Insgesamt 9 Mio. Menschen in Deutschland sind privat Krankenversichert. Die private Krankenversicherung (PKV) galt lange Zeit als günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im mittleren Lebensabschnitt beschäftigen sich immer mehr Kunden mit dem Thema PKV im Alter. Was genau passiert eigentlich in der privaten Krankenversicherung wenn man Rentner wird? Vorab sollte man die drei möglichen Formen des Berufsstatus eines PKV Versicherten definieren. Es gibt zum einen den Beamten, den Selbstständigen und den Arbeitnehmer. Nur bei den Beamten führt der Renteneintritt automatisch zu einer Reduzierung des PKV Beitrages, da sich der Beihilfeanspruch zur Gesundheitsversorgung prozentual erhöht. Bei Selbstständigen bleibt der Beitrag zum Renteneintritt unverändert. Arbeitnehmer zahlen mit dem Renteneintritt bis zu 50% mehr, da der Arbeitgeberzuschuss zur PKV entfällt. Grund genug, das Thema einmal genauer zu beleuchten.

 

Der gesetzliche Zuschlag

Der Renteneintritt führt nicht automatisch zu einem günstigeren PKV Beitrag. Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 einen sinnvollen PKV Ergänzungsbeitrag zur Bildung gesonderter Altersrückstellungen eingeführt. Dieser Zusatzbeitrag wird als gesetzlicher Zuschlag bezeichnet und wird bis zum 60. Lebensjahr entrichtet. Die Höhe des Zuschlags beträgt 10% der PKV Tarifbeitrages und somit erhalten alle privat Versicherten eine Beitragsreduzierung  in Höhe von 10% Ihres Haupttarifs (ambulant, stationär und dental) ab dem 60. Lebensjahr. Ausnahme: Wer bereits vor dem Jahr 2000 versichert war, musste dem Zuschlag nicht zustimmen. Wer den Zuschlag nicht bezahlt hat, kann also auch kein Nachlass kriegen.

 

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Das Krankentagegeld

Viele Versicherte haben für den Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung bei ihrem PKV Versicherer abgeschlossen. Diese Tarife werden als Krankentagegelder bezeichnet und sichern das Einkommen bei Krankheit ab einer vereinbarten Karenzzeit (z.B. 8. Tage, 21. Tag, 29.Tag, 43.Tag und später). Als Rentner bezieht man kein Arbeitseinkommen mehr (sondern Rente oder Altersvorsorge) und hat daher keinen Anspruch auf Lohnersatzleistung nach dem jeweiligen Tarif. Je nach versicherter Karenzzeit kosten diese Tarife ca. 7% des Gesamttarifbeitrages. Durch die Reduzierung dieser beiden PKV Bausteine erhalten Sie einen ungefähren PKV Nachlass von 17% auf Ihren Beitrag. Sollten Sie in der Rente weiterhin berufstätig sein, was insbesondere bei Selbstständigen vorkommt, können Sie Ihr Krankentagegeld auch auf Antrag weiter laufen lassen. Dazu genügt es, der Versicherung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. Achtung: Das jeweilige Kleingedruckte im Bedingungswerk ist zu prüfen. Viele Versicherer leisten bedingungsgemäß schon gar nicht mehr, obwohl Sie Prämie entrichten. Der Kunde ist verpflichtet der Krankenversicherung anzuzeigen, wenn er Rente bezieht.

 

Die gesetzliche Rente

 Was für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung war, war für Selbstständige eine freiwillige Versicherung. Jeder Mensch, der eine gesetzliche Rente bezieht hat Anspruch auf einen Zuschuss der Rentenversicherung zur seiner Krankenversicherung. Die Höhe des Zuschusses zum PKV Vertrag ist abhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente. Wer mehr Rente bezieht, bekommt einen höheren Zuschuss. Deswegen sind Arbeitnehmer hier deutlich im Vorteil. Allerdings entfällt bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberzuschuss mit der Rente. Achtung: dieser Zuschuss muss mit der Rente extra beantragt werden. Das entsprechende Formular, finden Sie hier.

Download Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung

 

Kurzinfos |Zuschuss für Rentner:

Der Zuschuss zur Krankenversicherung beträgt aktuell 7,3% Ihrer gesetzlich bezogenen Rente und wird mit der Rente ausbezahlt. Nach §3 Nr. 14 EStG ist der Zuschuss steuerfrei. Der Zuschuss wird nur für die Krankenversicherungen bezahlt, welche der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines EU-Mitgliedstaates unterliegt. Ihr Wohnsitz sollte dazu auch in der EU liegen. Für die Pflegeversicherung wird kein Zuschuss bezahlt.

 

Welche Möglichkeiten haben Sie noch als Rentner?

Auch wenn Ihr Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt, ist eine Rückkehr in das gesetzliche System nach dem 55. Lebensjahr weitgehend ausgeschlossen. Eine Rückkehr in das gesetzliche System muss aber auch gar nicht notwendig sein, denn es gibt eine Lösung zur Reduzierung Ihres PKV Beitrags.

 

Der beste Weg ist immer der PKV-Tarifwechsel.

Sie haben als Kunde eines Versicherers Anspruch auf sämtliche Ihnen zugängliche Tarife des Anbieters. Ihr Vorteil: Sie erhalten Ihre erworbenen Altersrückstellungen und müssen keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Teilweise bieten die privaten Krankenversicherer über 280 verschiedene Tarifmöglichkeiten an. Wir vergleichen für Sie alle Optionen und bieten Ihnen im KVoptimal.de-Gutachten die Optionen an, welche für Sie am besten sind. Der Erfolg eines PKV-Tarifwechsels hängt von Grundparametern ab. Pauschal kann man sagen, je länger Sie durchgehend bei einem Versicherer versichert waren, desto besser. In manchen Fällen kann man auch die PKV Notfall-Lösungen wählen. Der Basistarif oder Standardtarif bieten Leistungen auf gesetzlichen Niveau und insbesondere der Standardtarif kann nach langer Vorversicherungszeit bei einem (!) Versicherer sehr günstig werden. Der Basistarif ist mit knapp 700 Euro Beitrag eher eine theoretische Notfall-Lösung. Ursprünglich ist der Basistarif auch nicht als Notfall-Lösung für das Alter gedacht, sondern für unversicherte Menschen und Beziehern von Sozialleistungen.

Erfahren Sie mehr zum Thema PKV- Tarifwechsel für Rentner.

Einen Wechsel des Krankenversicherungsvertrages zu einem anderen Unternehmen sollten Sie grundsätzlich vermeiden. Der Verlust der Altersrückstellungen in einem auf Zinsertrag basierenden Kalkulationsmodell ist zwingend zu vermeiden. Verlorene Zeit ist nicht aufholbar.

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