Viele, gerade jüngere, wollen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, weil sie günstiger und mit mehr Leistungen versichert sein wollen. Die PKV steht nicht allen offen. Selbstständige und Verbeamtete dürfen, wohingegen Angestellte mit einem nicht ausreichend hohen Einkommen keine Chance auf einen Wechsel haben. Aber dürfen wirklich alle wechseln, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen? Wie sieht es beispielsweise bei Schwangeren aus, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten?
Schwanger in die PKV – So gehts!
Während der Schwangerschaft in eine PKV zu wechseln, ist problemlos möglich, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das ist der Fall, wenn das jährliche Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt und wenn Sie die Gesundheitsprüfung bestehen. Auch Verbeamtete oder Selbstständige können sich privat versichern. Bereits mit einem „normalen“ PKV-Tarif sind auch viele Leistungen rund um die Schwangerschaft in der Regel eingeschlossen. Wenn Sie privat versichert sind und schwanger werden, ändern sich Kosten und Leistungsumfang Ihres Tarifes übrigens nicht. Premiumtarife bieten Schwangeren häufig eine noch umfassendere Rundum-Absicherung mit zahlreichen Zusatzleistungen.
Vorteile: PKV + schwanger
- Mehr Leistungen: Leistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus können zu einer angenehmeren Entbindungserfahrung beitragen.
- Bedarfsorientierte Leistungen: Viele Tarife sind speziell auf den Bedarf von Schwangeren zugeschnitten.
- Schnelle an Termine: Privatversicherte kommen meist kurzfristiger an Termine bei Ärzten, Spezialistinnen und Kliniken, was insbesondere Schwangere schätzen, wenn regelmäßige Untersuchungen erforderlich sind.
Bei Schwangerschaft: Wartezeiten
Bevor eine Frau während der Schwangerschaft in die private Krankenversicherung wechselt, sollte unbedingt vorab geklärt werden, ob relevante Wartezeiten beachtet werden müssen. Diese können tarifabhängig für bestimmte Leistungen standardmäßig bestehen. Wartezeiten im Vertrag bedeuten, dass einige Leistungen erst nach einer bestimmten Frist in Anspruch genommen werden können. Sind Schwangerschaftsleistungen im Tarif ausdrücklich enthalten, sollte es keine Wartezeiten geben.
Bei Schwangerschaft: Risikozuschläge
Wechselt eine schwangere Frau in die PKV oder innerhalb ihrer PKV den Tarif, kann die Versicherungsgesellschaft dies als Vorerkrankung werten. Trifft dies zu, könnten bestimmte Leistungen ausgeschlossen sein oder Leistungseinschränkungen greifen.
Das Thema Schwangerschaft und PKV haben wir in unserem Blog bereits mehrfach diskutiert:
Schwangerschaft im PKV-Antrag angeben oder nicht? Lesen Sie hier mehr dazu!
Schwanger! Was muss ich als Privatpatientin beachten? Lesen Sie hier mehr dazu!
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft – Lesen Sie hier mehr dazu!
Sie benötigen Untersützung?
Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende private Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Jetzt kontakt aufnehmenSchwanger in die PKV – So gehts nicht!
Auch, wenn der Wechsel von Schwangeren in die PKV theoretisch problemlos möglich ist, erleben viele Frauen in der Praxis eine herbe Enttäuschung: Die überwiegende Zahl der privaten Krankenversicherungen lehnt nämlich den Wechsel während einer Schwangerschaft ab. Dabei spielen die hohen Kosten eine Rolle. Obwohl eine Schwangerschaft nicht mit einer Krankheit gleichzusetzen ist, wird sie in den Gesundheitsfragen häufig abgefragt. Manchmal bieten die privaten Krankenversicherungen den Wechsel in den Basistarif an, der nur begrenzte Leistungen umfasst.
Auch aus finanziellen Gründen, entscheiden sich viele Schwangere (vorerst) gegen den Wechsel in die PKV. Hauptgrund für Angestellte: Während Mutterschutz und Elternzeit zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Krankenversicherung und Betroffene müssen die PKV-Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Für viele ist es da lukrativer, beitragsfrei über die Familienversicherung des Partners in der Gesetzlichen versichert zu sein.
