Tarifwechsel prüfen

Um wieviel Prozent darf eine private Krankenversicherung erhöhen?

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Susanne Schimke
30. März 2026

Ihr PKV-Beitrag steigt – mal wieder. Und Sie fragen sich, ob das überhaupt legal ist? Die kurze Antwort: Ja. Die längere Antwort erklärt hier, warum das so ist, welche Grenzen es gibt und wie Sie jetzt aktiv werden können, um Ihre PKV-Beiträge stabil zu halten oder zu senken. 

Wann darf die PKV Beiträge erhöhen?

Vornweg: Die Kalkulation und mögliche Beitragsanpassungen basieren auf statistischen Erhebungen und aktuellen Schadensdaten. Sie fußen NICHT auf wirtschaftlichen Erwägungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) und schon gar nicht auf Willkür. Vielmehr unterliegt die „Mechanik“ hinter Beitragserhöhungen strengen gesetzlichen Regelungen. Die geben vor, dass die privaten Krankenversicherungen einmal jährlich alle Tarife auf Anpassungsbedarf überprüfen müssen. Ebenso festgelegt sind bestimmte Schwellenwerte für relevante Kriterien, ab wann eine Beitragserhöhung möglich bzw. sogar nötig wird. Schließlich gibt es mit den unabhängigen Treuhändern und der Aufsichtsbehörde BaFin Instanzen, die die Berechnungen der Versicherungsunternehmen abschließend prüfen und Beitragserhöhungen genehmigen. 

Eine Beitragserhöhung in der PKV ist nur möglich, wenn gesetzlich vorgegebene Schwellenwerte übertroffen werden und ein unabhängiger Treuhänder der Kalkulation der PKV zustimmt.

Eigene Darstellung

Darauf kommt es konkret an: auslösende Faktoren + Schwellenwerte

Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung werden nicht willkürlich festgelegt, sondern treten erst dann in Kraft, wenn bestimmte, gesetzlich definierte Auslöser – sogenannte Schwellenwerte – überschritten werden. Der wichtigste Faktor ist die Leistungsausgaben-Entwicklung: Weichen die tatsächlichen Kosten für Arztleistungen, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente um mehr als zehn Prozent von den ursprünglichen Kalkulationen ab, ist der Versicherer verpflichtet, die Beiträge anzupassen – sprich zu erhöhen. Zweitens spielt die sogenannte Sterbetafel eine zentrale Rolle. Verändert sich die statistische Lebenserwartung der Versichertengemeinschaft um mehr als fünf Prozent, muss auch dieser Faktor neu bewertet und eingepreist werden. Beide Schwellenwerte werden jährlich von einem unabhängigen Treuhänder geprüft, der die Anpassung genehmigen muss, bevor sie wirksam werden kann.

Diese gesetzlichen Schwellenwerte (auslösenden Faktoren) gelten:

Bei Abweichung der Sterbewahrscheinlichkeit von:

+ 5 % = Beitragsanpassung muss erfolgen

Bei Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Leistungsausgaben:

+ 5 % = Beitragsanpassung kann erfolgen

+ 10 % = Beitragsanpassung muss erfolgen

Strenge mit Folgen: Die strengen Vorgaben können zur Folge haben, dass auf mehrere Jahre ohne Erhöhung, weil die Grenzwerte vielleicht gerade nicht übertroffen wurden, ein Beitragssprung folgt. In der dann möglichen Nachkalkulation ergibt sich dann ein Nachholeffekt mit Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich.

Warum der Faktor nicht jedes Jahr bei der PKV Beitragsanpassungen auslöst und weitere in dem Zusammenhang interessante Fragen werden hier beantwortet!

Der unabhängige Treuhänder: Was prüft er?

Ob die privaten Krankenversicherungen in der Bilanz der Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen exakt gerechnet haben und die aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten korrekt angewendet wurden, überprüfen beauftragte Experten. Dabei handelt es sich um unabhängige mathematische Treuhänder, die die Berechnung der auslösenden Faktoren nach den Festlegungen der Kalkulation und der Rechtsvorschriften überprüfen und den Beitragsanpassungen zustimmen müssen. Flankiert wird die Arbeit der Treuhänder von der zuständigen Kontrollbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Welche Rolle spielt der § 203 VVG bei der Beitragsanpassung?

