Krankenversicherung: In der Beitragsfalle titelt die Website 02elf.net am 08.12.2016. zum aktuellen Thema der Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung.

Ein Kommentar von Anja Döring, Geschäftsführerin der KVoptimal.de GmbH:

Eine gute Auflistung der aktuell anstehenden Beitragssteigerungen. In welchem Umfang diese ausgeübt werden ist natürlich wie jedes Jahr sehr individuell. Einige Kunden sind gar nicht betroffen, viele Klagen jedoch über horrende Anpassungen bis zu 50%.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es nicht wie beschrieben möglich ist die Gesamte Altersrückstellung bei einem Wechsel mit zu nehmen. Selbst die Kunden die Tarife nach dem 01.01.2008 versichert haben, können nur die Rückstellungen in Höhe des Basistarifes mitnehmen. Bei vielen der privat Versicherten sind das nicht mal 25%. Also nach wie vor ein herber Verlust.

 

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Als Alternative wird sinnvollerweise der PKV-Tarifwechsel beschrieben. Dieser ist für den Versicherten nach §204 VVG jederzeit möglich. Anders als beschrieben, darf der Versicherer zwar eine Gesundheitsprüfung bei Mehrleistung verlangen, jedoch nur einen Risikozuschlag für die einzelnen Mehrleistungen erheben. Im Gegenzug kann der Versicherte dieses ablehnen und vereinbaren, dass die hinzugetretenen Leistungen auf den bisherigen Schutz reduziert werden. Viele Versicherer weisen auf diese Option nicht hin, da dies mit einem organisatorischen Mehraufwand bei zukünftigen Abrechnungen verbunden ist.

Dennoch empfehlen wir alle Optionen zu überprüfen. Gerade ein voreiliger Risikozuschlag führt dazu, das man später noch höhere Anpassung erhält, da auch der Risikozuschlag von den Beitragssteigerungen betroffen ist. Hat man also erstmal einen Risikozuschlag vereinbart und möchte nochmal den Tarif umstellen, wird dieser fortgeführt und umgerechnet.

FAZIT:

Eine genaue Prüfung ist unabdingbar.