Stabil: PKV Arbeitgeberzuschuss 2022

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Anja Glorius
19. Oktober 2021
Stabil: PKV Arbeitgeberzuschuss 2022 und maßgebende Rechengrößen zur Sozialversicherung
Stabil: PKV Arbeitgeberzuschuss 2022 und maßgebende Rechengrößen zur Sozialversicherung

Achtung! Es folgt hier eine ganze Reihe wirklich langer Worte: Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Arbeitgeberzuschuss PKV und schließlich Höchstbeitrag GKV. Hinter diesem typischen „Bürokratenspeak“ im komprimierten Nominal-Stil verstecken sich wichtige Kennzahlen bzw. Rechengrößen, die für alle Versicherten in 2022 wichtig werden.

Jährlich im Herbst werden die neuen Zahlen vorgestellt, aus denen dann beispielsweise der PKV Arbeitgeberzuschuss 2022 und damit auch der eigene PKV-Beitrag errechnet werden kann. Eine andere Kennzahl, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, markiert den Betrag, ab wann Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen. Wir präsentieren die neuen maßgebenden Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2022 und erklären, was sich für Sie ändert.

Die (voraussichtlichen) Sozialversicherungswerte 2022 im Überblick

Zunächst: Was bedeutet vorläufig bzw. voraussichtlich? Die Sozialversicherungswerte für 2022 liegen aktuell nur im Entwurf vor und müssen noch offiziell beschlossen werden. Nimmt man jedoch die letzten Jahre als Vorlage, dann wird sich an den Werten nichts mehr ändern. Falls Sie sich fragen, woran sich die Sozialversicherungswerte eigentlich orientieren, hier die Antwort: Die Rechengrößen sind eng verbunden mit der Lohnentwicklung – hier aus dem Jahr 2020. Dass dieses deutlich geprägt war von der weltweiten epidemischen Situation samt erhöhter Krankenkosten, Kurzarbeit etc., wirkt sich nun auch auf diese Kennzahlen aus – mit Stagnation und insgesamt nur marginalen Veränderungen. So sanken die Bruttolöhne bundesweit betrachtet um 0,15 Prozent, bezogen auf die alten Bundesländer steigt der Wert sogar auf 0,34 Prozent.

PKV Arbeitgeberzuschuss 2022

max. AG-Zuschuss

KV

PV

2021

384,58 €

73,77 €

2022 (vorläufig)

384,58 €

73,77 €

Beim maximalen Arbeitgeberzuschuss gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen. Mit dem Arbeitgeberzuschuss wird festgelegt, in welcher Höhe sich der Arbeitgeber maximal an den Kosten für die Krankenversicherung – privat oder gesetzlich – beteiligt. Für viele bedeutet diese Leistung, dass er sich mit dem Arbeitgeber die Kosten „halbe-halbe“ teilt. Das ist auch gut so, denn von der Gesundheit der Mitarbeiter profitiert auch das Unternehmen.

Diese paritätische Kostenteilung bezieht sich auf die grundlegenden Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung und – bei GKV-Versicherten – die individuellen Zusatzbeiträge. Davon ausgenommen ist nur der Aufschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, der allein von den Versicherten getragen werden muss.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung Ihrer Versicherung vorlegen, auf der die Höhe der fälligen PKV-Beiträge angegeben ist. Der Arbeitgeber überweist den Zuschuss dann direkt auf Ihr Konto. Wichtig zu wissen ist noch, dass der Arbeitgeberzuschuss nur für tatsächlich geleistete Beiträge gewährt wird. Das bedeutet, dass Selbstbehalte davon ausgenommen sind, sofern sich der Arbeitgeber nicht freiwillig daran beteiligt. Ebenfalls kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht beim Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Krankentagegeld. Auch durch eine Beitragsrückerstattung ändert sich nicht die Höhe vom Arbeitgeberzuschuss.

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Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Beispiel:

Ein jüngerer und gesunder Angestellter zahlt für seine private Krankenversicherung insgesamt 400 Euro. Von seinem Arbeitgeber erhält er den für ihn vorgesehenen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, also 200 Euro.

Eine ältere Angestellte mit einigen Vorerkrankungen und Risikoaufschlägen muss für ihre private Krankenversicherung 900 Euro monatlich aufbringen. Hier bekommt sie nicht etwa die Hälfte von ihrem Arbeitgeber dazu, sondern nur den maximalen Arbeitgeberzuschuss von 384,58 Euro.

Aus unserer professionellen Sicht von Experten in den Bereichen Tarifoptimierung und Tarifwechsel würden wir der Versicherten anraten, einen internen Tarifwechsel zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Mit einem Wechsel des Tarifs beim angestammten Versicherer sind Beitragseinsparungen von über 40 Prozent möglich. Bei langjährig Versicherten sogar wahrscheinlich. Wichtig ist, dass das Tarifwechselrecht rechtlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 204 festgeschrieben ist und der Versicherte seine bisher angesparten Altersrückstellungen und erworbenen Rechte nicht verliert. Bei einem in den Leistungen ähnlichen Tarif droht auch keine erneute Gesundheitsprüfung.