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – genauer § 203 – regelt unter anderem unter welchen Voraussetzungen private Krankenversicherungen Beitragsanpassungen vornehmen können. 

Das Wichtigste für Versicherte laut § 203 ist:

  • Der Versicherer darf die Prämien, Prämienzuschläge sowie Selbstbehalte ändern, wenn die versicherten Leistungen, Sterbewahrscheinlichkeiten oder sonstige versicherungsmathematische Grundlagen dies erforderlich machen.
  • Zu Beitragsanpassungen ist der Versicherer bei nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderungen der Rechnungsgrundlagen für die Beitragskalkulation berechtigt.
  • Der Versicherer muss dem Versicherten die „maßgeblichen Gründe“ für die Anpassung mitteilen.

Mit der sogenannten Änderungsmitteilung, die zum Ende des Versicherungsjahres, also meist spätestens im November verschickt wird, müssen Versicherer konkret begründen, wie sich die Faktoren geändert haben und warum sie eine Erhöhung rechtfertigen.

Wann ist eine Erhöhung formell unwirksam (Ankündigungsfristen, Begründung)?

Ganz formal sind Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) entsprechen. In der Vergangenheit gab es eine Zahl von teilweise aufsehenerregenden – dennoch überschaubaren – Gerichtsurteilen wegen unwirksamer Beitragserhöhungen. In der Mehrheit handelte es sich um beanstandete Formfehler z. B. durch fehlende Begründungen oder Hinweise auf Tarifalternativen sowie verspätete Ankündigungen.

Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für PKV-Beitragserhöhungen?

Der Höchstbeitrag in der PKV ist nicht starr festgelegt und es gibt auch keine feste Prozentobergrenze. Dennoch haben die Versicherungsunternehmen keinesfalls freie Hand in ihrer Preisgestaltung. Sie dürfen erst dann die Beiträge in betroffenen Tarifen erhöhen, wenn bestimmte gesetzliche Schwellenwerte übertroffen werden, sich also bei den Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten Abweichungen von der ursprünglichen Kalkulation rechnerisch ergeben. Eine Ausnahme bildet die im Beitrag gedeckelten Sozialtarife. Der PKV-Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. 2026 lag dieser bei 1.017,18 Euro bzw. 508,59 Euro als maximaler Arbeitnehmeranteil. Der Beitrag für den Standardtarif ist 2026 auf maximal 848,62 Euro begrenzt.

Frage: Um wie viel Prozent darf eine private Krankenversicherung erhöhen?

Antwort: Es gibt keine feste Prozentobergrenze. Wird ein Anpassungsbedarf festgestellt, müssen die Versicherungen neu kalkulieren, um den neuen Bedarf zu decken.

So haben sich die PKV-Beiträge und Kassenbeiträge in den letzten zwanzig Jahren entwickelt:

Quelle: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/#Beitragsentwiclung_GKV-PKV_web.jpg

2026 wurden die PKV-Beiträge im Schnitt um ca. 13 Prozent erhöht – ungefähr 60 Prozent der Privatversicherten waren davon betroffen. Für einen Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt die Grafik, dass die GKV-Beiträge auch steigen und im Vergleichszeitraum immer über den Beiträgen in der PKV lagen.

Darum werden die privaten Krankenkassenbeiträge erhöht

Eigene Darstellung

Beitragsanpassungen sind gesetzlich vorgegeben und nötig. Ohne sie wäre eine langfristige Versorgung nicht finanzierbar. 

Wie unterscheiden sich die Regelungen bei Zusatz- vs. Vollversicherung? 

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung betreffen Voll- und Zusatzversicherungen nicht zwangsläufig im gleichen Maße oder zeitgleich. Das liegt daran, dass Anpassungen immer für jeden einzelnen Tarif erfolgen und basierend auf den Rechnungsgrundlagen wie Leistungsausgaben, Sterbetafeln, Rechnungszins etc. neu kalkuliert werden.

