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Schwangerschaft im PKV-Antrag angeben oder nicht?

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Anja Glorius
7. Juni 2023
Schwangerschaft im PKV-Antrag angeben oder nicht?

Immer wieder wird über eine weitere genderabhängige Benachteiligung diskutiert, zu der es 2011 jedoch ein klares Urteil gab: Muss eine Schwangerschaft beim PKV-Antrag angezeigt werden. Das Oberlandesgericht Hamm urteilt mit Nein und entschied den Fall zugunsten der Versicherten, deren Versicherung ihr kündigte, u. a. weil sie Schwangerschaftskomplikationen bei der Beantragung der Police nicht angab.

Kann man mit bestehender Schwangerschaft in eine private Krankenversicherung wechseln?

Es lohnt sich, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Denn vielen ist nicht klar, dass private Krankenversicherungen (PKV) die Aufnahmeanträge von schwangeren Frauen auch heute noch regelmäßig ablehnen. Voraussetzung, um eine Police bei einer PKV abzuschließen, ist eine Gesundheitsprüfung. Diese führt z. B. bei kleineren Zusatzversicherungen gleich der Makler durch. Bei einer Vollversicherung wird den Interessierten ein umfangreicherer Fragebogen zum Ausfüllen vorgelegt. In diesem werden recht detailliert Vorerkrankungen, Befunde und Behandlungen der letzten Jahre abgefragt. Der Versicherer erfährt so zum Beispiel, dass Sie einen Bandscheibenvorfall hatten, unter Bluthochdruck leiden oder rauchen.

Vielfach findet sich in PKV-Anträgen allerdings auch die Frage nach einer Schwangerschaft.

Das ist durchaus problematisch, denn zum einen handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit und zum anderen besteht für die Interessierten eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer hier absichtlich falsche oder unvollständige Angaben im PKV-Antrag macht, der drohen harte Konsequenzen. In der Praxis sieht es so aus, dass bei angezeigter Schwangerschaft viele Anträge abgelehnt werden oder der Antrag bis zur Vollendung der Geburt zurückgestellt wird. Besonders ab dem 2. Trimester, also dem vierten Monat der Schwangerschaft, haben Frauen es erfahrungsgemäß schwer, eine PKV abzuschließen. Vielfach werden Risikozuschläge verlangt, die rechtlich nur bei bestimmten Vorerkrankungen möglich sind. Vorherige Fehlgeburten, aber auch Schwangerschaftsdiabetes oder eine schwangerschaftsbedingte Depression gehören aber z. B. nicht pauschal dazu.

Inwiefern sind Frauen dazu verpflichtet, ihre Schwangerschaft im PKV-Antrag anzugeben?

Das Urteil des OLG Hamm macht deutlich, dass eine Schwangerschaft nicht zwingend anzugeben ist, da dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt wird, welches eine EU-Vorgabe umsetzt. Allerdings müssen Sie ärztliche Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, wie beispielsweise Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, dem Versicherer entsprechend anzeigen, da diese als Arztbesuche gelten.

Tipp: Einige private Krankenversicherer bieten noch während der Schwangerschaft Versicherungsschutz an, einschließlich der Geburt. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten, um die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.

ABER: Zum Problem können Wartezeiten in der PKV werden!

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Schwanger in die PKV? Hindernis: Wartezeiten

Abgesehen davon, dass die Annahmerichtlinien der einzelnen privaten Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen – die einen den Antrag einer Schwangeren unkompliziert durchwinken während die anderen (unberechtigte) Risikozuschläge verlangen oder von Vornherein ablehnen – können die Wartezeiten zum großen Hindernis werden.

So verhindert die besondere Wartezeit von acht Monaten, die unter anderem für Entbindungen gilt, für die meisten bereits den Wechsel in die PKV bei bestehender Schwangerschaft. Die Konsequenz ist ja, dass sehr wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Geburt kein Versicherungsschutz für die Mutter besteht und die damit verbundenen Kosten allein getragen werden müssen.

Während der Wartezeiten – man unterscheidet nach allgemeiner (3 Monate) und besonderer ( 8 Monate) – besteht kein Anspruch auf Leistungen und damit kein umfassender Versicherungsschutz in den betreffenden Bereichen. Unfälle sind davon ausgenommen.

Mehr zum Thema Wartezeiten in der PKV erfahren Sie hier:

Wichtiger redaktioneller Hinweis:
Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung (PKV) sowie die Entscheidung, wann Gesundheitsdaten offengelegt werden müssen, ist ein hochkomplexes Thema. Eine fundierte Beratung ist daher unerlässlich. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle Beratung. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die für Ihre individuelle Situation besten Entscheidungen zu treffen.

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