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Steuersparmodell PKV?

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Susanne Schimke
19. Februar 2026

Ist die jährliche Steuererklärung eingereicht, beschleichen viele Menschen Gefühle wie diese: Hoffentlich wird alles anerkannt! oder Habe ich wirklich alles herausgeholt? Geht es um die steuerliche Anrechenbarkeit von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung, gibt es tatsächlich einiges zu wissen und zu beachten. Dabei ist auch ein spezieller Steuerspar-Trick, mit dem Privatversicherte ihre absetzbaren Kosten in die Höhe schrauben können. 

Steuerspar-Trick: PKV mehrere Jahre im Voraus bezahlen

Das Jahresende ist ein guter Zeitpunkt, darüber nachzudenken, was Sie jetzt noch tun können, um Ihre Steuerlast zu senken. Anbieten würde sich beispielsweise, nicht ausgeschöpfte jährliche Höchstbeträge bei Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen noch im alten Jahr zu beauftragen. Oder man spendet. Fast noch ein Geheimtipp in dieser Aufzählung ist die Vorauszahlung der PKV als Option, um Steuern zu sparen. 

Die PKV-Vorauszahlung als Steuersparmodell

Kurz gefasst funktioniert die PKV-Vorauszahlung so: Wer die Beiträge für die private Krankenversicherung mehrere Jahre im Voraus bezahlt, kann damit Steuern bis im vierstelligen Bereich sparen – und zwar jährlich. 

Welche PKV-Vorauszahlungen können geleistet werden?

  • Vorauszahlungen können sowohl für die private Krankenversicherung als auch für die Pflegepflichtversicherung geleistet werden. 
  • Eine Vorauszahlung ist über den gesamten Betrag möglich. Steuerlich mindernd wirken sich aber nur die Basisleistungen aus, je nach Tarif sind das rund 80 bis 90 %. Finanzämter berücksichtigen nur die Beitragskosten der sogenannten Basiskrankenversicherung. Das entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Basiskrankenversicherung ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif. 
  • Vorauszahlungen können laut Einkommenssteuergesetz für maximal drei Jahre bzw. bis zum dreifachen Jahresbetrag erfolgen. 

Worin bestehen die Steuervorteile durch die Vorauszahlung der PKV-Beiträge?

  • Die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen kann mehrere tausend Euro an Steuerersparnissen bringen. 
  • Die Steuerlast wird zunächst für das Jahr der Vorauszahlung stark reduziert, da die gebündelten PKV-Beiträge (im Umfang der Basisabsicherung) unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden können
  • Für die maximal zwei Folgejahre gilt, dass der Höchstbeitrag (1.900 Euro bei angestellt und 2.800 Euro bei selbstständig Beschäftigten) pro Kalenderjahr für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie die Privathaftpflicht (oder Berufsunfähigkeitsversicherungfrei wird und voll ausgeschöpft werden kann. 
  • Beitragsrabatte für die Umstellung auf die Zahlweise jährliche Zahlung von bis zu vier Prozent sind möglich

Wie groß die Steuerersparnis individuell ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz, der Veranlagungsart und dem Beitragsmodell bei der PKV ab. 

Wichtig: Der vollkommen legale Steuertrick mit der Vorauszahlung ermöglicht, dass auch die Beiträge für die Krankenzusatz-, Privathaftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebensversicherung etc. im Folgejahr / in den Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden können. Normalerweise wird der Höchstbeitrag bereits durch die Kranken- oder Pflegeversicherung ausgeschöpft und die anderen Versicherungen lassen sich nicht anbringen. 

Das sollten Sie zur PKV-Vorauszahlung noch wissen!

  • Die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen lohnt sich vor allem für Versicherte, die eine hohe Steuerlast haben. 
  • Das Einkommensteuergesetz gibt als Frist für Vorauszahlungen den 22.12. vor. 
  • Die Vorauszahlung von bis zu drei Jahresbeiträgen braucht ein finanzielles Polster. 
  • Jeder Versicherer regelt das Thema PKV-Vorauszahlung anders, daher lohnt es sich, mit der PKV in Kontakt zu treten, um herauszufinden, ob der eigene Versicherer das Vorauszahlungsmodell tatsächlich zulässt und dazu ggf. noch einen Beitragsrabatt von 4 % gewährt.  

Beispiel:

  • Vorauszahlung bei 500 Euro Monatsbeitrag
    (Anteil Basisabsicherung 400 Euro = 80 %)
  • Vorauszahlung 1 Jahr:
    500 Euro x 12 Monate = 6.000 Euro
    (Basisabsicherung 400 x  12 = 4.800 Euro)
  • Vorauszahlung 3 Jahre:   
    6000 Euro x 3 Jahre = 18.000 Euro
    (Basisabsicherung 4.800 Euro x 3 Jahre = 14.400 Euro)

Im ersten Jahr können also 14.400 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Da diese sowieso fällig geworden wären, ergibt sich noch keine direkte Ersparnis. Interessanter wird es hier:

In den beiden Folgejahren können sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben wie Haftpflicht, Zahnzusatzversicherung, BU etc. maximal 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro zusätzlich eingebracht werden. Das sind zusammen bis zu 3.800 Euro bzw. 5.600 Euro, die die Steuerlast verringern.

