Vor der PKV Wahl ist Ihre Gesundheit wichtig!

Jetzt teilen via
Filip Anderle
26. August 2022
Vor der PKV Wahl ist Ihre Gesundheit wichtig!
Vor der PKV Wahl ist Ihre Gesundheit wichtig!

Viele PKV Interessenten stöbern im Netz in der Hoffnung, „die einen passenden Krankenversicherung“ zu finden. Was die meisten nicht wissen: Die Angebote gelten ausschließlich für kerngesunde Interessenten der PKV. Genau die Interessenten der privaten Krankenversicherung, die bei der Gesundheitsprüfung alle Fragen mit „Nein“ beantworten können.

Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass zu dieser Gruppe die wenigsten der PKV Interessenten zählen. Seien es ein paar Sitzungen beim Physiotherapeuten wegen kleinerer Verspannungen oder ein saisonal bedingter Heuschnupfen. Auch solche kleinen „Vorerkrankungen“ führen in der Regel zu Risikozuschlägen in der PKV. Viele fühlen sich fit und würden auf Anhieb sagen „ich bin fit und gesund“, doch wissen Sie, bei welchen Ärzten Sie die letzten zehn Jahre waren? Oder welche Diagnosen der Arzt abgerechnet hat?

Sollten sich bei der Antwort auf diese Fragen nicht sicher sein, kann für sie die PKV zum Horror werden! Wieso falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen fatal sein können und wie man sich auf die Gesundheitsprüfung perfekt vorbereitet, erklären wir ihnen im folgenden Blog.

Inhalt

Warum prüfen private Krankenversicherer, Ihre Gesundheit?

Die privaten Krankenversicherungen prüfen Ihre Gesundheit primär, um eine gewisse Beitragsstabilität für Sie als Versicherten der privaten Krankenversicherung sicherzustellen. Denn nehmen Versicherer beispielsweise Kunden mit schweren chronischen Erkrankungen an, lassen sich Beiträge nicht mehr planen, sondern die hohen Kosten für alle sind vorprogrammiert. Natürlich können auch gesunde Versicherte später erkranken, aber eben nicht alle.

Deswegen ist es wichtig für den privaten Krankenversicherer je nach Kostenrisiko einer Erkrankung einen Risikozuschlag zu vereinbaren oder sogar den Versicherungsschutz abzulehnen. Gerade hier gibt es große Unterschiede. Je nach Kostenerfahrung eines Versicherers gibt es Versicherer, die Patienten mit Asthma gar nicht versichern und bei anderen ist der Versicherungsschutz mit Asthma möglich. Die Volkskrankheit Bluthochdruck ist bei einigen Versicherern ein No-Go andere Versicherer erheben wiederum für den Versicherungsschutz mit Bluthochdruck nur einen kleinen Risikozuschlag.

Warum gibt es Versicherer mit gefährlichen Gesundheitsfragen?

Gefährlich werden Gesundheitsfragen, wenn die Frage unkonkret formuliert ist oder sogar Interpretation offenlässt. Dazu zählt auch, wenn die Gesundheitsfrage keinen genauen Zeitraum umfasst. Üblich sind die Frage nach den letzten drei Jahren für ambulante Behandlung, fünf Jahre für stationäre Behandlungen und zehn Jahre für den psychotherapeutischen Bereich.

Ein schlechtes Beispiel der Debeka Krankenverischerung

Gesundheitsfragebogen der Debeka, Frage Nr. 6:

„Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?“

Der ein oder andere vermeintlich findige Vermittler mag behaupte, das sei eine klare Abgrenzung. Wenn Sie aber acht Wochen später beim Arzt sind und dem sagen, dass Sie sich seit Monaten zwischen durch mal unwohl fühlten, ist das dann schon eine körperliche Beeinträchtigung? Eine Krankheit ist es sicherlich nicht. Auch eine Unfallfolge oder Beschwerde nicht. Aber eine Beeinträchtigung.

Die Erfahrung der letzten 20 Jahre sagt uns klar, dass diese Frage nichts Gutes verheißen mag und wir lehnen dies daher klar ab.

Ein gutes Beispiel der Hallesche Krankenversicherung

Die Gesundheitsfragen der Halleschen sind auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und daher gut für den Versicherungsnehmer formuliert. Klare Begriffe wie Beschwerden, Krankheit oder Unfallfolgen und ganz klare Zeiträume.

Warum ist es besonders für gesetzlich Versicherte ein großes Risiko die Fragen aus dem Gedächtnis zu beantworten?

Bei jedem Ihrer Arztbesuche scannen Sie vorne am Empfang Ihre Krankenkassenkarte ein. Jeder dieser Besuche wird von Ihrer GKV registriert und kommt in ihre Krankenakte durch die Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

In den meisten Fällen wissen Sie als Patienten gar nicht, welche Diagnose vom Arzt abgerechnet/codiert wird, da diese direkt an die Kassenärztliche Vereinigung zur Abrechnung weitergeleitet wird. Arbeitsunfähigkeit, Hilfs- und Heilmittelverordnungen und Psychotherapie findet sich auch direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im System wieder.

Oft stellen Ärzte Diagnosen, ohne dass sie darüber in Kenntnis gesetzt werden. Haben Sie schon mal mit Ihrem Arzt darüber geredet, wie stressig ihr Job ist? Darüber, dass gerade Ihre Großmutter verstorben ist und es schon eine Bürde ist nächste Woche zur Beisetzung zu gehen? Sie gerade mit Ihrem Partner Schluss gemacht haben und es nervlich belastend ist? Die Prüfungsphase gerade echt stressig ist und Ihnen ganz schön der Kopf brummt?

