Tarifwechsel prüfen

Wann lohnt sich die Selbstbeteiligung in der PKV?

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Bert Kotzan
14. November 2024
Wann lohnt sich die Selbstbeteiligung in der PKV?

Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten sie an: Tarife mit Selbstbeteiligung. Das Besondere daran ist, dass Versicherte im Krankheitsfall einen vereinbarten Teil der Kosten selbst zahlen. Dafür können sie sich günstiger versichern und zahlen geringere Beiträge.  

In der Praxis sieht es so aus, dass von der Erstattungssumme der Rechnung der Selbstbehalt abgezogen wird. Wenn übers Jahr gesehen Rechnungen über Arzt- und Behandlungskosten in Höhe von 1.500 Euro eingereicht werden und der Selbstbehalt bei 500 Euro liegt, erhalten Versicherte davon 1.000 Euro erstattet. Selbstbehalte sind eine sinnvolle Kostensenkungsmaßnahme, aber nicht für alle Privatversicherten geeignet … 

Selbstbeteiligung in der PKV: attraktiv in diesen Fällen 

Fakt ist: Mit dem richtigen Selbstbeteiligungs-Modell lassen sich die PKV-Beiträge auf einfachem Wege senken. Denn in den meisten Fällen gilt:  

Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. 

Selbstbeteiligungen können nicht bei jedem Tarif vereinbart werden. Das heißt, dass Versicherte sich bei der Antragstellung entscheiden müssen, welches Selbstbeteiligungs-Modell das richtige für sie ist. 

Die Selbstbeteiligungs-Modelle in der PKV

Je nach gewähltem Modell zahlen Privatversicherte pro Jahr: 

  • einen exakt festgelegten Anteil der Kosten selbst.  
  • einen prozentualen Anteil der Kosten selbst.  
  • eine fallbezogene Selbstbeteiligung (eher selten). 

Bei der absoluten (pauschalen) Eigenbeteiligung werden übers Jahr die Rechnungen bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, z. B. 400 Euro, gesammelt. Erst, wenn diese Grenze überschritten wurde, werden die Rechnungen zur Erstattung eingereicht. 

Bei der prozentualen Eigenbeteiligung kann zwar die Höchstgrenze auch bei 400 Euro liegen; die Versicherten erhalten jedoch ab der ersten Rechnung eine Erstattung abzüglich des vereinbarten prozentualen Selbstbehalts, der beispielsweise bei 20 Prozent liegt.  

In speziellen Tarifen ist die Selbstbeteiligung nur für bestimmte Leistungen vereinbart, z. B. für die teureren stationären Leistungen oder Zahnbehandlungen. Andersherum sind Selbstbehalte bei bestimmten Leistungen ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen.  

Für wen sind Selbstbeteiligungen in der privaten Krankenversicherung sinnvoll? 

Selbstbeteiligungen – vor allem zu hoch gewählte – können auch zur Kostenfalle werden. Aber für wen sind sie eigentlich gedacht? Für die, die überwiegend gesund und fit sind und in den letzten Jahren nur selten die Arztpraxis besuchten, kann sich eine Selbstbeteiligung durchaus lohnen. Bei Arbeitnehmenden ist zu prüfen ob sich ein Selbstbehalt lohnt, denn der Arbeitgeber beteiligt sich bis zum Höchstzuschuss max. 50% an den Kosten der PKV, aber nicht am Selbstbehalt. Darüber hinaus müssen Versicherte auch das Thema steuerliche Abzugsfähigkeit überprüfen. Denn den Beitrag zur PKV kann man in großem Umfang steuermindernd absetzen, den Selbstbehalt jedoch erst wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.  

Doppelt sparen mit Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung 

Ein guter Gesundheitszustand kann sich in der PKV sogar doppelt auszahlen. Oder anders formuliert: Wer selten zum Arzt bzw. zur Ärztin geht, kann mehrfach sparen. Zusätzlich zu den günstigeren monatlichen Beiträgen durch Selbstbeteiligung bieten viele private Krankenversicherung die Option der Beitragsrückerstattung. Wer innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nimmt bzw. keine Rechnungen einreicht, erhält einen Anteil der Beiträge erstattet. Die Versicherer legen die Höhe individuell und regelmäßig neu fest. Erfahrungsgemäß fallen die Beitragsrückerstattungen bei Tarifen mit hoher Selbstbeteiligung meist geringer aus als bei Tarifen mit geringer Selbstbeteiligung. 

