Ein grundlegender Wesenszug der privaten Krankenversicherung ist es, für Neukunden oder bei einem Wechsel die Beiträge auf der Basis der individuellen persönlichen Risiken festzusetzen. Übergewicht gehört zu den häufigsten Gründen für die Erhebung von Risikozuschlägen oder gar für die Ablehnung eines Aufnahmeantrags. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes gelten mehr als die Hälfte, nämlich 53 Prozent, aller Erwachsenen in Deutschland als übergewichtig – häufiger sind Männer betroffen. Wir erklären, wie Übergewicht definiert wird und geben einen Überblick darüber, welche Richtlinien zur Aufnahme übergewichtiger Mitglieder bei den einzelnen privaten Krankenkassen gelten.
Was bedeutet Übergewicht?
Für die Weltgesundheitsorganisation WHO gelten Erwachsene mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 25 als leicht übergewichtig und mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig (adipös). Der BMI gibt das Gewicht einer Person im Verhältnis zur Körpergröße an.
Formel zur Berechnung des BMI
Körpergewicht (in kg) geteilt durch Größe (in m) zum Quadrat
Bsp. Größe: 1,70 m; Gewicht: 80 kg
1,70 x 1,70 = 2,89
80 : 2,89 = 27,7
BMI = 27,7 bzw. aufgerundet 28 = übergewichtig
Überblick: Annahmerichtlinien bei Übergewicht
Für die Aufnahme von übergewichtigen Versicherten ziehen die privaten Krankenkassen in der Regel den BMI als Rechnungsgröße zurate. In einigen Fällen, zum Beispiel bei der ARAG oder der Hanse Merkur, richtet sich die Höhe von Risikozuschlägen oder Ablehnungsentscheidungen nach dem prozentualen Übergewicht im Verhältnis zum Normalgewicht (s. Tabelle).
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Der jeweils gültige BMI unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer: Während manche Versicherer wie die Alte Oldenburger oder Barmenia unter einem BMI von 30 alle ohne Einschränkungen versichern, behält sich die Allianz ab einem BMI von 28 und die Signal Iduna bereits größer einem BMI von 25 vor, Risikozuschläge zu erheben. Ebenso unterschiedlich sind die Ausschlusskriterien unter den privaten Krankenversicherern. Hier variieren die Werte zwischen einem BMI-Wert von 34 (u. a. SdK) bis 37 (u. a. Hallesche), die pauschal mit einer Absage belegt werden. Eine Ausnahme, die bis zu einem BMI von 40 versichern, ist die Central.
Bei einer Verweigerung der Annahme wird häufig übrigens so argumentiert, dass das Risiko einer Erkrankung zu groß sei. Das erstaunt nicht, da Bluthochdruck inklusive Folgeerkrankungen sowie Bandscheibenvorfälle häufiger bei Übergewicht auftreten und langwierige und aus Versicherersicht teure Therapien verursachen. Einige Versicherer sichern sich ab einem bestimmten BMI-Wert zusätzlich mit einem Arztbericht ab. Erfreulich ist jedoch, dass viele Versicherer standardmäßig den Einzelfall prüfen und das Körpergewicht nicht isoliert bewerten, sondern einen gesamtheitlichen Blick auf die Gesundheit des Antragstellers werfen.