Falls ja, finden sich in den Abrechnungen häufiger, als uns lieb ist Diagnosen aus dem psychischen Bereich. Überlastungssyndrom, Erschöpfungszustand, Angstzustände, psychische Belastungen und gerne auch mal eine kleine depressive Episode. Dinge, die Sie in dem Zusammenhang ganz sicher nicht wissen.

Versichern Sie sich privat und es kommt in den ersten fünf Jahren zum Leistungsfall, wird die gewählte private Krankenversicherung auch die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten und auch vom Arzt. Steht dort genau dieses Thema drin, kann es im Nachgang zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Also lieber vorher alles sauber aufarbeiten, im Zweifel vom Arzt noch Atteste einholen und mit offenen Karten spielen. Dann haben Sie auch langfristig Freud an Ihrer privaten Krankenversicherung.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Expertentipp – Wie Sie sich perfekt vorbereiten zur Vorstellung bei Ihrer PKV?

Wissen Sie genau, bei welchen Ärzten Sie waren in den letzten drei Jahren? Dann lassen Sie sich Ihre Patientenakte geben. Praxen sehen das nicht gern, oft muss man persönlich vorsprechen. Denken Sie daran, es sind Ihre Daten und Sie haben einen Anspruch darauf.

Wenn Sie mehr als drei Sekunden darüber nachdenken mussten, ob Sie feste Ärzte haben und diese nicht zweifelsfrei schnell benennen können, gehen Sie auf Nummer sicher und lassen sich alle Daten der letzten vier Jahre von Ihrer kassenärztlichen Vereinigung geben. Diese ist je Bundesland organisiert. Waren Sie also in verschiedenen Bundesländern beim Arzt, können es gut und gerne auch zwei oder mehr kassenärztliche Vereinigungen sein. Die Anfrage müssen Sie stellen und sich mit einer Kopie Ihres Personalausweises legitimieren.

Die Unterlagen erhalten Sie per Post und sollten diese dann professionell aufbereiten lassen. Man erstellt ein sogenanntes Risikoprofil. Alle Diagnosen, die Ihnen nichts sagen, sollten mit dem Arzt geklärt werden. Ist es eine Schattendiagnose, ein Verdacht, der sich nicht bestätigt hat oder haben Sie es vergessen?

Wie können bereits privat Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel die Gesundheitsfragen sicher beantworten?

Auch bereits PKV Versicherte können ihre aktuelle private Krankenversicherung noch wechseln und sich für eine neue PKV entscheiden. In dem Fall wird auch eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Anders als ein gesetzlich Versicherter bekommt der PKV Versicherte direkt von seinem Arzt. Auf den Rechnungen stehen auch die Diagnosen oder die Diagnoseschlüsse. Die Diagnoseschlüssel bestehen aus einer Buchstabe-/Zahlenkombination. Für den nicht Mediziner ein undurchdringbarer Dschungel aus Dutzenden verschiedensten Kombinationen.

Hier schafft das Bundesministerium für Gesundheit mit Ihrer Seite gesund.bund.de | Informationen für Ihre Gesundheit Abhilfe.

22 Bereiche umfasst das Codiersystem:

Quelle: www.bfarm.de

Es ist passiert, Sie haben vergessen etwas beim privaten Krankenversicherer im Antrag anzugeben! Und jetzt?

In diesem Fall kommt es drauf an, ob Sie es selbst merken oder der Versicherer schon aufmerksam ist, weil er im Leistungsfall die Akten geprüft hat.

Sie haben es selbst gemerkt

Nutzen Sie Ihren Wissensvorsprung und lassen sich professionell begleitet eine Lösung erarbeiten. Erst mal sollte man prüfen, ob der Versicherer sie versichert hätte, wenn er es denn schon im Antrag gewusst hätte. Dann passiert entweder:

  1. Er hätte es angenommen ohne Erschwernis – Sie melden es nach
  2. Er hätte es angenommen mit Risikozuschlag – Sie melden es nach und zahlen den Risikozuschlag ab Beginn rückwirkend
  3. Sie suchen sich mit einer professionellen Risikoprüfung einen neuen Versicherer

Ob es dann noch nachgemeldet wird oder wie man sich im dritten Fall bestens verhält, muss man individuelle besprechen.

Sie haben einen Leistungsfall und der Versicherer hat geprüft

Jetzt ist die Ausgangslage eher schwierig. Der Versicherer wird Folgendes tun:

  1. Er wird einen Risikozuschlag vereinbaren, und zwar rückwirkend
  2. Er wird eine Kündigung aussprechen und noch für den Leistungsfall aufkommen
  3. Er tritt vom Vertrag zurück. Der Vertrag ist also gar nicht zustande gekommen, das Geld behält der Versicherer trotzdem

In Fall zwei und drei noch Lösungen mit anderen Versicherern zu finden ist extrem schwer, aber manchmal noch möglich. Im schlimmsten Fall warte nur noch der brancheneinheitliche Basistarif für fast 800EUR auf den Versicherten.

Fazit

Auch hier gilt das Prinzip „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“. Unser Masterplan:

  1. Besorgen Sie alle Unterlagen Ihrer Kranken- und Patientenakte
  2. Bereiten Sie alles ordentlich auf und fragen Sie anonym alle privaten Krankenversicherer an
  3. Achten Sie auf die Formulierung der Gesundheitsfragen bei der PKV

Sie haben keine Muse, sich stundenlang damit zu beschäftigen? Dann nutzen Sie unseren rundum Service von der Einholung der Akten über die Aufbereitung des Risikoprofils, Ausschreibung bei allen privaten Krankenversicherern bis hin zum wasserfesten Versicherungsschutz.

Weitere interessante Beiträge