Viele unserer Mandanten melden sich, um Ihre Beiträge sinnvoll durch einen Tarifwechsel zu reduzieren, legen dabei aber Wert auf bestmögliche Leistungen - gerade im Alter. Zwangsläufig sprechen wir mit unseren Mandanten über Vorsorgeuntersuchungen und wie man Leistungen für sich sinnvoll nutzen kann. Der folgende Artikel soll Ihnen aufzeigen wie Sie Leistungen im Bereich der Vorsorge positiv für sich nutzen, ohne dabei selbst finanzielle Mittel ausschöpfen zu müssen.

 

Der Anlass, dieses Thema etwas näher zu durchleuchten, war die Anfrage eines Kunden vor einigen Tagen, dem das Thema Vorsorge, wie vielen anderen Mandaten zuvor auch, auf der Seele brannte. Die Fragen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Wird die Vorsorge bezahlt?
  2. Wie ist die Vorsorge definiert?
  3. Was leistet mein Tarif und leistet er über die gesetzlich eingeführten Rahmenprogramme hinaus?
  4. Was passiert mit meiner Beitragsrückerstattung und meiner Selbstbeteiligung?

 

Alles berechtigte Fragen, auf die der Versicherungsnehmer häufig keine Antworten findet. Zu kompliziert und müßig erscheint der Blick in die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Die Vorsorge dient der Früherkennung. Der Versicherer leistet lieber einmal jährlich die Kosten einer Zahnprophylaxe, als nach 10 Jahren feststellen zu müssen, dass Ihnen Ihr Zahnarzt 3 Implantate empfehlt, weil Sie sich solange nicht bei Ihm vorgestellt haben.

10 * regelmäßige Prophylaxe á 82,49 (Ø WEST 2015) = 824,90

10 * regelmäßige Prophylaxe á 74,11 (Ø OST 2015) = 741,10

Quelle = Kosten-beim-Zahnarzt.de

Im Vergleich dazu:

1 Seitenzahn-Implantat = Ø 1850,00 – 2900,00

(die Kosten setzen sich aus Implantat und Aufbauteile, Fertigung des Implantates und dem Arzthonorar, zusammen)

 

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An diesem einfachen Beispiel erkennt man leicht, dass Vorsorge Sinn macht, sofern Sie richtig durchgeführt wurde. Sie dient nicht nur Ihrer Gesundheit, Sie schonen auch den Geldbeutel Ihres Versicherers und halten die Kostenstruktur im Gesamtkollektiv, trotz regelmäßiger Kosten, vergleichsweise gering.

Ein Grund mehr, den oben gestellten Fragen Beachtung zu schenken.

 

Werden Vorsorgeuntersuchungen bezahlt?

 

Die Antwort ist Ja. Die meisten von Ihnen werden das natürlich gewusst haben, verweisen die meisten Versicherer schon im Versicherungsschein häufig auf der ersten Seite, in Form einer Kompaktbeschreibung, darauf.

Wirklich schlauer sind Sie hinsichtlich des genauen Leistungsspektrums jedoch noch nicht. Das führt uns zu Frage 2.

 

Welche Leistungen sind im Rahmen der Vorsorge üblicherweise abrechenbar?

In den allermeisten Tarifen wird auf die gesetzlich eingeführten Vorsorgeprogramme/Leistungen verwiesen, welche in Verbindung zur gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt worden sind. Eine übliche Formulierung könnte diese sein:

AVB Teil III des AXA – Tarifs EL-Bonus-N

AVB Teil III des AXA – Tarifs EL-Bonus-N

Achten Sie bitte darauf, dass in einigen Tarifen, die hier aufgelisteten Altersgrenzen entfallen können. Eine Prostatauntersuchung für Männer muss demnach nicht erst ab dem 45. Lebensjahr, eine Mammographie bei Frauen nicht erst mit dem 50. Lebensjahr gemacht werden.

 

Die meisten werden eine ähnliche Formulierung, wie die oben aufgeführte, vorfinden. Dem spitzfindigen Versicherungsnehmer wird auffallen, dass jene Untersuchungen zur Früherkennung nicht pauschal einem gewissen Alter zugesprochen werden können. Wer hat entschieden, dass eine jährliche Brustuntersuchung bei Frauen erst ab 30. Lebensjahr gemacht werden sollte? Jene, die sich privat versichern oder versichern möchten und dabei ein besonderes Augenmerk auf Leistungen legen, würde eine Brustuntersuchung mit dem 28. Lebensjahr aufgrund familiärer Rückschlüsse, wichtig finden. Leistungsaffine Kunden der PKV, wie es die Vergangenheit zeigt, legen besonderen Wert auf Leistungen, die über das beschriebene Szenario hinaus versichert sind.

Somit schließen wir nahtlos an die nächste Frage an.

 

Leistet Ihr Tarif über die „gesetzlich eingeführte Norm“?

