des Tarifes aus dem gesetzlichen Zuschlag und den klassischen Altersrückstellungen (Säulen I und II der Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter). Allerdings wird das dort aus Ihren Beiträgen gebildete Kapital nicht vollständig individualisiert gebildet, sondern zum Teil im Kollektiv des Tarifes. Die Höhe der portablen Altersrückstellungen ist reduziert. Sie wird fiktiv vom Versicherer anhand der Versicherungsleistungen des Basistarifes gebildet. Da der Basistarif lediglich ein Grundstock an Versorgung bietet, verbleiben weiterhin Teile der Altersrückstellungen beim Versicherer. Der Versicherer kalkuliert diese vererbten Altersrückstellungen in die Prämiengestaltung ein.
Ein Verlust oder Teilverlust der Alterungsrückstellungen für Sie persönlich wirkt sich daher positiv auf die Gesamtentwicklung des verbleibenden Kollektivs aus und wird aktiv von den Versicherern zur Prämienminderung in der Kalkulation verwendet. Der Versicherer kalkuliert bei der Tarifkonstruktion ein gewisses Maß an Bestandskündigungen und die daraus frei werdende Altersrückstellung ein. Folglich bedeuten eine hohe Kundenzufriedenheit und nur geringe Bestandskündigungen die Nachfinanzierung der Versicherprämien: Es erfolgen Beitragserhöhungen.

 

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Der Tarifwechsel

Ein Ausweg für Versicherte bietet die Möglichkeit des Tarifwechsels, hier werden Ihre aktuellen Altersrückstellungen angerechnet und bleiben damit erhalten. Der seit 1994 bestehende Gesetzestext des §204 VVG sichert Ihnen einen vollständigen Erhalt der erworbenen Rechte des alten Tarifes zu. So müssen Sie keine Altersrückstellungen zurücklassen und das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflicht eingehen.

 

Fazit:

Die Portabilität der Altersrückstellungen ist ein politischer Schritt in die richtige Richtung, trägt ihrer Zielsetzung final jedoch nicht Rechnung. Dem Großteil der Versichertengemeinschaft mit hohen Beständen an Altersrückstellungen ist und wird nicht geholfen. Auch Verbraucherschützer sind auf das Thema aufmerksam geworden und setzen sich wie die KVoptimal.de GmbH für weitere Wettbewerbsstärkung durch uneingeschränkte Portierbarkeit der Altersrückstellungen ein. Einen wirklich serviceorientierten und kundenfreundlichen Wettbewerb schafft nur eine vollständige Mitnahme zu einem neuen Anbieter, wie sie bereits in der Riester-Rente umgesetzt wurde. Da dies voraussichtlich noch ein langer politischer Weg sein wird, sollten Sie sich in jedem Fall mit den fünf Säulen der Finanzierbarkeit der Beiträge im Alter beschäftigen.

Um Ihnen die Wegmarken bezüglich der Altersrückstellungen näherzubringen, hier ein kurzer Exkurs in die verschiedenen Tarifwelten:

Alte Welt – bis 2008

  • Vor Umsetzung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes
  • Geschlechtsabhängig kalkuliert
  • KeinePortabilität der Altersrückstellungen
  • Wechsel des Versicherers bedeutete einen Totalverlust der gebildeten Altersrückstellung
  • Geschlossene Tarife – keine neuen Versicherten
  • Absicherung: Standardtarif

„Bisex“-Welt – 2009-2012

  • Nach der Umsetzung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes
  • Geschlechtsabhängig kalkuliert
  • Teilweise Portabilität der Altersrückstellungen
  • Geschlossene Tarife – keine neuen Versicherten
  • Absicherung: Basistarif

„Unisex“-Welt – ab 2013

  • Geschlechtsunabhängig kalkuliert
  • Teilweise Portabilität der Altersrückstellungen
  • offene Tarife – Neukunden können in diese Tarife wechseln
  • Absicherung: Basistarif

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie einfach Kontakt auf. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.