Bei der Familiengründung mit oder ohne Kinder kommt irgendwann auch die Frage nach der optimalen Krankenversicherung auf. Welcher Tarif passt zu uns? Lieber gesetzlich oder privat? Familienversichert oder einzeln versichert? Wir zeigen Ihnen die besten Optionen für eine kostengünstige Krankenversicherung für Ehepartner, Babys und Kinder.

 

Die beste Versicherung für Ehepaare und Familien – ein Überblick

Während Pflichtversicherte sich nur in der gesetzlichen Krankenkasse versichern können, haben alle anderen wie Beamte, Selbstständige oder Gutverdiener die freie Wahl, sich freiwillig in der GKV oder in der PKV zu versichern. Im Hinblick auf eine Eheschließung oder Familiengründung mit Nachwuchs eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten beziehungsweise gibt es bei der Planung einiges zu beachten. In unserem Überblick zeigen wir, wie die Familienversicherung in beiden Systemen strukturiert ist.

 

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Familienversicherung in der GKV

Die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung ist das eigentliche Herzstück der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gilt nicht nur für den Ehepartner oder gleichgeschlechtlich eingetragenen Lebenspartner, sondern auch für die Kinder – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei haben die mitversicherten Familienmitglieder – mit Ausnahme des Krankengeldes – die identischen vollen medizinischen Leistungs- und Versorgungsansprüche wie der Hauptversicherte.

GKV: Krankenversicherung für den Ehepartner

Eine Familienversicherung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie (noch) keine Kinder haben. Damit der Ehepartner kostenlos mitversichert werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Kriterien, damit Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden können:

  • Der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben
  • Der Ehepartner ist nicht versicherungspflichtig und verdient weniger als 425 Euro (2018: 435 Euro) (Minijob bis 450 Euro monatlich)
  • Der Ehepartner darf nicht versicherungsfrei sein wie Beamte oder Höherverdienende
  • Der Ehepartner darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein, also mehr als 18 Stunden / Woche arbeiten
  • Der Ehepartner darf keine Ausbildung/Arbeit aufnehmen, bei der er eine Vergütung erhält und eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen muss. Das gilt auch für FSJ, FÖJ oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Der Ehepartner kann sich nach dem Mutterschutzgesetz sowie in der Elternzeit nicht familienversichern, wenn er zuletzt nicht gesetzlich krankenversichert war

Erfüllt der Ehe- oder Lebenspartner einen dieser Punkte nicht, ist eine Mitversicherung innerhalb einer Familienversicherung ausgeschlossen und muss ein Einzelmitglied bleiben.

GKV: Krankenversicherung für Babys

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, wird das Neugeborene einfach kostenlos im Rahmen der Familienversicherung in der Krankenkasse eines Elternteils versichert. In der Regel erfolgt die Familienversicherung bei der Krankenkasse des Elternteils mit dem höheren Einkommen. Für den Antrag auf Mitgliedschaft in der Familienversicherung gibt das Standesamt bei der Anmeldung des Kindes dafür eine Bescheinigung aus, die bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht werden muss.

 

GKV: Krankenversicherung für Kinder

Gute Aussichten für Eltern: Kinder oder besser junge Erwachsene können bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass entweder beide Eltern gesetzlich versichert sind beziehungsweise nur das Elternteil, das die höheren Einnahmen hat und über das die Kinder in aller Regel versichert werden.

Kriterien, damit Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden können:

  • Das Kind / Der Jugendliche ist unter 18 Jahre alt
  • Das Kind / Der Jugendliche ist unter 24 Jahre alt und nicht erwerbstätig
  • Das Kind / Der Jugendliche ist unter 26 Jahre alt und absolviert eine Schul- oder Berufsausbildung
  • Das Kind / Der Jugendliche hat einen freiwilligen Wehrdienst, einen BFD, ein FSJ, ein FÖJ absolviert oder als Entwicklungshelfer gearbeitet; hier verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung um die Dauer des Dienstes
  • Das Kind / Der Jugendliche ist aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen

GKV: Krankenversicherung für Studierende

Ohne eine Verlängerung durch Freiwilligendienste etc. können sich junge Versicherte ab dem 26. Lebensjahr, die studieren oder eine Ausbildung machen, nicht mehr kostenlos in einer Familienversicherung mitversichern. Sie müssen sich eigenständig krankenversichern. Für Studierende gibt es die Möglichkeit, sich bis einschließlich 30 Jahre beziehungsweise bis zum vollendeten 14. Fachsemester in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) zu versichern. Die KVdS bietet die üblichen Leistungen zu geringeren Beiträgen. Seit dem 1. Januar 2017 betragen die monatlichen Beiträge dafür bundesweit 66,33 Euro zuzüglich des Zusatzbeitrages von bis zu 1,3 Prozent pro Monat und der Beitrag für die Pflegeversicherung, der aktuell bei monatlich 16,55 Euro liegt.

Vielen Familien reicht die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus und sie sichern Leistungen wie Homöopathie, zahnärztliche Versorgung oder Einzelzimmer durch eine private Zusatzversicherung ab. Hier ist zu beachten, dass in diesem Falle, die gemeinschaftliche Familienversicherung nicht greift und jeder Versicherte eine eigene Zusatzversicherung abschließen muss.

Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Mitversicherung in der Krankenkasse noch erfüllt sind, wenden sich die GKV-Versicherer meist einmal jährlich mit einem Fragebogen an die Versicherten.

„Familienversicherung“ in der PKV

Eine Familienversicherung, also eine einzige Versicherung für die gesamte Familie, gibt es in der privaten Krankenversicherung in dem Sinne nicht. Darin liegt auch der größte Unterschied zur GKV:  Die privaten Krankenversicherungen sind nämlich immer personengebunden, was zur Folge hat, dass für jedes Mitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden muss.

