Macht ein PKV-Wechsel zu einem anderen Versicherer Sinn. Eine Frage die sich viele Kunden regelmäßig am Jahresende nach Beitragserhöhungen stellen. Wir beleuchten dazu die klassischen Frage und geben eine deutliche Antwort dazu anhand eines aktuellen Beispieles aus dem Dezember 2014.

 

Situation aus 12|2014 – Familie Rüdiger und Ulrike K. aus dem Raum Halle.

Familie K. hat bisher alles richtig gemacht.

Rüdiger K., 56 Jahre alt und seit 21 Jahren bei der Continentale versichert, spart durch einen PKV-Tarifwechsel bei seinem aktuellen Versicherer 159 Euro Beitrag monatlich (27% Beitragsersparnis). Ehefrau Ulrike K., 46 Jahre alt, und seit 15 Jahren DKV versichert, spart durch einen PKV-Tarifwechsel 156 monatlich (33% Beitragsersparnis). Bei Familie K. ist das Leistungsniveau nach dem PKV-Tarifwechsel gleich geblieben. In einigen Bereichen wurde sogar eine Leistungsverbesserung erzielt.

Wenn da nicht ein Versicherungsvermittler gewesen wäre, der Familie K. aufgrund einer Beitragsanpassung bei der Conti und DKV beriet. Im Ergebnis hat er Familie K. weder auf den Verlust der Altersrückstellung noch auf erhebliche Leistungseinschnitte hingewiesen. Nur der neue Tarif der Hanse Merkur KVS3 stand im Focus. Die Kündigung der Continentale und DKV erreichte uns am 15.12.2014. Was ist Familie K. passiert?

Verkaufen, verkaufen, verkaufen.

Es gibt in Deutschland mehr als 250.000 Versicherungsvermittler. Das sind zum Großteil Vertreter, die vom Versicherer beschäftigt werden (Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter), oder aber auch Versicherungsmakler. Häufig findet man diese hinter kreativen Titeln, wie zum Beispiel Finanzoptimierer, Vermögensberater oder auch Unternehmensberater für den privaten Haushalt. Was haben alle gemeinsam? Sie arbeiten auf Basis des Neuabschlusses, der Abschlussprovision/-courtage.

In der privaten Krankenversicherung ist die Abschlussprovision/-courtage primäre Vergütungsmethode. Die Vergütungshöhe für einen klassischen PKV-Vertrag (Krankheitskostenvollversicherung) beträgt nach der Kalkulationsverordnung maximal 9 Monatsbeiträge. Bei einem durchschnittlichen Beitrag von 350 Euro erhält der Vertreter bis zu 3.000 Euro für den Abschluss. Je nach persönlicher Einstellung des Vertreters ist eine objektive Beratung nur mit einem starken Willen möglich. Immerhin kann man mit nur drei Neuabschlüssen pro Monat, bis zu 9.000 Euro und mehr verdienen. Je älter ein Kunde ist, desto höher der PKV Beitrag. Im Ergebnis ist ein älterer Kunde damit lukrativer in der Vergütung.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

In unserem Beispiel: Familie K. sollte bei der Hanse-Merkur ab dem 01.01.2015 rund 900€ monatlich bezahlen. Im Ergebnis bedeutet das bis zu 7500€ Vergütung für den Vertreter.

Keine voreiligen Wechsel des Versicherers.

Der Gesetzgeber ist sich dieser Thematik bewusst und hat spezielle Wettbewerbsrichtlinien für PKV Versicherer erlassen. Diese Richtlinien sollen den PKV Kunden vor einem vorschnellen Wechsel des Versicherers schützen. Begründung: Private Krankenversicherungen bilden im Laufe der Zeit sogenannte Altersrückstellungen. Diese Altersrückstellungen verliert man je nach Versicherungsbeginn ganz oder zumindest teilweise bei einem Wechsel des Versicherers. Altersrückstellungen werden verzinslich angesammelt. Zusätzlich müssen Sie bei einem Wechsel des Versicherers, eine genaue Gesundheitsprüfung durchführen. Das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und Einschränkungen bei Zahnleistungen (Zahnstaffel z.B. 1-4 Jahre max. 4000€ Erstattung) sind weitere negative Folgen.

Dennoch wechseln Kunden PKV Verträge.

Der Vertreter der Familie K. hat für den Kunden nachvollziehbar argumentiert: Die aktuellen PKV Tarife der Familie K. bei der Continentale und DKV sind für Neukunden geschlossen. Durch den fehlenden Neukundenzugang erfährt das Tarifkollektiv eine Vergreisung. Deswegen steigen die Beiträge und langfristig führt dieser Vorgang zu einer finanziellen erheblichen unkalkulierbaren Belastung für die Kunden.

Auch wenn diese Betrachtung für den Laien logisch erscheint, ist der Argumentationsansatz fachlich falsch. Ganz im Gegenteil: Der Wechsel des Versicherers bietet weitaus mehr unkalkulierbare Risiken für langjährig privat versicherte Kunden.

