In unserem letzten Artikel „PKV Verbraucherschutz – Macht ein Wechsel des PKV Versicherers Sinn?“ haben wir ausführlich beleuchtet, welche Punkte Sie dringend berücksichtigen sollten, um die wirtschaftlichen Folgen einer fehlerhaften Entscheidung zu vermeiden.

Heute möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben um eine vorschnelle Wechselentscheidung zu korrigieren. Dabei müssen wir zwei Fristen unterscheiden.

Sie sind/ waren 1-2 Jahre bei Ihrem aktuellen Versicherer?

Sie können einen Freigabeauftrag bis zu vier Monaten nach Eingang der Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer einreichen. Wichtig Sie müssen den unlauteren Grund konkret benennen können.

Beispiele unlauteren Wettbewerbs können sein:

  • Der Verlust von Altersrückstellung wurde nicht besprochen und dokumentiert
  • Wartezeiten und Leistungseinschränkungen wurden nicht besprochen und dokumentiert
  • Leistungsnachteile wurde nicht besprochen und dokumentiert
  • Ein vom Kunden anzeigepflichtiger Umstand lag dem Vermittler vor, wurde jedoch bei Antragsstellung und ausfüllen des Antrages nicht vollständig angegeben.

 

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an.

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Rechtliche Grundlage: Wettbewerbsrichtlinie der Versicherungswirtschaft, Besonderer Teil, A II. 68 a), aa) und bb) in Verbindung mit A I. 65. a) und b) sowie A II. 70.

Sie sind 3 Jahre und länger bei Ihrem aktuellen Versicherer?

Sie können einen Freigabeauftrag bis zu vier Monaten nach Eingang der Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer einreichen ohne sachlichen Grund. Der zweite Versicherer ist nicht berechtigt, Sie zu einer Rücknahme des Freigabeauftrages zu bewegen.

Rechtliche Grundlage: Wettbewerbsrichtlinie der Versicherungswirtschaft, Besonderer Teil, A II. 68 b) in Verbindung mit A II. 70.

Download:

DownloadWettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft (pdf)

DownloadFreigabeauftrag für PKV Freigabeverhandlung (word)

DownloadFreigabeauftrag für PKV Freigabeverhandlung (pdf)

 

Haben Sie auch voreilig gekündigt und den Versicherer gewechselt? Möchten Sie Ihre Rechte und Altersrückstellungen behalten?

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