Gerade für junge, gesunde Besserverdiener ist die private Krankenversicherung äußerst attraktiv, bietet sie doch im Vergleich zur GKV deutlich umfangreichere Leistungen zu einem günstigeren PKV-Beitrag. Auch die zügigere Terminvergabe und die meist immanente Möglichkeit der Chefarztbehandlung gehören zu den beliebten Privilegien. Dass PKV-Versicherte ihre private Kranken­versicherung dennoch kündigen möchten, kann verschiedene Gründe haben. Der häufigste ist, dass die Beiträge – vor allem im Alter – steigen. Doch ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ohne Weiteres möglich und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Wir erklären Ihnen hier, wer in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren kann und welche Alternativen es für einen Verbleib in der privaten Krankenkasse gibt.

So geht es zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Viele PKV-Versicherte fragen sich angesichts eines verringerten Einkommens, einer unerwarteten Kündigung oder der bevorstehenden Rente wie sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gelangen. Insbesondere dann, wenn durch die gleichbleibenden beziehungsweise steigenden Prämienforderungen finanzielle Engpässe entstehen. Ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgreich gelingt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Berufsstatus, Einkommen und Alter ab. Der Gesetzgeber hat enge Bedingungen formuliert, um den schnellen Systemwechsel zu unterbinden.

 

Voraussetzungen für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Für die Rückkehr zur gesetzlichen Kranken­versicherung hat der Gesetzgeber aus Sicht der PKV-Versicherten einige Hürden für einen schnellen Wechsel aufgestellt. Damit möchte er verhindern, dass Gutverdienende erst die Vorteile der wesentlich günstigeren privaten Versicherung nutzen und später, wenn sie älter und kränker sind und die Beiträge steigen, den solidarisch finanzierten Krankenkassen zur Last fallen. Wir zeigen Ihnen, wie diese Voraussetzungen für eine PKV-GKV-Rückkehr bei den einzelnen Gruppierungen aussehen.

Angestellte

Angestellte müssen um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren ihr Bruttoeinkommen dauerhaft für mindestens ein Jahr unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 57.600 Euro (Stand: 2017) drücken. Das gelingt ganz legal, indem sie entweder das Gehalt reduzieren – zum Beispiel durch Teilzeitarbeit – oder in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Ebenso kann durch den Bezug von Arbeitslosengeld  eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. 

 

Benötigen Sie mehrere Informationen? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Selbstständige

Selbstständige gelangen über zwei Möglichkeiten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Entweder sie wechseln in ein Angestelltenverhältnis, in dem sie weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 Euro jährlich verdienen oder sie sind verheiratet und geben ihre Selbstständigkeit auf, damit sie in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners eintreten. Übrigens: Selbstständige Künstler und Publizisten können durch einen Wechsel über die Künstlersozialkasse (KSK) in der GKV aufgenommen werden.

 

Berufsanfänger

Auch wenn ihr Gehalt von Anfang über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können Studierende, die während des Studiums privat versichert waren, sofort in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. 

  

Über 55-Jährige

Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, es sei denn sie waren in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert. Das gilt für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen. Eine Möglichkeit ist ähnlich wie bei den Selbstständigen der Umweg über die Familienversicherung.

 

Was tun, wenn ein Wechsel in die GKV nicht möglich ist?

Hier die gute Nachricht: Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für alle Wechselwilligen sinn­voll. Bevor Sie also eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung vorantreiben sollten Sie prüfen, ob nicht ein Tarifwechsel inner­halb der privaten Kranken­versicherung bereits ausreicht, um den Beitrag hinreichend zu senken.

Viele PKV-Versicherte wissen nämlich nicht, dass der eigene Versicherer meist günstigere und in der Leistung vergleichbare oder sogar stärkere Tarife bereithält. KVoptimal.de ist Ihre unabhängige Beratung in allen Fragen rund um das Thema PKV Tarifoptimierung. Nach einem persönlichen Gespräch prüfen wir, ob es Tarifalternativen passend zu Ihren Vorstellungen gibt. In einem unverbindlichen und kostenfreien PKV-Gutachten erhalten Sie unsere realistische Einschätzung. Wir beraten Sie gern!

 

Neben dem internen Tarifwechsel können auch Leistungsverzicht oder Selbst­behalt wirksame Methoden sein, um Beiträge zu senken.

 

In dem Zusammenhang weisen wir auch gern darauf hin, dass eine Rückkehr in die GKV in vielen Fällen nicht mehr nötig ist, weil mittlerweile auch die privaten Krankenversicherer Tarife anbieten, die denen der GKV ähneln. Der Wechsel in den sogenannten Basistarif kann eine gute Alternativen zur Rückkehr in die gesetzliche Versicherung sein.

 

Wer trotzdem in die GKV wechseln will, sollte sich das gut überlegen, denn mit dem PKV-GKV-Wechsel gehen alle bisher angesparten Altersrückstellungen, die als Vorsorgemaßnahme eigentlich im Rentenalter den Beitrag dämpfen sollten, verloren.