Leistungen für Schwangere in der PKV
Grundsätzlich bietet die PKV Schwangeren umfangreiche Leistungen. Wenn eine Privatversicherte im Laufe der Zeit schwanger wird, darf sie sich über einen hervorragenden Gesundheitsschutz freuen. Dazu gehört, dass alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen und Arztbesuche sowie die Entbindung und Nachsorge enthalten sind. Auch, wenn das Kind noch im Mutterleib eine medizinische Behandlung benötigt, übernimmt die private Krankenversicherung auch hierfür im vertraglichen Umfang die Kosten. Welche Untersuchungen z. B. auch im Bereich pränatale Diagnostik die PKV bei werdenden Müttern konkret übernimmt, hängt immer vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Einige Tarife bieten sogar eine Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs an oder übernehmen auch die Kosten für alternative Behandlungsmethoden, Online-Schwangerschaftsbegleitung und Eltern-Coachings.
Typische Leistungen für Schwangere in der PKV:
- Mutterpass
- Geburtsvorbereitungskurse
- Kostenübernahme für Hebammen und Geburtshelfer
- Vorsorgeuntersuchungen: u. a. Bluthochdruck, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtasten
- Laboruntersuchungen: u. a. Bluttests, um Krankheiten wie Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B auszuschließen
- Glukose-Toleranztest
- 3x Ultraschall-Untersuchungen sowie 1x 3D-Ultraschall
- Pränataldiagnostik: u. a. Untersuchungen auf Chromosomenstörung, erbliche Erkrankungen, Downsyndrom, Nackenfaltenmessung
- Organscreening und Feindiagnostik
- In der Regel nicht enthalten: Nahrungsergänzungsmittel wie Folsäure und Vitamine
Was genau enthalten und kostenfrei ist, was ggf. mit Zusatzkosten oder gar nicht abgedeckt ist, hängt maßgeblich vom gewählten Tarif ab. Basis-Tarife konzentrieren sich auf die medizinische Grundversorgung und bieten meist keinen zusätzlichen Komfort. Komfort- und Premium-Tarife haben auch zusätzliche Leistungen wie Akupunktur, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Einzelzimmer oder Kostenübernahme einer Hausgeburt mit eingeschlossen.
Fazit: Schwanger in die PKV
Überspitzt formuliert, dürfen auch privatversicherte Frauen selbstverständlich schwanger werden – auch in Basistarifen wird eine gute Grundversorgung gewährleistet. Schwieriger wird es, wenn Schwangere in die PKV wechseln möchten. Vom Prinzip her, steht dem nichts dagegen, jedoch führt die Angabe Schwangerschaft in der verpflichtenden Gesundheitsprüfung regelmäßig zur Ablehnung. Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, aber viele privaten Krankenversicherungen scheuen die damit verbundenen Kosten und lehnen lieber von vornherein ab. Zudem erschweren Wartezeiten und Risikozuschläge den Wechsel in die PKV während der Schwangerschaft.
Fakt ist: Es gibt hinsichtlich einer bestehenden Schwangerschaft Unterschiede je nach Anbieter und Tarif. Es empfiehlt sich, die genauen Versicherungsbedingungen im Vorfeld zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Leistungen vollständig abgedeckt sind – oder in Erfahrung zu bringen, welche PKV schwangere Frauen überhaupt aufnimmt. Wir verfügen über eine langjährige Expertise in Versicherungsfragen und bei der Tarifoptimierung. Wir beraten Sie gern dazu, welche Tarife für Sie als Schwangere geeignet sind.
Dafür bieten wir Ihnen eine Sicherheitsgarantie (wir arbeiten ungebunden), eine Tiefpreisgarantie (günstigster Tarif bei mindestens gleichwertigen Leistungen) und eine Nachhaltigkeitsgarantie (innerhalb von 5 Jahren ist eine erneute Tarifwechselberatung ggf. kostenfrei).
Gern begleiten wir Sie beim internen Tarifwechsel, mit dem Sie einfach und unkompliziert jederzeit in einen anderen Tarif bei Ihrer Versicherung wechseln können.