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Für sie lohnt sich die PKV-Vorauszahlung besonders

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, also der Großteil der Beschäftigten und Menschen im Ruhestand können die Vorauszahlung von Beiträgen nicht als Steuervorteil nutzen. Ihre Beiträge werden einbehalten und direkt durch den Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger abgeführt. Anders viele Privatversicherte: Sie können von der Vorauszahlung der PKV-Beiträge ggf. profitieren. Grundsätzlich lohnt sich die Vorauszahlung vor allem dann, wenn Versicherte eine (vorübergehend) hohe Steuerlast haben:

Selbstständige, Freiberufliche Können mit einer Vorauszahlung vorausschauend die Steuerlast durch herausragende Geschäftsjahre und besonders große Einkünfte in einem Jahr zu senken. 
Beamte und Beamtinnen  Können mit einer PKV-Vorauszahlung z.B. ihre Steuerlast kurz vor dem Ruhestand senken, wenn noch ein hohes Einkommen erzielt wird. Aber auch diejenigen mit einer Restkostenversicherung 
Gutverdienende Angestellte In Jahren z.B. mit Unternehmensverkauf, Einmalzahlungen, hohen Bonileistungen oder Abfindungen kann die voraussichtlich punktuell hohe Steuerlast (neuer Grenzsteuersatz) mit einer Vorauszahlung der PKV-Beiträge reduziert werden. 

Auch interessant: Für wen ist die Vorauszahlung in der PKV sinnvoll?

So können PKV-Beiträge sonst steuerlich geltend gemacht werden

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung wirken auch unabhängig von einer Vorauszahlung steuersenkend. Wie oben beschrieben können Finanzämter nur die Kosten der Basiskrankenversicherung berücksichtigen. 

Beiträge für die Basiskrankenversicherung Ihrer Krankenpflichtversicherung werden unbegrenzt in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung geltend gemacht.

Unser Tipp: Welcher Teil der PKV-Beiträge abzugsfähig ist, muss niemand selbst mühevoll berechnen. Die privaten Krankenversicherungen stellen jedes Jahr eine Bescheinigung aus, die die Höhe der berücksichtigungsfähigen Ausgaben belegt. Diese Daten können dann einfach bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden.  

Ist der Selbstbehalt steuerlich absetzbar?

Wie wir sehen, sind längst nicht alle Gesundheitsausgaben steuerlich absetzbar. Dazu gehört auch der  Selbstbehalt und andere Eigenbeteiligungen, die grundsätzlich nicht steuermindernd wirken – im Gegenteil. Denn der Selbstbehalt senkt den PKV-Beitrag und erhöht damit wieder die Steuerlast. Das sollte im Hinterkopf behalten werden, um zu entscheiden, ob eine Erhöhung des Selbstbehalts sich rechnet. Wichtig ist, dass die Beitragsersparnis die Summe der zu erwartenden Eigenkosten nicht übertrifft. Im zweiten Schritt muss man rechnen, wie sich der gesunkene Beitrag steuerlich auswirkt und ob es unterm Strich noch lohnt. Hohe Selbstbeteiligungen können – je nachdem welche außergewöhnliche Belastung vorliegt – steuerlich geltend gemacht werden.  

Kann die Beitragsrückerstattung steuerlich geltend gemacht werden?

Auch die Beitragsrückerstattung ist eine durchaus interessante und oft lohnende Option, die viele Privatversicherte nutzen. Wichtig ist: Wer eine Beitragsrückerstattung erhält, muss den Betrag in der Steuererklärung als Einnahme angeben – das Finanzamt behandelt diese wie eine Rückzahlung. Anschließend werden die absetzbaren Versicherungsbeiträge und somit die Steuerersparnis entsprechend gemindert. Selbst getragene Gesundheitsausgaben können aber ggf. als außergewöhnliche Belastungen angebracht werden, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wird. Die zumutbare Belastung ist gestaffelt und beträgt ein bis sieben Prozent der Gesamteinkünfte, je nach Jahreseinkommen, Familienstand und Zahl der Kinder. 

Ist Krankentagegeld steuerlich abzugsfähig? 

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung können theoretisch in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. In der Regel wird der Freibetrag in der Steuererklärung jedoch bereits von den Krankenversicherungsbeiträgen voll ausgeschöpft – es sei denn, durch die PKV-Vorauszahlung ergeben sich Spielräume … 

Die PKV-Vorauszahlung als ganz legaler Steuertrick 

Auch die PKV-Beiträge sind eine Stellschraube, mit der sich die persönliche Steuerlast senken lässt. Wer finanziell in der Lage ist und mit der eigenen grundsätzlich PKV zufrieden, für den oder die kann sich eine Vorauszahlung der Beiträge als Steuermodell auf zweierlei Weise lohnen: Zum einen können sich Beitragsrabatte für die jährliche Zahlweise auszahlen. Zum anderen werden Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen maximal genutzt, die ohne Vorauszahlung bereits durch die private Krankenversicherung voll ausgeschöpft werden. 

Die ungebundenen Versicherungsprofis von KVoptimal.de arbeiten transparent und engagiert dafür, geeignete Tarife für Ihre Kundinnen und Kunden zu finden. Sie beraten Sie gern zu Fragen der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge und sie helfen Ihnen auch dabei, in einen günstigeren und nachhaltig beitragsstabilen neuen PKV-Tarif zu wechseln. Gern begleiten wir Sie beim internen Tarifwechsel, mit dem Sie nachhaltig sparen können. 

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