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Wie hoch sollte der Selbstbehalt bei der PKV gewählt sein? 

Die Höhe des Selbstbehalts ist nicht frei wählbar, sondern abhängig von den Tarifangeboten ( Selbstbeteiligungs-Modelle) der jeweiligen PKV. Die ideale Bemessung der Höhe der Selbstbeteiligung lässt sich nicht pauschal empfehlen. Es gibt aber ein paar Fakten, die bei der Auswahl helfen können. 

Die Grenze nach oben: Laut Gesetzgebung liegt die Höchstgrenze für Selbstbeteiligungen bei 5.000 Euro pro Jahr. Zudem gelten bei den Versicherern feste Obergrenzen. Niemand muss fürchten, für unvorhergesehen langwierige und aufwändige ambulante und stationäre Behandlungen eine hohe Selbstbeteiligung leisten zu müssen. Im Rahmen liegen feste Obergrenzen beispielsweise um die 30 Prozent bei prozentualer Selbstbeteiligung und um die 1.500 Euro Selbstbehalt pro Kalenderjahr bei pauschaler. 

Je nach Berufsgruppe: Am meisten profitieren Selbstständige von Selbstbehalten. Hier gilt es ein gutes Maß zu finden, mit dem sie einerseits die Beiträge spürbar senken, im Krankheitsfall aber nicht zu stark finanziell belastet werden. Angestellte müssen sorgfältig abwägen, ob sich ein Selbstbehalt für sie lohnt. Bei ihnen beteiligt sich zwar der Arbeitgeber hälftig an den Beträgen, jedoch nicht am Selbstbehalt. Meist ist eine niedrigere Selbstbeteiligung für Angestellte sinnvoll. Verbeamtete zahlen im Übrigen in der Regel keine Selbstbeteiligung. 

Gut zu wissen: Einen einmal festgelegten Selbstbehalt wieder zu senken, ist oft schwierig und meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden, die mit fortschreitendem Alter mittlerweile erworbene Krankheitsrisiken offenbart und Risikozuschläge nach sich ziehen kann. Eine Altersfrage ist außerdem diese, dass man naturgemäß kränker wird und häufiger in die Praxis gehen wird.  

Inwieweit lohnt sich das eigentlich für die Versicherer? 

Auch aus Versicherersicht lohnen sich Tarife mit Selbstbehalt. Schließlich wird damit der Verwaltungsaufwand reduziert und damit auch Kosten für Personal. Indem die Versicherten mit Selbstbehalt-Tarif erst bei Übertreffen eines bestimmten Erstattungsbetrags Geld von der PKV erhalten, reichen sie kleine Rechnungen nicht mehr oder erst gebündelt am Jahresende ein. Nicht zu vernachlässigen ist der Effekt, dass sich viele Versicherte durch den Sparanreiz von Selbstbehalten und Beitragsrückerstattung zwei Mal überlegen, welche medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Die auf diese Weise generierten Einsparungen geben die privaten Krankenversicherungen in Form von günstigeren Beiträgen an ihre Versicherten weiter. 

Wer berät mich zum Thema Selbstbehalt in der PKV und anderen Optionen zur Beitragssenkung? 

Selbstbeteiligungen sind neben dem internen Tarifwechsel eine weitere einfache Methode, um die eigenen Beiträge unkompliziert zu senken. Zahlen Versicherte einen Teil der Rechnungen selbst, reduzieren sich im Gegenzug ihre Beiträge. Für viele sind Selbstbeteiligungen in der PKV attraktiv. Hier gilt es, die passende Höhe zu finden, um nicht doch am Ende „draufzuzahlen“. Und es gibt Personenkreise, für die Selbstbehalte grundsätzlich eher in Frage kommen als für andere. 

Wie können Versicherungsvermittler mit einer guten Beratung hier helfen? Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Marktkenntnis können wir Sie zu Ihren Optionen beraten und verschiedene Szenarien durchrechnen. Wenn es darum geht, die Beiträge (im Alter) zu senken, ist der Selbstbehalt nur eine Möglichkeit. Die Option mit den erfahrungsgemäß besten Aussichten ist der interne Tarifwechsel. Hierbei wird nur der Tarif, jedoch nicht die private Krankenversicherung gewechselt. 

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