 

Auch hier lohnt, wie so oft, ein Blick in die Bedingungen Ihres Tarifs. Exemplarisch haben wir das für Sie getan und erläutern an folgendem Beispiel, wie eine mögliche Formulierung aussehen kann:

AVB Teil III des DKV – Tarifs BMK 0-3

AVB Teil III des DKV – Tarifs BMK 0-3

Hier wird explizit auf „gezielte Vorsorgeuntersuchungen“ verwiesen, die über die gesetzlich eingeführten Rahmenprogramme leisten. Folgen wir dem Verweis der DKV erhalten wir unter anderem folgende Auflistungen:

Verweis der DKV

Der BMK-Tarif der DKV listet im weiteren Verlauf zusätzliche Leistungen der Früherkennung für Personengruppen eines bestimmten Lebensabschnittes mit den dazugehörigen Höchsterstattungsbeträgen auf, welche so in den gesetzlichen Rahmenprogrammen nicht zu finden sind.

  • Früherkennung ab Geburt
  • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
  • ab dem vollendeten 35. Lebensjahr
  • ab dem vollendeten 45. Lebensjahr
  • ab dem vollendeten 55. Lebensjahr

Die vollständige Auflistung hätte an dieser Stelle den Rahmen gesprengt. Jedoch wird klar, dass es von Vorteil ist, das sogenannte „Kleingedruckte“ zu lesen. Schon jetzt können Sie mit Ihrem neuerlernten Wissen Grundsteine für eine gesündere Lebensweise legen – womöglich finanziert durch Ihren PKV-Vertrag. Die Beiträge für Ihren Versicherungsschutz laufen unverändert weiter, auch wenn Sie diesen nicht regelmäßig in Anspruch nehmen. Nutzen Sie also jene Leistungen - Sie zahlen dafür.

 

An einem weiteren Beispiel lassen sich sogar noch umfangreichere Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen ableiten:

AVB Teil II der Halleschen – NK-Tarif

AVB Teil II der Halleschen – NK-Tarif

Hinweis:

Teil I - MB/KK 2009 stellt ein gesichertes Vertragswerk des privaten Krankenversicherungsverbands für Privatversicherte dar.

Teil II – TB/KK 2013 stellt die Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft dar.

Teil III – stellt gesonderte Tarifleistungen dar.

Ist eine Leistung NICHT in Teil III geregelt, so finden Sie Ihre Leistungen in Teil II. Ist die Leistung auch dort nicht aufgeführt, so gilt Teil I der MB/KK 2009.

Aufgrund dieser Formulierung leistet der NK-Tarif 100% für alle Vorsorgeuntersuchungen, unabhängig vom Alter und ohne Begrenzung auf die Leistungen der gesetzlich eingeführten Rahmenprogramme, sofern die betreffende Behandlung als Vorsorge durchgeführt wurde. Da es bedingungsseitig keinen Verweis auf die Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung gibt, werden Vorsorgeuntersuchungen mit der Selbstbeteiligung verrechnet und führen bei Inanspruchnahme zu keiner Rückerstattung (MB/KK 2009).

 

Die letzte Frage, die für den richtigen Umgang mit der privaten Krankenversicherung, wichtig sein könnte:

Was passiert mit meiner Beitragsrückerstattung (BRE) und reiche ich Leistungen ein, wenn ich eine jährliche Selbstbeteiligung (SB) habe?

 

Auch diese Antwort gibt Ihnen Ihr Tarif. Es gibt eine Vielzahl von Tarifen, die Ihnen die Entscheidung, ob Sie eine Leistung für die Vorsorge einreichen, abnehmen. Gucken wir uns erneut die Erklärung des BMK-Tarifs dazu an:

Erklärung des BMK-Tarifs

Häufig finden Sie in den modernen Tarifen die Formulierung, dass Vorsorgeuntersuchungen unabhängig der Selbstbeteiligung und einer Beitragsrückerstattung gemacht werden können. In der täglichen Praxis bedeutet das, dass Sie die Rechnungen für jene Leistungen einreichen, selbst wenn Sie bisher keine Kosten an Ihren Versicherer übermittelt haben. Diese bekommen Sie sofort erstattet (achten Sie auf die Bedingungen) ohne dass Ihnen, wie sonst üblich, die Selbstbeteiligung angerechnet wird. Als Bonus gewährt man Ihnen dennoch die Beitragsrückerstattung, sofern diese von Ihrem Tarif vorgesehen ist. Sollte dies der Fall sein, macht es durchaus Sinn einen Tarif mit Selbstbeteiligung zu wählen. Auch Arbeitnehmer, die einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur Krankenversicherung erhalten, haben Möglichkeiten, diese Strategie sinnvoll für sich einzusetzen.

 

KVoptimal.de GmbH empfiehlt:

Lassen Sie sich die Bedingungen Ihres Tarifs von Ihrem Versicherer per Mail zusenden oder laden Sie sich diese aus dem Internet auf der Homepage Ihres Versicherers runter. Nutzen Sie die Suchfunktionen über „strg +F“ um Schlagworte in den unübersichtlichen Texten zu finden. In unserem Beispiel „Vorsorge“ oder „Früherkennung“

 

Sprechen Sie uns bei Fragen bezüglich der Vorsorge an, wir helfen Ihnen gern den durchblick zu behalten.