Unsere Übersicht zeigt relevante private Krankenkassen mit ihren individuellen Richtlinien bei Übergewicht:
Tabelle: Annahmerichtlinien bei Übergewicht
PKV | Annahmerichtlinie bei Übergewicht |
---|---|
Allianz | “Zwischen 28 bis 34 BMI mit Risikozuschlag |
Ab 35 BMI i. d. R. Ablehnung – immer Einzelfallprüfung” | |
AlteOldenburger | “Mann: bis 29,99 BMI; ab 34 BMI Ablehnung; |
Frau: bis 27,99 BMI ohne Einschränkungen; ab 31,99 Ablehnung” | |
ARAG | “20 bis 29 % = 20 % Risikozuschlag mind. in den Ambulanttarifen |
30 bis 39 % = 30 % Risikozuschlag mind. in den Ambulanttarifen | |
40 bis 49 % = Hausarztbericht notwendig, dann Prüfung | |
Ab 50 % = Ablehnung” | |
AXA / DBV | “Bis 28 BMI ohne Einschränkungen |
Bis 34 BMI prüfbar mit Risikozuschlag (altersabhängig)” | |
Barmenia | Ab 31 BMI Risikozuschlag |
BBKK | “18 BMI bis 30 BMI ohne Einschränkungen |
Ab 30 BMI Risikozuschlag | |
Ab 36 BMI = Ablehnung” | |
DKV | ca. 30 BMI bis 35 BMI mit Risikozuschlag – immer Einzelfallprüfung |
Gothaer | “Immer Einzelfallprüfung |
Ab ca. 29 BMI Risikozuschlag | |
Ab ca. 35 BMI Ablehnung” | |
Hallesche | “Bis 28 BMI ohne Einschränkungen, danach individuelle Prüfung |
Ggf. bis 30 ohne Einschränkungen, wenn sonst gesund | |
Ab 34 BMI Hausarztbericht | |
Ab 37 BMI Ablehnung” | |
Hanse Merkur | “15 % bis 30 % = Risikozuschlag |
> 40 % = Ablehnung” | |
Inter | “Ab ca. 28 BMI Risikozuschlag |
Ab 35 BMI Einzelfallprüfung ggf. Ablehnung” | |
Münchener Verein | Immer Einzelfallprüfung – ab 30 BMI Risikozuschlag, ab 35 BMI Ablehnung |
Nürnberger | Immer Einzelfallprüfung – ab 30 BMI Risikozuschlag, ab 35 BMI Ablehnung |
R+V | “Immer Einzelfallprüfung |
28 bis 35 BMI mit Risikozuschlag prüfbar | |
Ab 35 BMI Ablehnung” | |
SdK | “Bis ca. 29,99 BMI ohne Einschränkungen |
Ab 34 BMI Ablehnung” | |
Signal Iduna | “Frauen 19 bis 24 BMI ohne Einschränkungen |
Männer 20 bis 25 ohne Einschränkungen, danach immer Einzelfallprüfung mit Alter etc. | |
Kinder immer Einzelfallprüfung, ab BMI 35 = Ablehnung” | |
UniVersa | Ab 35 BMI Ablehnung |
Württembergische | > 35 BMI Ablehnung – darunter mit Risikozuschlag möglich |
Die Annahmerichtlinien gelten nicht nur bei Krankenvollversicherungen, sondern auch bei privaten Zusatzversicherungen mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Krankenhausaufenthalte etc. Lediglich bei Zahnzusatzversicherungen wirkt Übergewicht sich in aller Regel nicht aus. Um Risikozuschläge aufzufangen und den eigenen PKV-Beitrag möglichst niedrig zu halten, können Sie einen internen Tarifwechsel prüfen. Hierbei wechseln Sie nach einer ausführlichen und unabhängigen Beratung in einen günstigeren Tarif, der in vielen Fällen sogar mehr Leistungen umfasst, da er neuer ist. KVoptimal.de ist Ihr Versicherungsexperte und berät Sie unverbindlich zu Ihren Optionen mit einem internen Tarifwechsel.
Fazit
Bei der Gesundheitsprüfung (Fragebogen), die alle Neukunden oder Versicherte bei einem Wechsel in eine andere private Krankenkasse ausfüllen müssen, werden standardmäßig auch Gewicht und Größe abgefragt. Hieraus wird der BMI errechnet, der darüber entscheidet, ob ein Versicherter ggf. mit Risikozuschlägen belegt wird oder die Aufnahme grundsätzlich verweigert wird. Die privaten Krankenkassen setzen sehr unterschiedliche Grenzwerte beim BMI an. Für Versicherte, die leichtes Übergewicht, also einen BMI bis 30 haben, bedeutet es meist keine Einschränkung bei der Versicherungswahl. Doch sogar stark Übergewichtige finden eine gute private Krankenversicherung, während leicht Übergewichtige bei einigen PKV-Anbietern schnell einen höheren Beitrag zahlen müssen. Ein Vergleich lohnt also immer.