Viele Privatversicherte wie Beamte und Beamtinnen wünschen sich mehr Komfort beim Aufenthalt im Krankenhaus. Das haben auch die privaten Krankenversicherungen erkannt und zahlreiche attraktive Leistungen als Ergänzung wie Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder Wahlleistungen medizinischer Art im Angebot. Hier erfahren Sie, was Wahlleistungen sind, welche Vorteile sie Verbeamteten bringen können und was sie kosten.
Wahlleistungen für Beamte und Beamtinnen
Ins Krankenhaus zu müssen – unabhängig davon, ob es geplant oder ungeplant ist – ist für die meisten mit vielen Unannehmlichkeiten und Sorgen verbunden. Einerseits können sich alle sicher sein, dass alle medizinisch notwendigen Leistungen und Behandlungen im Krankenhaus von Beihilfe und privater Krankenversicherung übernommen werden. Vielen ist das nicht genug. Sie möchten gern im Krankenhaus im Einzel- oder Zweibettzimmer schlafen statt im Mehrbettzimmer und wünschen sich eine Behandlung durch den Chefarzt statt vom diensthabenden Arzt bzw. Ärztin. Bei Leistungen, die medizinisch nicht notwendig sind, aber mehr Komfort gestatten, spricht man von Wahlleistungen.
Wahlleistungen für Verbeamtete in der Übersicht (Auswahl)
medizinische Wahlleistungen: z. B. freie Klinikwahl, auch Privatkliniken, besondere Laborleistungen, Therapien, innovative Operationen und Behandlungen
Wahlleistungen bei der Unterbringung: Einbettzimmer, Zweibettzimmer, separate Sanitärzelle, größeres Zimmer, Zimmer in besserer Lage, Zimmer mit Balkon, Terrasse, größere Menüauswahl, Internetzugang, Telefon, Mitnahme von Partner bzw. Partnerin
ärztliche Wahlleistungen: Chefarztbehandlung, Wahl-Ärzte mit besonderer Qualifikation oder Spezialisierung
Vorteile von Wahlleistungen für Beamte und Beamtinnen
Wer sich von einem Eingriff erholen möchte, braucht Ruhe. Die Unterbringung im Einzelzimmer bietet genau das und kann sich daher positiv auf eine schnellere Genesung auswirken. Zudem können die Versicherten von der langjährigen und einschlägigen Erfahrung von Chefärzten und Spezialisten profitieren, die zu optimalen Ergebnissen beitragen.
Wahlleistungen für Beamte und Beamtinnen sind dann sinnvoll, wenn man Aufenthalte im Krankenhaus mitgestalten möchte und den Komfort und ärztliche sowie medizinische Leistungen zusätzlich wählt, die zu einem besonderen Gefühl von Sicherheit und Wohlfühlen verhelfen.
Wie werden die Wahlleistungen finanziert?
Die Finanzierung der Gesundheitsabsicherung ist bei Verbeamteten etwas komplexer als bei anderen, da die Beihilfe als Fürsorgestelle des Dienstherren involviert ist. Abhängig davon, wo das Dienstverhältnis besteht – Bund oder Bundesland – beteiligt sich die Beihilfe meist mit 50 Prozent an den anfallenden Gesundheitskosten. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Hier gibt es besondere Beamtentarife bzw. Beihilfetarife oder Restkostenversicherungen, die die Erstattungshöhen der Beihilfe weitgehend auf 100 Prozent „auffüllen“.
Damit ist zwar auf den ersten Blick eine annähernd vollständige Kostenübernahme (minus der Zuzahlungen z. B. für Medikamente) erreicht, aber es bleibt die Frage offen: Sind denn Wahlleistungen enthalten und wenn ja welche? Ob und welche Wahlleistungen die Beihilfe erstattet, regelt jede zuständige Behörde selbst. Es kann sein, dass bestimmte Leistungen (anteilig) erstattet werden, muss aber nicht.
Um auch Wahlleistungen für Beamte zu versichern, bieten die verschiedenen privaten Krankenversicherer spezielle Beihilfe-Ergänzungstarife bzw. manche sogar explizite Wahlleistungstarife. Damit können Beihilfeberechtigte beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- und Zweibettzimmer, die Chefarztbehandlung oder ein Ersatz-Krankenhaustagegeld zusätzlich versichern – und haben zukünftig etwas mehr in der Hand, was sie im Krankenhaus erwartet.
