Private Krankenversicherung kündigen – eine echte Alternative?

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Anja Glorius
29. Mai 2018

Private Krankenversicherung kündigen – eine echte Alternative?

Mangelnde Beitragsstabilität oder Unzufriedenheit mit dem Leistungsumfang lässt viele Privatversicherte überlegen, ob durch eine Kündigung der privaten Krankenkasse und den Wechsel zu einer anderen privaten oder in die gesetzliche Krankenversicherung die finanzielle Belastung nicht geringer werden könnte. Um die PKV kündigen zu können, sind verschiedene Überlegungen vorab nötig. Welche Nachteile hat die PKV-Kündigung und welche Alternativen wie den internen PKV-Tarifwechsel habe ich? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Kündigungsfristen etc. – Was Sie alles beachten müssen, wenn Sie Ihre PKV kündigen wollen?

Bei der Kündigung der privaten Krankenkasse müssen Sie einige Formalia berücksichtigen. Zum einen ist es in Deutschland zum Beispiel nicht möglich, sich die Kosten für die PKV-Beiträge einfach zu sparen. Seit 2009 besteht nämlich Versicherungspflicht, was zur Folge hat, dass Sie bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens einen nahtlosen Übergang nachweisen müssen. Sie können demnach erst dann Ihre PKV kündigen, wenn Sie von Ihrer neuen Krankenversicherung eine Aufnahmeerklärung erhalten haben. Für einen unkomplizierten Wechsel ohne Versicherungslücke können Sie auf diverse Musterkündigungen zurückgreifen. (Anmerk.:Wo sind diese Musterkündigungen?)

Exkurs: Kündigungsfrist private Krankenversicherung

Allgemein gilt, dass Sie Ihre private Krankenversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres beziehungsweise Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen können.  Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt oder zu einem anderen Zeitpunkt endet sowie ob für Sie das Kalender- oder Versicherungsjahr gilt, entnehmen Sie immer Ihren Versicherungsbedingungen. Dort ist auch geregelt, ob Ihr Vertrag eine Mindestvertragsdauer vorsieht. Diese beläuft sich typischerweise auf ein oder zwei Jahre und hat zur Folge, dass Sie Ihren Vertrag nicht vor deren Ablauf kündigen können.

In den meisten Fällen enden die PKV-Verträge mit dem Kalenderjahr, das heißt, dass die Kündigung spätestens bis Ende September (Stichtag 30.09.) ausgesprochen sein muss und der Vertrag bei Ihrer neuen Krankenversicherung am 1. Januar des Folgejahres beginnt. Bis Ende Dezember muss beim alten Versicherer dann auch die Versicherungsbestätigung (Aufnahmeerklärung) der neuen Krankenversicherung vorliegen, damit der Wechsel wirksam ist und fristgemäß klappt.

Übrigens besteht für den Versicherer das Recht auf eine ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung nicht.

 

Trifft das auch auf Sie zu? Sprechen sie uns an.

 

Müssen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, können Sie Ihre PKV auch ohne die allgemeinen Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherung einhalten zu müssen, zum Eintritt der Versicherungspflicht sofort kündigen (Sonderkündigungsrecht). Versicherungspflicht tritt zum Beispiel dann ein, wenn Ihr Gehalt als Arbeitnehmer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder wenn sie als bisher Selbständiger ein Angestelltenverhältnis aufnehmen und damit gesetzlich krankenversicherungspflichtig werden. Gemäß § 205 VVG ist eine Kündigung sogar rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht möglich. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungspflicht nachweisen können. Achtung: Wer nicht rechtzeitig kündigt riskiert eine Doppelversicherung.

Exkurs: Sonderkündigungsrecht PKV

Neben dem Recht auf ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen zu den Kündigungsmodalitäten, haben Sie in verschiedenen Szenarien die Möglichkeit, Ihre PKV auch außerordentlich zu kündigen. Dazu gehören neben dem pflichtgemäßen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung auch der Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung sowie bei Anspruch auf Heilfürsorge, aber auch die Erhöhung der PKV-Beiträge oder Erhöhung des Selbstbehalts durch den Versicherer. Eine Kündigung ist hier innerhalb von zwei Monaten ab Erhalt der Änderungsmitteilung möglich. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung.

Bei einem Umzug ins Ausland bleibt Ihr Versicherungsschutz nur dann bestehen, wenn sich Ihr neuer Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet. Üblicherweise endet Ihre Versicherung, wenn Sie in ein Land außerhalb dieses Gebietes ziehen. Wer ins das europäische Ausland verzieht, sollte für die Beitragszahlung ein deutsches Konto beibehalten.

Noch ein Tipp:
Wenn Sie bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung planen oder wünschen, in absehbarer Zeit wieder in die PKV zurückzukehren, empfiehlt sich eine sogenannte Anwartschaftsversicherung.

Private Krankenversicherung kündigen – eine echte Alternative?

Die klare Antwort lautet: Nein. Die eigene PKV kündigen ist immer die schlechteste Wahl. Insbesondere für ältere Versicherte ist der Wechsel in eine andere PKV mit höheren Kosten verbunden, da die Altersrückstellungen nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden können und diese dann die neue Beitragshöhe anheben. Erst seit 2009 gilt hier die sogenannte Portabilität, die die Mitnahme von Teilen der Alterungsrückstellungen in den neuen Vertrag bei einer anderen privaten Krankenversicherung ermöglicht. Versicherte mit älteren Verträgen gehen hier meist leer aus. Zudem ist im Normalfall eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, die meist zu Risikozuschlägen führt. Falls Sie den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung beabsichtigen: Privatversicherte im Alter von 55 Jahren und aufwärts haben so gut wie keine Chance, in die GKV zurückzukehren.

Aber es gibt sehr gute und einfach zu realisierende Alternativen, um den PKV-Beitrag zu reduzieren.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung der PKV? Unser Tipp: Interner Tarifwechsel

 

Fazit

Es gibt durchaus die Möglichkeit, die private Krankenversicherung zu kündigen. Hier sollte jeder Wechselwillige sich zu den Stichworten wie Kündigungsfrist private Krankenversicherung, Sonderkündigungsrecht oder allgemeine Versicherungspflicht gut informieren. Wir als erfahrene Versicherungsexperten von KVoptimal.de sehen die Option PKV kündigen immer als schlechteste, die nur mit Nachteilen für den Versicherten verbunden ist. Dieser verliert nicht nur alle oder einen Großteil seiner bisher angesparten Altersrückstellungen, sondern er muss sich teurer oder mit erheblich eingeschränkten Leistungen bei einer anderen privaten Krankenversicherung oder in der gesetzlichen Krankenkasse neu versichern. Zum Vorhaben, die private Krankenversicherung zu kündigen, gibt es bewährte Alternativen. Der meistgewählte und zielführendste Weg ist der interne Tarifwechsel, bei dem der Versicherte einfach sein gesetzliches Wechselrecht in Anspruch nimmt und in einen neueren, günstigeren PKV-Tarif wechselt. Wünschenswert ist es, seine PKV langfristig abzuschließen und einen Wechsel des Versicherers oder eine Kündigung nicht als echte Alternativen zu betrachten. Im Einzelfall kann eine Kündigung möglicherweise sinnvoll sein. Wir empfehlen aber immer den internen Wechsel und zumindest eine kompetente Beratung statt sich vorschnell für eine Kündigung der privaten Krankenversicherung zu entscheiden.

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