Wann haben Sie Anspruch auf Krankentagegeld während der Arbeitslosigkeit, wie hoch sollte das Krankentagegeld vereinbart werden, wer zahlt die Beiträge und sind Sie mit Arbeitslosengeldbezug nicht wieder GKV versichert? In der Phase der Arbeitslosigkeit gibt es viel zu beachten. Alle relevanten Fragestellungen klären wir detailliert und fachkundig für Sie auf.



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Wann habe ich denn Anspruch auf Krankentagegeld und wann auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie dann, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Grundvoraussetzungen erfüllen. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung, weil Sie beispielsweise arbeitsunfähig sind wegen eines Bandscheibenvorfalls, verhält sich das Arbeitsamt wie der Arbeitgeber. Er stellt nach sechs Wochen die Zahlung ein. Kunden, die dann über keine Krankentagegeldversicherung verfügen haben finanziell schnell eine Problemstellung.

Wie hoch sollte mein Krankentagegeld sein während Arbeitslosigkeit?

Während der Arbeitslosigkeit erhalten Sie einen Teil Ihres bisherigen Nettoeinkommens ersetzt. Dies ist jedoch ausgehend von der maximalen Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Personen mit einem Einkommen über XY-Brutto haben daher ein noch viel höheres Defizit zu verzeichnen bei Arbeitslosigkeit gegenüber Ihrem bisherigen Einkommen. In der Zeit der Arbeitslosigkeit kann sich also schnell herausstellen, dass ihr Krankentagegeld zu hoch versichert ist. Hier kann es sich bei einem nicht absehbaren Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld empfehlen das Krankentagegeld zu reduzieren oder teile auf Anwartschaft zu stellen. Dies hängt vom Versicherer und auch vom versicherten Tarif ab. In jedem Fall sollten Sie sich damit beschäftigen.

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Wer zahlt meine Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung?

Auch hier verhält sich die Arbeitsagentur beim Bezug von Arbeitslosengeld wie der Arbeitgeber. Sie erhalten einen Zuschuss von 50%, maximal soviel wie ein gesetzlich Versicherter. Auch hier kann es Sinn erheben den Versicherungsschutz währen der Zeit der Arbeitslosigkeit sinnvoll anzupassen.

Aber Achtung, schnelle Maßnahmen zur Reduktion des PKV-Beitrages können sich hinterher als unwiderruflicher Fehler entpuppen. Nicht selten haben wir Mandanten die mit einem unprofessionellen Tarifwechsel Beiträge, in einer finanziell angespannten Lage, einsparen wollten und später keine Verbesserung mehr möglich war. Daher sollte man dies nur professionell begleiten lassen und auch direkt mit klären wie es bei dem erneuten Durchstarten in der Arbeitswelt oder im Rentenbezug weiter geht.

Bin ich beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht wieder gesetzlich versichert?

Theoretisch löst der Bezug von Arbeitslosigkeit zwingend eine Versicherungspflicht aus. Allerdings nicht, wenn Sie nach der Vollendung des 55. Lebensjahr Arbeitslosengeld beziehen und mehr als die letzten drei Jahre privat versichert waren. Denn dann ist eine Rückkehr über die Pflichttatbestände des §5 SGB V nur noch bedingt bis gar nicht möglich.

Die größere Wahl oder auch Qual haben privat Versicherte vor der Vollendung des 55. Lebensjahres. Diese müssen sich wieder gesetzlich versichern und müssen nun zwischen drei Möglichkeiten entscheiden.

  • Gesetzliche Krankenversicherung + Anwartschaft zur späteren Rückkehr
    • Kleine Anwartschaft nur zur Sicherung des Gesundheitszustandes – Kosten ca. 5-10% der Beiträge zur Vollversicherung.
    • Große Anwartschaft zur Sicherung des Eintrittsalter - Altersrückstellungen werden weitergezahlt. Kosten bis zu 40% der Beiträge zur Vollversicherung.
  • Gesetzliche Krankenversicherung + Zusatzversicherung
    • Neuabschluss mit neuem Gesundheitszustand und neuem Eintrittsalter
    • Beim heutigen Anbieter umwandeln ohne Gesundheitsprüfung und mit Anrechnung von den bestehenden Altersrückstellungen
  • Private Krankenversicherung durch Befreiuung von der Versicherungspflicht während der Arbeitslosigkeit

Kunden haben durchschnittlich drei Monate Zeit und können so in Ruhe die Fakten beleuchten und eine fundierte langfristige Entscheidung treffen.