Der PKV Vertrag stellt in der Regel den teuersten Versicherungsvertrag dar, den man privat abschließt. Teilweise zahlen Kunden bis zu vierstellige Summen monatlich an Versicherungsbeiträge für die private Krankenversicherung. Grund genug näher zu beleuchten, welche steuerlichen Möglichkeiten ein privat Versicherter erhält, um die finanziellen Aufwendungen zusätzlich zu senken.

Neben der Möglichkeit die PKV Beiträge jährlich zu entrichten und dadurch bis zu 5% Nachlass zu erhalten, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit die Beiträge für zwei Jahre oder länger im Voraus zu entrichten.

Welche Vorteile habe ich durch eine mehrjährige Vorauszahlung der Beiträge?

Es gibt einen ganz legalen Steuertrick bezüglich der Beiträge zu Krankenversicherungen. Seit 2010 lassen sich die Beiträge zur gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) ganz oder teilweise von der Steuer absetzen. Bei privaten Versicherungen wird der Gesamtbeitrag in der Regel um einen Faktor für Versicherungsleistungen über dem gesetzlichen Niveau (Basisleistungen) reduziert. Steuerlich absetzbar, beziehungsweise als Sonderausgaben anrechenbar, sind letztendlich ca. 75 -90% der eingezahlten Beiträge.

Typische Versicherungsinhalte über die Basisleistungen hinaus sind zum Beispiel die Wahlleistungen im Krankenhaus. Wer den Privatarzt und das Ein-/Zweibettzimmer versichert hat, bekommt einen größeren Abschlag auf die steuerliche Anrechenbarkeit des PKV Beitrages.

 

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Dieser Satz reduziert sich noch mal durch erhaltene Beitragsrückerstattungen. Allerdings spielt gerade bei älteren Kunden eine Beitragsrückerstattung keine übergeordnete Rolle mehr. Wenn Sie Ihre aktuellen PKV Unterlagen durchschauen, werden Sie feststellen, dass Sie jährlich eine Mitteilung über den tatsächlich absetzbaren Beitrag erhalten.

Für alle Kunden interessant, welche über die notwenige Liquidität verfügen.

In der privaten Krankenversicherung können alle Kunden diesen Steuervorteil nutzen. Voraussetzungen dafür ist lediglich das berühmte „Geld im Sparstrumpf“. Ihr Festgeldkonto bringt kaum noch Zinsen. Es werden sinnvolle und vor allem, sichere Alternativen gesucht. Alle freiwillig gesetzlichen Kunden und alle PKV Kunden (Arbeitnehmer, Selbstständige oder Beamte) können diesen Trick nutzen. Lediglich pflichtversicherte Kunden in der gesetzlichen Kasse können diese Option nicht wählen. Der Arbeitgeber führt die Beiträge ab und deswegen entfällt die persönliche steuerliche Nutzbarkeit der vorschüssigen Beitragszahlung.

Butter bei die Fische: Wie funktioniert es?

Natürlich muss erst mal Geld vorhanden sein. Im nächsten Schritt muss geprüft werden, ob Ihr Versicherer eine Beitragszahlung akzeptiert, bei der Sie bis zu 30 Monatsbeiträgen auf einmal im Voraus entrichten. Leider akzeptieren nicht alle Versicherer eine solch lange Vorauszahlung. Der steuerliche Effekt resultiert aus der langen Vorauszahlung der Beiträge. Wer 2015 ganze 30 Monatsbeiträge für seinen PKV Vertrag bezahlt, senkt nicht nur die Steuerlast im aktuellen Jahr, sondern im kommenden Jahr lassen sich noch weitere Versicherungen absetzen, welche bei monatlicher Zahlung der Beiträge nicht weiter absetzbar gewesen wären, weil die zulässigen Höchstbeiträge überschritten worden sind.

Grundsätzlich lassen sich pro Jahr Versicherungsbeiträge bis 2.800 Euro ansetzen. In der Regel ist diese Grenze aber durch den PKV Beitrag bereits erreicht. 233 Euro monatlich ist die Grenze in Euro.

Bei einem Steuersatz von 42% ergibt das eine Ersparnis von 1.240 Euro. Ehepaare erhalten das Doppelte. Das Beste zum Schluss: Sie können diesen Trick alle zwei Jahre wiederholen.

Hinweise: Für Sie als Kunden bringt dieses Manöver deutliche Vorteile und beinhaltet keine Risiken. Bei einer Beitragserhöhung reduziert sich einfach die Laufzeit, indem der Beitragsvorschuss ausgereicht hat. Beispiel: Anstatt 20 Monate müssen Sie nach 19 Monaten wieder Beitrag zahlen. Eine Vorauszahlung verhindert keine Beitragserhöhung. Zusätzlich verlieren Sie auch nicht Ihr Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder bei Wunsch nach ordentlicher Kündigung des Vertrages. Bei vorzeitiger Vertragskündigung durch Sie (der Versicherer hat kein Kündigungsrecht) und im Todesfall werden die überzahlten Beiträge anteilig nach verbrauchtem Guthaben zurückerstattet.

Wie geht es jetzt weiter?

Eine genaue Aussage zur Höhe der steuerlichen Ersparnis kann Ihr Steuerberater geben. Natürlich sollten Sie auch weitere Versicherungen zum Anrechnen haben. Dennoch lohnt es sich, diesen Vorgang zu prüfen. Gerne helfen wir weiter.

Auch der Focus hat 2012 bereits berichtet. Für Sie ein Auszug des Artikels aus unserem Pressearchiv:

„Wer die Ausgaben aber ein Jahr vorzieht, kann sich den kompletten Steuervorteil beider Abzüge sichern. Das zu versteuernde Einkommen lässt sich im Beispielfall so nämlich um 2800 Euro senken – das ergibt bei einem Steuersatz von 42 Prozent eine satte Ersparnis von 1240 Euro. Ehepaare sparen sogar das Doppelte. Das Beste: Der Trick lässt sich alle zwei Jahre wiederholen.“