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Sachsen ab 01.01.2024 – Mehr Geld in der Tasche für Beamte

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Anja Glorius
20. September 2023
Sachsen ab 01.01.2024 – Mehr Geld in der Tasche für Beamte
Sachsen ab 01.01.2024 – Mehr Geld in der Tasche für Beamte

Ab dem 01.01.2024 tritt eine umfangreiche Verbesserung der Beihilfeordnung in Sachsen in Kraft. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass insbesondere die ersten Besoldungsstufen bei Alleinverdienern so niedrig sind, dass sie nicht das erforderliche Minimum von 15% über dem Bürgergeld erreichen. Dies hat Sachsen zum Handeln veranlasst, sodass nun alle Besoldungsstufen von dieser Verbesserung profitieren.

Inhalt

Vergleicht man Sachsen beispielsweise in der Besoldung der im Ländervergleich ist Sachsen wie alle neuen Bundesländer Schlusslicht. Aber was ist neu an den Regelungen der Beihilfe für Beamte in Sachsen ab 01.01.2024?

  • Beamte mit einem Kind erhalten nun 70% Beihilfe anstelle der bisherigen 50%. •
  • Ab dem zweiten Kind bekommen Beamte nicht mehr 70%, sondern 90% Beihilfe*.
  • Kinder erhalten nun 90% Beihilfe statt der bisherigen 80%.

Ein besonderes Highlight

Einmal den Beamtenstatus erreicht, bleibt die Beihilfe unverändert, selbst wenn bestimmte Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt sind.

Hier gehts zu den Änderungen 01.01.2024.

Das bedeutet, junge Eltern, deren Kinder wegen des Berufseinstiegs frühzeitig aus der Beihilfe fallen, profitieren bis zur Pension vom erhöhten Beihilfesatz.

Zuschüsse für Familienangehörige

Sollte der Ehepartner 2024 weniger als 18.504 EUR verdienen, stehen dem Beihilfeberechtigten folgende Zuschüsse zu:

  • Eine Erstattung des Krankenversicherungsbetrages bis zu einem Maximum von 104,00EUR für den Ehepartner.
  • Eine Erstattung des Krankenversicherungsbetrages bis zu einem Maximum von 21,45EUR für jedes berücksichtigte Kind.

Ab dem 01.01.2025 wird der Beihilfeberechtigte den Zuschuss für Kinder immer dann erhalten, wenn er auch einen Familienzuschlag erhält.

Laut dem Sächsischen Beamtenbund können so verbeamtete Alleinverdiener mit mindestens zwei Kindern jährlich mindestens 3.700 EUR einsparen.

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Macht die pauschale Beihilfe überhaupt Sinn?

Die pauschale Beihilfe für Beamte zielt darauf ab, die PKV und GKV in einen echten Wettbewerb um die Beamten zu bringen. In anderen Bundesländern wurde dies bereits erfolgreich umgesetzt. Diese Länder verfügen jedoch häufig über weniger vorteilhafte Beihilferegelungen und erstatten selbst bei Vorhandensein eines Kindes nur 50% der Krankheitskosten. Die pauschale Beihilfe trägt zu den Beitragskosten von PKV und GKV bei. Im Detail bedeutet das:

Für gesetzlich Versicherte:

  •  50% Erstattung der Beiträge, jedoch maximal bis zum halben Höchstsatz.
  • Kein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung.

Für privat Versicherte mit einem 100%-Tarif:

  • 50% Erstattung der Beiträge, jedoch maximal bis zum halben Höchstsatz des Basistarifs.
  • Kein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung.

Aus unserer Perspektive erfüllt die pauschale Beihilfe in Sachsen ihren Zweck nicht. Daher werden wir uns im Folgenden ein Beispiel eines Beamten mit Alleinverdienerstatus zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn und zwei Kindern anschauen.

Preisvergleich für Beamte in Saschen – GKV vs. PKV

Ein Beamter, in unserem Beispiel ein Ermittler im Ordnungsdienst, verdient laut der Plattform https://oeffentlicher-dienst.info/ einen bestimmten Betrag. Dieser Ermittler, heute 33 Jahre alt, hat durch eine Umschulung in den Dienst gewechselt. Er hat zwei Kinder und eine 30-jährige Ehefrau, die nicht berufstätig ist.

Quelle: Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst (oeffentlicher-dienst.info)

Beitragsberechnung GKV für den Beamten in Sachsen

Quelle: TK-Beitragsrechner | Die Techniker

Bei der TK entrichtet der Beamte monatlich 586,39 EUR für seine Krankenversicherung. Durch die pauschale Beihilfe erhält er 239,60 EUR zurück. Seine Ehefrau und Kinder sind kostenfrei mitversichert, sodass er effektiv eine monatliche Belastung von 346,79 EUR hat.

In der privaten Krankenversicherung: Mehr Leistung für weniger Geld

Möchte der Beamte auf Wahlleistungen verzichten, kann er sich in der PKV bereits für monatlich 309,10 EUR versichern. Dabei profitiert er von erheblich besseren Leistungen als in vielen anderen PKV-Tarifen, etwa der vollständigen Übernahme von Kosten für Zahnersatz und Implantologie.

Wenn die Familie besonderen Wert auf exklusive Vorteile und umfassenden Schutz im Krankheitsfall legt, steigen die Kosten entsprechend.

Wäre die Ehefrau des Beamten berufstätig, wäre sie oft selbst Mitglied der GKV. In diesem Fall müsste der Beamte lediglich für sich und seine Kinder Beiträge entrichten, wodurch er im Vergleich zur GKV spart. Angesichts der Tendenz zur Leistungskürzung und Beitragssteigerung in der GKV halten wir Beamte in der PKV nach wie vor für besser aufgehoben.

Es bleibt spannend zu beobachten, ob andere Bundesländer mit vergleichsweise niedrigem Einkommen wie Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ähnliche Reformen einführen werden.

Insgesamt bieten die Änderungen in Sachsen im Bereich der Beihilfe und der Krankenversicherungsoptionen für Beamte erhebliche finanzielle Vorteile, insbesondere für Familien. Die pauschale Beihilfe mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch bei genauerer Betrachtung zeigen sich ihre Potenziale und die Chancen, die sie Beamten eröffnet.

Fazit: Die Beihilfereform 2024 in Sachsen bringt signifikante Verbesserungen für Beamte und ihre Familien. Es empfiehlt sich, die neuen Regelungen gründlich zu prüfen und sich bei Bedarf beraten zu lassen, um die optimalen Optionen für sich und die Familie zu identifizieren.

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