Mit Wartezeiten bezeichnet man in der privaten Krankenversicherung Zeitspannen zu Beginn der Versicherungslaufzeit, die festlegen, dass erst nach Ablauf ein Anspruch auf tarifliche Leistungen besteht. Eine Ausnahme bilden hier Unfälle. Das heißt: Bei einem Neueintritt oder einem Wechsel in eine andere private Krankenkasse beginnt der volle Versicherungsschutz nicht gleichzeitig mit Beginn des Vertrages, sondern erst nach Ablauf der Wartezeit. Der Versicherte muss also die Prämie schon leisten, aber auf Versicherungsschutz noch warten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie lange die PKV Wartezeit dauert und unter welchen Bedingungen diese sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgehen lässt.

Wartezeiten in der PKV – Lassen sie sich vermeiden?

Hintergrund der Wartezeiten in der PKV ist der Wunsch der Versicherer, sich davor abzusichern, für bereits bestehende Krankheiten aufkommen zu müssen. Die Wartezeiten PKV sind in den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB KK) klar geregelt.

 

Bei den Wartezeiten unterscheidet man:

 

Allgemeine Wartezeit

  • Normalfall: gilt für die Versicherung von Krankheitskosten, Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld im Rahmen einer Krankenvollversicherung
  • Dauer: drei Monate

 

Besondere Wartezeit

  • Gilt für Kieferorthopädie, Entbindungen, Psychotherapie und Zahnbehandlung im Rahmen einer Krankenvollversicherung
  • Dauer: acht Monate

 

PKV Wartezeit Zahnbehandlung (Zahnzusatzversicherung)

  • Wartezeiten betragen je nach PKV-Versicherer in der Regel zwischen einem und drei Jahren
  • Kosten für Zahnersatz (Krone, Inlay, Brücke) und Kieferorthopädie werden nicht erstattet

 

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Ausnahmen bei Wartefristen

Die Krankenversicherer verzichten auf die Wartezeiten, sofern ein lückenloser Übertritt aus einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer anderen deutschen privaten Krankenversicherung zu einer PKV vollzogen wurde. Hier wird die zurückgelegte Versicherungszeit angerechnet. Beispiel: Waren Sie vor Eintritt in die PKV bereits 8 Monate gesetzlich versichert, entfallen die Wartezeiten und Sie haben ab dem ersten Tag Anrecht auf alle tariflichen Leistungen. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Kranken-Vollversicherung. Bei einer privaten Zusatzversicherung gelten in der Regel die Wartezeiten.

 

Weiterhin fallen unter bestimmten Voraussetzungen die Wartezeiten PKV nicht an und der volle Versicherungsschutz besteht bereits mit dem Beginn des Vertrags:

 

Keine Wartezeit bei Unfällen

Darüber hinaus entfällt die allgemeine Wartezeit bei Unfällen grundsätzlich – auch wenn vorab keine lückenlose Vorversicherung betsand. Ausgenommen davon sind sogenannte Doppelleistungen, die sich aus einer vorhandenen Unfallversicherung ergeben können.

 

Keine Wartezeit mit Wartezeit-Attest

Allgemeine und besondere Wartezeiten können vom Versicherer bei Vorlage eines ärztlichen und ggf. zahnärztlichen Zeugnisses erlassen werden. Hierbei muss man sich einer ausführlichen Untersuchung beim Arzt bzw. Zahnarzt seiner Wahl unterziehen. Die dafür anfallenden Kosten müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Wird in dieser Untersuchung ein einwandfreier Gesundheitszustand festgestellt, so entfällt die Wartezeit. Allerdings bietet nicht jede Versicherung diese Regelung an. Wichtig ist, darauf zu achten, das entsprechende Formular seines PKV-Versicherers zu verwenden.

 

Keine Wartezeiten bei Kindernachversicherung

Für Neugeborene entfallen die allgemeinen und besonderen Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Privatversicherer eines Elternteils rückwirkend angemeldet werden. Hier entfällt auch die Gesundheitsprüfung. Das gilt analog für Adoptionen.

 

Keine Wartezeiten bei Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung

Der Wechsel innerhalb Ihres PKV-Versicherers wird in Hinsicht auf Wartezeiten PKV genauso behandelt wie der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse oder der Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung. Die einzige Ausnahme betrifft Mehrleistungen, für die Wartezeiten anfallen können. Grundsätzlich gilt hier, dass ein Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer generell nicht empfehlenswert ist. Unabhängige Beratungen wie KVoptimal.de empfehlen daher den internen PKV-Tarifwechsel. In den MB KK gibt es zahlreiche Regelungen und darüber hinaus bei den einzelnen Krankenversicherern sehr unterschiedliche Bedingungen und Abweichungen von den Musterbedingungen. Wir helfen Ihnen, Ihren Tarif zu optimieren und beraten Sie zu Themen wie PKV Wartezeit Zahnbehandlung oder zur allgemeinen Wartezeit PKV.