Ein Wechsel des Versicherers ist folgenschwer.

  • Verlust der Altersrückstellungen

Je nach Versicherungsbeginn des Vertrages verliert der Kunde bei einem Wechsel des Versicherers die Altersrückstellungen, teilweise oder vollständig. Altersrückstellungen funktionieren in Form eines fortlaufenden Beitragsnachlasses. Dieser Nachlass wirkt permanent und federt unter anderem bei Beitragserhöhungen die Steigerung ab. Jeder Tarif und jede Alterskohorte (Jahrgang) trägt die Verantwortung für Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben (Leistungen). Hat ein Jahrgang zu viel Kosten verursacht, steigen die Beiträge. Verlieren Sie die Altersrückstellungen, verlieren Sie die nötige Federung. Überproportionale Steigerungen sind die logische Folge. Mehr zum Thema Altersrückstellungen in der PKV erfahren Sie hier...

  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Wechselt man den Versicherer, wird bei Antragsaufnahme der Gesundheitszustand abgefragt. Dieser wird bis zu zehn Jahren rückwirkend vom Versicherer abgefragt. In der Praxis haben selbst Mitarbeiter des Gesundheitswesens bereits mit den letzten drei Jahren Schwierigkeiten. Vermeintliche Bagatellerkrankungen wie zweimal jährliche Bindehaut- oder Blasenentzündungen, Massagen oder aber ein Grüner Star werden versehentlich nicht angegeben. Die Folge können nachträgliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sein. Kann der Versicherer belegen, dass der Kunde die Vorerkrankung bei Antragsstellung bereits als bestehende Diagnose kannte (oder ein Arzt sie bereits diagnostiziert hatte) und der Versicherer diese nicht versichert hätte, kann der Versicherer den Vertrag sogar in den Basistarif umstellen und bis zu 700€ monatlich für eine minimale Leistung verlangen. Im Falle der Familie K. wird die Hanse-Merkur beim Einreichen einer Leistung, sowohl behandelnde Ärzte und den Vorversicherer zu allen Erkrankungen der letzten fünf Jahre ausführlich befragen, um genau zu prüfen, ob etwas vergessen wurde.

  • Summenbegrenzung

Der Versicherer behält sich bei Neuverträgen häufig eine Zahnstaffel vor, um sich vor hohen Kosten am Anfang des Vertrages zu schützen. Eine Zahnstaffel wird häufig in den ersten sechs Jahren vereinbart, sodass der Kunde dann z.B. nur 1000€ jährlich als Leistung für Zahnersatz, Implantate und Inlays abrufen kann.

  • Hohe Beitragssteigerungen im Alter

Wie Sie auf dem Bild sehen können, ist eine Zeit zum Ansparen nötig, um die hohen Leistungsausgaben abzufedern. Fehlt Ihnen die Zeit dazu, werden die Beitragssteigerungen irgendwann nicht mehr finanzierbar sein.

 alterrückstellungen

  • Verlust der Notfalllösung STANDARDTARIF.

Familie K. verliert durch den Wechsel zur Hanse Merkur den Anspruch auf den Standardtarif, da neue Tarife in der Welt Unisex seit dem 01.01.2013 geschlechtsunabhängig kalkuliert sind. Diese PKV-Notfalllösung ist eine echte Hilfe bei unbezahlbaren PKV Beiträgen im Alter. Die Unisexwelt kennt aktuell nur den Basistarif (Bis zu 700€ Beitrag monatlich) als Hilfestellung.

 

  • Geöffnete Tarife auch bei bisherigen Versicherer möglich.

Als langjähriger privat Krankenversicherter können Sie auf Tarife Ihres bisherigen Anbieters zurückgreifen. Jeder Anbieter hat Tarife aus der Unisex-Welt, die für Neukunden geöffnet sind im Portfolio. Ist es also der ausdrückliche Wunsch des Kunden in einen geöffneten Tarif zu wechseln, kann er das zu jeder Zeit mit einem PKV-Tarifwechsel tun. Wichtig dabei, Sie müssen sich sicher sein, dass Sie nie wieder in einen alte Welt- oder den Standardtarif als Option wechseln wollen. Vorteil, Ihre Rechte und Altersrückstellungen bleiben erhalten. Zahnstaffeln entfallen damit und Sie haben weiterhin die wertvollen Altersrückstellungen.

Fazit: Ein Wechsel des Versicherers kann bis zu sieben Jahren Vorversicherung Sinn machen. Seit 2009 können Sie ihre Altersrückstellungen zu dem neuen Versicherer portieren. Dennoch sollten Sie diesen Wechsel genau prüfen. Alleine der Verlust des Standardtarifes kann in einer Niedrigzinsphase und einer zinsabhängigen Kalkulation der Versicherungsbeiträge zu einem späten, aber teuren erwachen führen. Ab einer Vorversicherungsdauer von sieben Jahren sollten Sie genau abwägen, welche Risiken und Verluste damit einhergehen.

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