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Die 5 besten Optionen gegen eine PKV-Erhöhung

Option # 1 interner Tarifwechsel

Ein interner Tarifwechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen Versicherer ermöglicht es Versicherten, unkompliziert und jederzeit – so vorhanden – in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Rechtlich geregelt ist diese verbraucherfreundliche Option in § 204 VVG. Verbraucherfreundlich, weil die bereits aufgebauten Altersrückstellungen vollständig erhalten bleiben – ein Vorteil, der beim Wechsel zu einem anderen Anbieter verlorenginge. Sofern der neue Tarif keine zusätzlichen Leistungen bietet, wird auch keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, ebenso wenig wie Wartezeiten. Der interne Tarifwechsel ist in der Regel die Option mit dem größten Einsparpotenzial. Um einen geeigneten neuen Tarif zu finden, ist es ratsam, sich fachliche Unterstützung und Beratung zu holen. Diese können etwa Verbraucherzentralen oder ungebundene Versicherungsexperten bieten, die beide auf Honorarbasis arbeiten. 

Option # 2 Erhöhung des Selbstbehalts

Die Erhöhung des Selbstbehalts kann wie der interne Tarifwechsel zu einer spürbaren Reduzierung des monatlichen Beitrags führen. Besonders für junge, gesunde Versicherte, die selten Leistungen in Anspruch nehmen, kann sich ein höherer Selbstbehalt lohnen, zumal am Jahresende eine Beitragsrückerstattung weitere finanzielle Erleichterungen bringen kann. Wer unvorhergesehen ernster krank wird oder aufgrund eines Unfalls doch mehr Leistungen braucht, für den birgt ein (zu) hoher Selbstbehalt ein finanzielles Risiko. Dann müssen nämlich nicht unerhebliche Kosten aus eigener Tasche beglichen werden, bevor die Versicherung greift. Abwägen bzw. sorgfältig durchgerechnet werden sollte der konkrete Spareffekt auch hinsichtlich der Steuerlast: Durch die Erhöhung des Selbstbehalts können geringere Beitragskosten angesetzt werden – der Selbstbehalt an sich ist meist nicht ansetzbar und wird auch nicht vom Arbeitgeber bezuschusst. 

Option # 3 Reduzierung von (verzichtbaren) Leistungen

Tarifoptimierung kann auch bedeuten, nicht unbedingt nötige Leistungen zu streichen und auf Zusatzbausteine wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung zu verzichten, um Beitragskosten zu sparen. Nicht sparen sollte man allerdings bei den Basics. Dazu zählen beispielsweise besonders kostenintensive Leistungen wie Rehamaßnahmen, Zahnersatz, Psychotherapie etc. 

Option # 4 Wechsel in Standard- oder Basistarif

Diese beiden gesetzlich vorgegebenen und geregelten Sozialtarife bieten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung – und viel wichtiger: Sie sind im Beitrag gedeckelt:  

Der Beitrag für den Basistarif auf maximal 1.017,18 Euro (Stand: 2026) zzgl. dem kassenindividuellen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der 2026 bei 2,9 Prozent liegt. 

Der Beitrag für den Standardtarif auf maximal 848,62 Euro.

Basistarif und Standardtarif sind eine Art Auffangnetz insbesondere für Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige mit sinkendem Einkommen oder anderen Versicherten, die sich ihre Beiträge nicht mehr leisten können. 

Was Basis- und Standardtarif so alles können – und für wen sie geeignet sind, lesen Sie hier!

Option # 5 Option Beitragsrückerstattung & Beitragsentlastungstarife

Selbstbehalte und Beitragsrückerstattung sind eine lohnende Kombination. Bleiben Versicherte ein ganzes Jahr lang gesund – bzw. reichen sie keine Rechnung ein – können sie gleich doppelt sparen. Die Option Beitragsrückerstattung ist freiwillig und Versicherer entscheiden jedes Jahr neu, ob sie sie anbieten und in welcher Höhe sie das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten belohnen können. Hier sind im Schnitt mehrere hunderte Euro im Jahr möglich.

Etwas mehr Vorlauf und Planung braucht der Effekt von Beitragsentlastungstarifen. Sie werden abgeschlossen und monatlich bespart, um im Rentenalter gezielt für niedrigere Beiträge eingesetzt zu werden. Sie helfen also genau dann, wenn das Einkommen sinkt.

Info: Was können Privatversicherte bei Beitragserhöhungen aktiv tun?

Erhöhungen sind ärgerlich, aber auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nötig. Versicherte haben aber einige Optionen, um ihre PKV-Beiträge dennoch stabil zu halten:

Die Kündigung und der Wechsel in eine andere PKV sind selten eine Option.
Warum lesen Sie am besten hier nach!

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