Bei der privaten Krankenversicherung werden Einzelrisiken versichert und demzufolge auch die Beiträge an diesen risikoabhängigen Kosten orientiert und nicht am Einkommen, wie es die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.

 

Die Zusatzkosten in der PKV „Familienversicherung“ bedeuten meist eine finanzielle Mehrbelastung im Vergleich zur kostenlosen Mitversicherung in der GKV. Hier ist jedoch zu bedenken, dass die privaten Krankenversicherungstarife im Durchschnitt mehr Leistungen anbieten beziehungsweise Tarife nach Maß, zugeschnitten auf die individuellen Wünsche und Bedarfe, gewählt werden können. Des Weiteren wirken oftmals die Arbeitgeberzuschüsse entlastend. Wie funktioniert das? Solange der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht voll ausgeschöpft wurden, kann dieser auch für die Beiträge des Ehepartners angerechnet werden.

 

Werden die finanziellen Belastungen durch steigende PKV-Beiträge zunehmend zur Belastung, können Sie von Ihrem Tarifwechselrecht Gebrauch machen. Gesetzlich ist geregelt, dass Sie jederzeit in einen vergleichbaren Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln dürfen. Ihr Versicherer entwickelt immer neue Tarife, die häufig günstiger sind und dabei sogar mehr Leistungen abdecken können als Ihr alter Tarif. Unabhängige Versicherungsberater wie KVoptimal.de unterstützen Sie dabei – von der ersten Beratung, über Ihr unverbindliches PKV-Gutachten mit allen Optionen, bis hin zum Wechsel und zu spürbaren Beitragseinsparungen.

PKV: Krankenversicherung für den Ehepartner

Grundsätzlich müssen in der PKV alle, das heißt Ehepartner und Kinder, einzeln mit eigenem Versicherungsvertrag versichert werden. Die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung orientiert sich an Kriterien wie dem allgemeinen Gesundheitszustand, dem Versicherungs-Eintrittsalter und dem Leistungsumfang.

 

Ob sich der Ehepartner überhaupt privat krankenversichern lassen kann und welche Optionen sich jeweils eröffnen, hängt insbesondere von dem beruflichen Status ab:

 

Status des Ehepartners

Versicherungsoption

Ehepartner angestellt (versicherungspflichtig)

Ehepartner muss als Pflichtmitglied in die GKV

Ehepartner ohne Einkommen bzw. geringfügig beschäftigt

Ehepartner kann einen eigenen PKV-Tarif erhalten Alternative: Freiwillige Versicherung in der GKV

Ehepartner über der Versicherungspflichtgrenze (freiwillig versichert)

Ehepartner kann freiwillig in die GKV gehen      Alternative: Versicherung in PKV

Ehepartner selbständig

Ehepartner kann freiwillig in die GKV gehen      Alternative: Versicherung in PKV

Ehepartner verbeamtet

Ehepartner kann freiwillig in der GKV bleiben          Alternative: Vergünstigter Beihilfe-Tarif in der PKV

Quelle: KVoptimal.de

PKV: Krankenversicherung für Babys

Sind beide Eltern privatversichert oder das Elternteil mit dem größeren Einkommen, kann der Nachwuchs ganz einfach in einem Extra-Tarif privatversichert werden. Die Eltern haben für den Abschluss der Versicherung maximal zwei Monate nach der Geburt Zeit, um ihr Kind im Rahmen der so genannten Kindernachversicherung rückwirkend ab der Entbindung bei demselben PKV-Anbieter zu versichern. Positiv wirkt hier, dass eine Gesundheitsprüfung nicht stattfindet.

PKV: Krankenversicherung für Kinder

Da Kinder bei der PKV nicht wie bei der GKV einfach beitragsfrei mitversichert werden können, muss für sie ein eigener Tarif abgeschlossen werden. Die privaten Krankenversicherer haben dafür spezielle Kindertarife im Portfolio. Diese Kindertarife der PKV sind relativ kostengünstig, da die Zahlung der Altersrückstellungen hier entfällt.

 

Eltern in der PKV, Kind in GKV versichern – geht das?

Eltern treffen mit der Geburt ihres Kindes und der Entscheidung, ob es privat oder gesetzlich versichert werden soll eine zukunftsweisende Entscheidung. Ein späterer Wechsel von der PKV in die GKV ist nämlich nicht so einfach. Für Kinder gilt allgemein das Wahlrecht. Das heißt, dass obwohl beide oder der besserverdienende Partner privat versichert sind, das Kind dennoch gesetzlich versichert werden kann. Im Gegensatz zur kostenlosen Familienversicherung in der GKV fallen für die Einzelversicherung für Kinder jedoch Beiträge an.

 

PKV: Krankenversicherung für Studierende

Grundsätzlich werden Studierende zu Beginn des Studiums versicherungspflichtig. Sie können sich jedoch entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Dazu haben sie maximal drei Monate nach der Einschreibung Zeit. Wer nichts tut, wird automatisch gesetzlich versichert. Das gilt im Übrigen auch für Studierende, die bis dahin privat versichert waren, weil die Eltern eine private Krankenversicherung abgeschlossen hatten.

 

Möchten sich Studierende weiterhin privat versichern, dann müssen sie sich zunächst von der Versicherungspflicht befreien und sich in einem der speziellen Studierenden-Tarife der privaten Krankenversicherungen versichern. Auch hier ist Weitsichtigkeit bei der Planung gefordert: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Daher sollte vorab genau überlegt werden, ob es für Sie auch später günstiger sein wird, sich privat zu versichern.