Auch für Versicherten aus dem ersten Rechenbeispiel haben wir einen Rat. Sofern der Arbeitgeberzuschuss wie in diesem Falle nicht vollständig durch den Arbeitnehmer ausgeschöpft wird, können sogar seine Familienangehörigen davon profitieren. Unter bestimmten Umständen kann die Differenz für die Bezahlung von deren PKV-Beiträgen genutzt werden.

Zum Vergleich mit dem Vorjahr:

Arbeitgeberzuschuss in der PKV 2021

Ausführliche Informationen zum Arbeitgeberzuschuss 2022 lesen Sie hier:

Arbeitgeberzuschuss 2020: Wie hoch fällt er aus?

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

WEST

monatlich

jährlich

2021

7.100,00 €

85.200,00 €

2022 (vorläufig)

7.050,00 €

84.600,00 €

Für den Westen Deutschlands ergibt sich ein Minus von 600 Euro, das für die Versicherten jedoch durchaus positiv zu bewerten ist. Denn die Beitragsbemessungsgrenze legt ja fest, bis zu welchem Höchstbetrag das Einkommen beitragspflichtig ist. Alles darüber ist beitragsfrei.

OST

monatlich

jährlich

2021

6.700,00 €

80.400,00 €

2022 (vorläufig)

6.750,00 €

81.000,00 €

Anders sieht es im Osten Deutschlands aus. Hier wird die Beitragsbemessungsgrenze um 600 Euro auf 81.000,00 Euro jährlich erhöht, was die Beiträge leicht steigen lassen wird. Ziel ist hier, die niedrigeren Werte für den Osten mittelfristig an den Westen anzugleichen.

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken-/Pflege

monatlich

jährlich

2021

4.837,50 €

58.050,00 €

2022 (vorläufig)

4.837,50 €

58.050,00 €

Für alle Privatversicherten bedeutet der gleichbleibende Wert finanzielle Entspannung. Insbesondere jedoch für privatversicherte Angestellte, die mit ihrem Einkommen gerade so über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Denn sie müssen nicht befürchten, in die GKV zurück zu müssen.

Höchstbeitrag GKV

Auch für den Höchstbeitrag zur GKV ändert sich in 2022 nichts. Er beträgt in 2022 maximal 769,16 Euro für die Krankenversicherung zuzüglich 147,54 Euro bzw. 159,64 Euro (Kinderlose) für die Pflegeversicherung. Hier bereits einberechnet ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen individuell erheben. Wie 2021 liegt er 2022 bei 1,3 Prozent.

Das bedeutet einerseits, dass beispielsweise gutverdienende Angestellte oder freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV nicht mehr als letztes Jahr an Beiträgen zahlen müssen. Und dass das, was sie in diesem Jahr ggf. mehr verdienen, auch in ihre Geldbörse wandert.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

JEAG

jährlich

2021

64.350,00 €

2022 (vorläufig)

64.350,00 €

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wie hoch ist sie?

Auch hier bleibt alles beim Alten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, wie viel ein Angestellter verdienen muss, um frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) wählen zu können. Bleibt also das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von aktuell 64.350 Euro jährlich (besondere JAEG: 58.050 Euro jährlich), dann darf sich der Versicherte im Normalfall (weiterhin) privat krankenversichern.

Allgemeine und besondere und Versicherungspflichtgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch (etwas aussagekräftiger) Versicherungspflichtgrenze genannt. Man unterscheidet zwischen besonderer und allgemeinter Versicherungspflichtgrenze. Die allgemeinte Grenze ist für die meisten Versicherten der Richtwert. Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren.

Zum Verständnis: Bis zum 31. Dezember 2002 waren Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze gleich hoch. Zum 1. Januar 2003 wurde dann die Versicherungspflichtgrenze erhöht und von der Beitragsbemessungsgrenze abgekoppelt. In der Folge wären damalig etliche Privatversicherte versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Quasi als eine Art Bestandsschutz führte der Gesetzgeber für diese Gruppe die besondere Versicherungspflichtgrenze ein, um ihnen den Zugang zur PKV weiterhin zu ermöglichen.

Fazit

Wir erreichen eine Phase der Stabilität. Angesichts der stagnierenden bzw. teilweise sogar rückläufigen neuen Kennzahlen für die Sozialversicherung, die 2022 gelten, wird klar, dass das Corona-Krisenjahr auch hier seine Spuren hinterlassen hat. Während die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) und die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung und damit auch der Höchstbeitrag GKV und der Arbeitgeberzuschuss unverändert bleiben, gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung geringfügige Anpassungen nach oben und unten. Gutverdiener müssen sich also diesmal nicht pauschal auf steigende Sozialversicherungsbeiträge einstellen.

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