Rückkehr in die GKV durch Schwerbehinderung

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Anja Glorius
5. Februar 2019
Rückkehr in die GKV durch Schwerbehinderung

Rückkehr in die GKV durch Schwerbehinderung

Keine Zeit zum lesen?

Immer wieder werden wir gefragt, bis wann und ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Gerade Kunden, die vor langer Zeit in die private Krankenversicherung eingetreten sind, jedoch bei der Aufstellung des Versicherungsschutzes Fehler gemacht haben, möchten die Systemwahl gerne umkehren.

 

Welche Fehler man bei dem Eintritt in die PKV machen kann, finden Sie hier:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/fuenf-typische-kundenfehler-beim-pkv-neuabschluss
Der Gesetzgeber sieht eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter sehr eng gefassten Rahmenbedingungen vor.

Wie man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gelangt finden Sie hier: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/so-geht-es-zurueck-in-die-gesetzliche-krankenversicherung
Allerdings gibt es eine Ausnahme! Eine Schwerbehinderung ist natürlich nichts was man sich wünschen sollte, da es mit einem gesundheitlichen Leiden verbunden ist und den Versicherten grundlegend in seinem Leben einschränkt. Allerdings eröffnet dieser Umstand die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Wie das geht?

 

Voraussetzungen:

  • Schwerbehinderung mit mindestens 50% gemäß §2 Abs. 2 SGB IX
  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Inland

 

Versicherungstechnische Voraussetzung nach §9 Abs. 1 Nummer 4 SGB V:

  • In den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Hilfsweise kann diese Voraussetzung erfüllt sein durch den Ehegatten, Lebenspartner oder einen Elternteil.
  • Alternativ muss dargelegt werden, dass man aufgrund der Schwerbehinderung die Versicherungsvoraussetzung nicht erfüllen konnte.

 

Formale Voraussetzung:

  • Der Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung muss innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.

 

Fazit

Sie sind Schwerbehindert mit mindestens 50%, haben Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Inland, Sie, Ihr Ehegatte oder Lebenspartner oder einer Ihrer Eltern ist in den letzten fünf Jahren drei Jahre gesetzlich versichert gewesen, dann können Sie wenn Sie die drei Monatsfrist einhalten freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Aber Achtung, sicherlich sollte man dabei einiges berücksichtigen. Gerade mit einer gesundheitlichen Einschränkung, die die Schwerbehinderung begründet ist ein privilegierter Leistungsbezug der privaten Krankenversicherer nicht zu verkennen. Dem entgegen steht natürlich die Beitragsentwicklung in der PKV. Die Prämien verdoppeln sich statistisch alle 20 Jahre. Häufig können Versicherte mit Schwerbehinderung Ihre Arbeit nicht in gewohntem Umfang durchführen und haben Einkommenseinbußen, sodass die langfristige Finanzierung der PKV nicht gegeben ist.

 

Sie sind Schwerbehindert und wissen nicht weiter mit der PKV? Sprechen sie uns an.

 

Eine weitreichende Entscheidung. Was kann man also tun?

In jedem Fall sollten Sie die Situation in die Zukunft ausführlich betrachten. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung. Darüber hinaus sollten Sie vor der Entscheidung prüfen ob man Ihre Vollversicherung der PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln kann. Auch diese sollte einer detaillierten Leistungsprüfung durch Profis standhalten.

 

Muss Sie jede GKV annehmen?

Nein, die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen in Ihren Satzungen Höchstaufnahme- oder Mindestaufnahmealter festlegen. Dies kann den Zugang einschränken. 
Als Hilfestellung haben wir für Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenversicherung, die bundesweit zugänglich sind, dargestellt:
Actimonda BKK (1,0% Zusatzbeitrag) – bis zum 19. Lebensjahr
AOK (0,3%-1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Audi BKK (0,7% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Barmer (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Bertelsmann BKK (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
BKK Bahn (1,2% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
BKK Mobil Oil (1,1% Zusatzbeitrag) – 30. Lebensjahr
BIG (1,0% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
BKK firmus(0,44% Zusatzbeitrag)  – bis zum 34. Lebensjahr
BKK Gildemeister Seidensticker (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
BKK Linde (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
BKK Pfalz (1,4% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
BKK ProVita (1,3% Zusatzbeitrag) – bis zum 40. Lebensjahr
BKK – VerbundPlus (0,5% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
BKK VBU (1,3% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
BKK 24 (1,0% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Continentale BKK (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
DAK (1,5% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Debeka BKK (0,8% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Die Schwenninger BKK (1,3% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
Energie – BKK (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
HEK (1,0% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
Heimat Krankenkasse (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
HKK (0,39% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
IKK classic (1,2% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
IKK gesund plus (0,6% Zusatzbeitrag) – bis zum 34. Lebensjahr
KKH (1,5% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
mhplus BKK (0,98% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
Novitas BKK (1,34% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
pronova BKK (1,2% Zusatzbeitrag) – bis zum 29. Lebensjahr
Salus BKK (0,79% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
SBK (1,3% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
TKK (0,7% Zusatzbeitrag) – bis zum 44. Lebensjahr
TUI BKK (1,1% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
VIACTIV Krankenkasse (1,7% Zusatzbeitrag) – bis zum 49. Lebensjahr
WMF BKK (0,9% Zusatzbeitrag) – bis zum 39. Lebensjahr
Stand: 05.02.2019
Die Formulierung „bis zum“ schließt das dargestellte Jahr als Zugangsjahr mit ein. Die Liste erhebt kein Anrecht auf eine vollständige Übersicht, sondern dient der ersten Orientierung.

Bei Rückfragen oder Detaildarstellungen zur Umstellung in die Zusatzversicherung sprechen Sie uns gerne an.

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