Mehr zu Wahlleistungen in der PKV lesen Sie hier.
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Kosten von Wahlleistungen
Welche Kosten von Beihilfe und privater Krankenversicherung übernommen werden, hängt von den Vorgaben der geltenden Beihilfeverordnung und vom gewählten PKV-Tarif ab. Ungefähr bei der Hälfte der Bundesländer gewährt die Beihilfe keine Wahlleistungen. In den anderen werden Zuzahlungen oder regelmäßige monatliche Zahlungen für die Gewährung von Wahlleistungen veranschlagt.
Zur Orientierung: Bevor Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, wird die Klinik diese schriftlich vereinbaren. Darin werden die Versicherten über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt detailliert informiert. Wichtig an dieser Stelle ist, dass man genau weiß, welche Wahlleistungen die eigene Versicherung trägt und welche nicht und z. B. auch, welche Erstattungsgrenzen grenzen oder wie hoch der vertraglich vereinbarte Eigenanteil ist.
Apropos Kosten: Wer auf die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen explizit verzichtet, steht in der Regel ein Tagegeld zu.
Tipps, wie man die Kosten für Wahlleistungen minimieren kann
Vorrangig sollten Verbeamtete zweierlei beachten, wenn sie Wahlleistungen absichern lassen möchten. Der Markt ist groß und die Angebote für Laien so gut wie nicht überschaubar. Es lohnt sich also erstens, Angebote von verschiedenen Anbietern und Tarifen einzuholen und diese zu vergleichen. Oder – besser noch, da erfolgversprechender – eine Beratung von Versicherungsexperten aufzusuchen. Sie wissen, welche Leistungen Sie benötigen und welche nicht und beachten auch bei der Auswahl, ob und welche Einschränkungen gelten.
Checkliste für Beamte, die ihre Wahlleistungen überprüfen möchten
Vieles, was medizinisch nicht notwendig ist, aber mehr Komfort bietet, lässt sich versichern, aber nicht alle brauchen alles. Auch, weil sich die Lebensumstände und Bedürfnisse z. B. nach mehr Ruhe ändern können, lohnt es sich, den Versicherungsumfang zu überprüfen.
Folgende Wahlleistungen und zusätzliche Leistungsbereiche können Verbeamtete mit einer privaten Krankenversicherung absichern:
Reha, Kuraufenthalte, Entwöhnungsbehandlungen
Stationäre Wahlleistungen, Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
Freie Arzt- und Klinikwahl
Krankentagegeld
Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie, Bleaching
Schutzimpfungen, Präventionsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen
Reise-Versicherungsschutz im Ausland
Heilpraktikerbehandlung, Osteopathie, TCM
Sehhilfen, Hörgeräte, Augenlasern
Psychotherapie
Fazit: Warum Wahlleistungen für Beamte sinnvoll sind
Die Qualität und der Umfang von Wahlleistungen machen sich bei Krankenhausaufenthalten sofort bemerkbar. Nicht nur, dass man ein Stück weit an Sicherheit und Komfort gewinnt, wenn man auf Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder frei Klinikwahl Anspruch hat. Wer mehr Ruhe hat, kann sich entspannter erholen und ist schneller fit.
Für Wahlleistungen können sich Beamte jederzeit entscheiden, meist auch noch vor Ort, wenn die Beihilfe und PKV keine oder nur wenige stationäre Zusatzleistungen erbringen. Da Verbeamtete wie alle anderen Patienten und Patientinnen jedoch mit mindestens etwa 150 bis zu 200 Euro pro Nacht rechnen müssen, lohnt sich die Absicherung über einen entsprechenden leistungsstarken PKV-Tarif.
Als ungebundene Versicherungsexperten können wir Ihnen die geeignetsten Tarife aus dem gesamten Marktangebot vorschlagen. Wir wissen, was Ihre Beihilfe leistet und welche PKV-Tarife und Wahlleistungs-Bausteine fehlen, um Ihnen einen maximal angenehmen Klinikaufenthalt zu ermöglichen. Wir sind auch für Sie da, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden.