Sozialversicherungswerte 2019 – Steigerung 3% – 6%

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Michael Glorius
11. September 2018

Sozialversicherungswerte 2019 – Steigerung 3% - 6%

Seit 06.09.2018 liegt nun der Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Damit steigen die Bezugs- und Rechengrößen zwischen 2,3 %-3,0 %, wenn das Bundeskabinett, wie in den Vorjahren, zustimmt.
Dabei steigt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese bildet für Angestellte die Zutrittsberechtigung zur privaten Krankenversicherung.

 

Änderungen im Überblick

Die Rechengrößen wurden dieses Jahr für die neuen Bundesländer unter Bezugnahme auf das Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgelegt. Man gleicht nun den Osten bis zum Jahr 2025 an den Westen an. Daher beträgt die Steigerung bei der Bemessungsgrenze Ost 6,0 % und nicht wie im Westen 3,0 %.
Weiterhin werden nach aktueller Lage die Beitragssätze zur privaten Pflegeversicherung steigen und zur Arbeitslosenversicherung sinken. Die genauen Höhen der Beitragssätze sind bisher noch nicht klar.

 

Sozialversicherungswerte – vorläufig für das Jahr 2019

 

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

WEST monatlich jährlich
2018 6.500,00 € 78.000,00 €
2019 – vorläufig 6.700,00 € 80.400,00 €

 

OST monatlich jährlich
2018 5.800,00 € 69.600,00 €
2019 – vorläufig 6.150,00 € 73.800,00 €

 

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken-/Pflege monatlich jährlich
2018 4.425,00 € 53.100,00 €
2019 – vorläufig 4.537,50 € 54.450,00 €

Hinweis: Weiterhin steigen ab dem 01.01.2019 auch die Kosten für die soziale und private Pflegepflichtversicherung laut dem aktuellen Gesundheitsminister für gesetzlich Versicherte um mindestens 0,3 %.  Mehr dazu lesen Sie hier: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/30-euro-mehr-pflegepflichtbeitrag-fuer-pkv-versicherte

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze

JEAG jährlich
2018 59.400,00 €
2019 – vorläufig 60.750,00 €

 

Haben sie noch Fragen? Sprechen sie uns an.

 

Diese Grenze ist ursächlich für die Zugangsberechtigung für Angestellte in das System der privaten Krankenversicherung. Angestellte und Arbeiter, die über ein Bruttoeinkommen über dem Grenzbereich verfügen, können daher wählen, ob Sie freiwilliges Mitglieder der GKV werden oder sich privat versichern. Die Entscheidung sollte man grundsätzlich sehr kontrovers diskutieren, da beide Systeme Ihre Vorteile haben. Wie man die private Krankenversicherung richtig auswählt, lesen Sie hier: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/wie-man-pkv-richtig-macht
Hinweis: Nicht alle Einkommensbestandteile werden auf dies Jahresarbeitsentgeltgrenze angerechnet. Passieren hier Fehler, kann es langfristig zu einer Rückabwicklung mit einem hohen Kostenrisiko für Unternehmer und deren Mitarbeiter kommen.
Den Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/referentenentwurf-zur-sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2019.html

 

Änderungen für PKV Versicherte

Grundsätzlich ändert sich an Ihrer Prämie nichts, da diese einkommensunabhängig anhand des gewählten Tarifes bemessen wird. Die Grundlage beim Antrag auf private Krankenversicherung bilden dabei der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter. Vor dem Jahr 2013 wurde noch das Geschlecht berücksichtigt. Die Prämie steigt also nicht, weil man älter wird oder gesundheitliche Einschränkungen dazu gewinnt.
Exkurs: Allerdings verfügt auch die private Krankenversicherung über Beitragssteigerung, die im Regelfall häufig alle zwei Jahre erfolgen, wenn der auslösende Faktor erreicht ist. Im Schnitt passen die privaten Krankenversicherungen pro Jahr um 4,8 % die Prämie Ihrer Mitglieder an, dies ergab in der Vergangenheit eine Erhebung des Map-Reports.
Angestellte Privatversicherte werden zwar eine Pflegebeitragserhöhung ab dem 01.01.2019 erwarten als Folge des Pflegestärkungsgesetz II (mehr dazu: https://kvoptimal.de/blog/zusatzversicherung/29-beitragssteigerung-in-der-pflegepflichtversicherung).
Exkurs: Dies griff zum 01.01.2017 und führte bereits direkt zu einer Steigerung von 0,2 % in der sozialen Pflegeversicherung (GKV) und bis zu 29 % in der PKV. In den letzten Jahren ergab sich ein weiteres Defizit in Milliardenhöhe, das mit der neuen Erhöhung zum 01.01.2019 kompensiert wird.
Angestellte werden durch die Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags im gleichen Zug entlastet. Weiterhin werden die Beiträge ab dem 01.01.2019 wieder vollumfänglich paritätisch übernommen, sodass gerade bei hohen PKV-Beiträgen der Arbeitgeberzuschuss steigt: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/270-millionen-euro-entlastung-fuer-pkv-versicherte-arbeitnehmer
Selbstständige, die in aller Regel weder in die Renten- noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, werden voll belastet mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Pflegeerhöhung.

 

Änderungen für GKV Versicherte

Nach aktuellem Stand werden gesetzlich Versicherte durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (also Gutverdiener) mit rund 10,00€ Angestellte / 20,00€ Selbstständige monatlich mehr belastet. Dazu kommt noch die Erhöhung der sozialen Pflegeversicherung, die bei Angestellten durch die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung reduziert wird, bei Selbstständigen in der Regel jedoch ebenfalls noch rund 14,00 € monatlich beträgt. 
Gewinner der Änderungen sind in jedem Fall Angestellte. Deren Erhöhungen des Höchstbetrages durch die Änderung der Beitragsmessungsgrenze und Erhöhung der sozialen Pflegeversicherung, wird vollkommen durch die paritätische Finanzierung der Beiträge ab 01.01.2019 https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/270-millionen-euro-entlastung-fuer-pkv-versicherte-arbeitnehmer und Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung relativiert.

 

Erhöhungen der Sozialversicherungswerte:

2018: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/arbeitgeberzuschuss-zur-pkv-2018 

2017: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/arbeitgeberzuschuss-zur-pkv-2017

2016: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/sozialversicherungswerte-und-bemessungsgrenzen-2016

2014 und 2015: https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/beitragsbemessungsgrenze-2015-analyse-und-rueckblick

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