Es ist noch nicht lange her, da haben Frauen ganz selbstverständlich höhere Beiträge für ihre private Krankenversicherung gezahlt als Männer. Schließlich „verursachen sie ja auch die Kosten durch Schwangerschaft und Entbindung“ ... Erst seit 2008 schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Versicherern vor, die Kosten rund um die Geburt auf die weiblichen und männlichen Privatversicherten gerecht zu verteilen. Seit dem 21.12.2012 dürfen diese Bisex-Tarife daher im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden.

Immer wieder wird über eine weitere genderabhängige Benachteiligung diskutiert, zu der es 2011 jedoch ein klares Urteil gab: Muss eine Schwangerschaft beim PKV-Antrag angezeigt werden. Das Oberlandesgericht Hamm urteilt mit Nein und entschied den Fall zugunsten der Versicherten, deren Versicherung ihr kündigte, u. a. weil sie Schwangerschaftskomplikationen bei der Beantragung der Police nicht angab.

Kann man mit bestehender Schwangerschaft in eine private Krankenversicherung wechseln?

Es lohnt sich, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Denn vielen ist nicht klar, dass private Krankenversicherungen (PKV) die Aufnahmeanträge von schwangeren Frauen auch heute noch regelmäßig ablehnen. Voraussetzung, um eine Police bei einer PKV abzuschließen, ist eine Gesundheitsprüfung. Diese führt z. B. bei kleineren Zusatzversicherungen gleich der Makler durch. Bei einer Vollversicherung wird den Interessierten ein umfangreicherer Fragebogen zum Ausfüllen vorgelegt. In diesem werden recht detailliert Vorerkrankungen, Befunde und Behandlungen der letzten Jahre abgefragt. Der Versicherer erfährt so zum Beispiel, dass Sie einen Bandscheibenvorfall hatten, unter Bluthochdruck leiden oder rauchen.

Vielfach findet sich in PKV-Anträgen allerdings auch die Frage nach einer Schwangerschaft.

Das ist durchaus problematisch, denn zum einen handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit und zum anderen besteht für die Interessierten eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer hier absichtlich falsche oder unvollständige Angaben im PKV-Antrag macht, der drohen harte Konsequenzen. In der Praxis sieht es so aus, dass bei angezeigter Schwangerschaft viele Anträge abgelehnt werden oder der Antrag bis zur Vollendung der Geburt zurückgestellt wird. Besonders ab dem 2. Trimester, also dem vierten Monat der Schwangerschaft, haben Frauen es erfahrungsgemäß schwer, eine PKV abzuschließen. Vielfach werden Risikozuschläge verlangt, die rechtlich nur bei bestimmten Vorerkrankungen möglich sind. Vorherige Fehlgeburten, aber auch Schwangerschaftsdiabetes oder eine schwangerschaftsbedingte Depression gehören aber z. B. nicht pauschal dazu.

Inwiefern sind Frauen dazu verpflichtet, ihre Schwangerschaft im PKV-Antrag anzugeben?

Gar nicht. Das sagt das Urteil des OLG Hamm deutlich. Und das wiederum bezieht sich unter anderem auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine EU-Vorgabe umsetzt.

ABER: Zum Problem können Wartezeiten in der PKV werden!

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Schwanger in die PKV? Hindernis: Wartezeiten

Abgesehen davon, dass die Annahmerichtlinien der einzelnen privaten Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen – die einen den Antrag einer Schwangeren unkompliziert durchwinken während die anderen (unberechtigte) Risikozuschläge verlangen oder von Vornherein ablehnen – können die Wartezeiten zum großen Hindernis werden.

So verhindert die besondere Wartezeit von acht Monaten, die unter anderem für Entbindungen gilt, für die meisten bereits den Wechsel in die PKV bei bestehender Schwangerschaft. Die Konsequenz ist ja, dass sehr wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Geburt kein Versicherungsschutz für die Mutter besteht und die damit verbundenen Kosten allein getragen werden müssen.

Während der Wartezeiten – man unterscheidet nach allgemeiner (3 Monate) und besonderer ( 8 Monate) – besteht kein Anspruch auf Leistungen und damit kein umfassender Versicherungsschutz in den betreffenden Bereichen. Unfälle sind davon ausgenommen.

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Was kann ich tun, um in der Schwangerschaft eine gute PKV zu finden?

Um als Schwangere einen PKV-Tarif zu finden, der auch bereits für die Entbindung leistet, braucht es professionelle Unterstützung. Unabhängige Versicherungsmakler haben die beste Marktübersicht und können über eine anonyme Versicherungsvoranfrage bei verschiedenen Versicherern herauszufinden, welche die Aufnahme ermöglicht und die gewünschten Konditionen bietet. Unter Umständen können Wartezeiten entfallen und vorherige Versicherungszeiten bzw. Wartezeiten in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angerechnet werden. Genaueres weiß Ihr Berater bzw. Ihre Versicherungsexpertin.

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