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Warum Sie solidarisch sind als PKV-versicherter Beamter

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Susanne Schimke
15. Oktober 2025
Warum Sie solidarisch sind als PKV-versicherter Beamter

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) basieren im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht auf dem Solidaritätsprinzip, nach dem etwa die Höhe der Beiträge nach dem Einkommen berechnet wird. In der PKV hingegen werden die Beiträge individuell kalkuliert und hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab wie dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang. Dennoch ist auch die private Krankenversicherung nicht unsolidarisch – sondern sogar besonders weitreichend gemeinschaftlich. Hier erfahren Sie mehr dazu, inwiefern Beamtinnen und Beamten in der PKV durchaus solidarisch versichert sind.

Ist die PKV unsolidarisch?

Junge und Gesunde bezahlen weniger, viele mit Vorerkrankungen werden von vornherein abgelehnt oder mit Risikozuschlägen zusätzlich belastet. Den privaten Krankenversicherungen wird häufig vorgeworfen, nicht solidarisch zu sein. Auch, wenn das Label solidarisch nicht bei den privaten Krankenversicherungen angeheftet ist, sind sie es genauso wie die gesetzlichen Krankenkassen.

Solidarität als Grundprinzip kann sich auf vielfältige Weise ausdrücken. Die Idee einer Versicherung ist es ja, dass viele Menschen einzahlen – und dafür im Falle von Krankheit oder Unfall die anfallenden Kosten erstattet bekommen. Dieses System trägt sich im Normalfall, weil nur ein Teil der Versicherten schwerer krank werden oder verunfallen und daraufhin aus Sicht der Versicherer hohe Kosten verursachen. Solidarität meint also, dass die Gesunden den Kranken helfen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt noch hinzu, dass alle je nach Einkommen beitragen. Das bedeutet, dass einkommensstärkere Versicherte mehr zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen als andere.

Obwohl man als privatversicherter Beamter nicht solidarisch im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, ist die Praxis vergleichbar. Nur am Anfang wird im Rahmen der Gesundheitsprüfung das individuell zu versichernde Risiko festgestellt. Kommen im Laufe der Jahre weitere Erkrankungen oder Unfallfolgen etc. dazu, wirken diese sich nicht mehr auf die Beiträge aus. Die PKV-Beiträge steigen also nicht, wenn man kränker wird. Die Mehrkosten, die jemand durch erworbene Krankheiten „verursacht“, werden vom gesamten Tarifkollektiv getragen, also von allen, die im gewählten Tarif versichert sind.

Solidarisch kann auch heißen, dass Privatversicherte überproportional das gemeinsame Versorgungssystem mitfinanzieren. Das kann der Fall sein, wenn die privaten Krankenversicherungen höhere Honorare für medizinische Leistungen zahlen, was in den Fällen Mehreinnahmen für Ärzte, Ärztinnen und Krankenhäuser bedeutet. Das kann in moderne Geräte und mehr Personal investiert werden, wovon wiederum alle Versicherten – unabhängig, ob gesetzlich oder privat versichert – profitieren.

Solidarisch in der PKV bedeutet auch, dass Verbeamtete mit Vorerkrankungen oder mit einer Behinderung einen erleichterten Zugang haben. Durch die sogenannte PKV-Öffnungsaktion dürfen Versicherer gesundheitlich vorbelastete Verbeamtete nicht ablehnen. Und sie dürfen auch nur begrenzt Risikozuschläge festlegen. Auf diese Weise sollen alle Beamtinnen und Beamten einen Zugang zum Beihilfe-PKV-System haben. Da sie als Staatsdiener keine Arbeitgeberzuschläge erhalten, müssten sie als gesetzlich Versicherte die gesamten Krankenkassenbeiträge selbst tragen – außer sie entscheiden sich für die pauschale Beihilfe, die es mittlerweile in einigen Bundesländern gibt.

Mehr über die PKV-Öffnungsaktion bzw. Öffnungsklausel lesen Sie hier.

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Als solidarisch kann auch gelten, dass die private Krankenversicherung denjenigen einen Sozialtarif oder Basistarif bietet, die ihre Beiträge aus finanziellen Gründen reduzieren möchten. Beide Tarife bieten einen Versicherungsschutz, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Als Entlastung ist beim Basistarif beispielsweise eine Reduzierung der Beiträge auf bis zu 50 Prozent möglich. Der entstehende Fehlbetrag wird von allen Privatversicherten getragen, deren Versicherer den brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. Auch für den Standardtarif gilt, dass finanzstärkere Versicherte den (vorübergehend) finanzschwächeren unter die Arme greifen und die durch die Begrenzung des Beitrags auf den Höchstbeitrag in der GKV hervorgerufene Finanzierungslücke mittragen.

Eine solidarische Sache aller, also auch der Privatversicherten, ist der Zuschuss aus Steuermitteln für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bundeszuschuss wird vor allem für eigentlich versicherungsfremde Leistungen verwendet. Darunter fallen etwa Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft, die kostenlose Familienmitversicherung oder die Lohnfortzahlung bei der Betreuung kranker Kinder. Die finanzielle Unterstützung der GKV durch Privatversicherte in Zahlen ausgedrückt: Obwohl Privatversicherte nur circa 10 Prozent aller Krankenversicherten in Deutschland stellen, haben sie in Form von Beitragszahlungen etwas mehr als 20 Prozent in den Bundeszuschuss eingezahlt.

Schließlich darf man der privaten Krankenversicherung unterstellen, dass sie näher dran sind an der Generationengerechtigkeit. Dass die Privatversicherten mit den sogenannten Altersrückstellungen selbst für möglichst stabile Beiträge im Alter vorsorgen, schlägt das Umlagesystem der GKV, bei dem die Erwerbstätigen die Versorgung der Rentnerinnen und Rentner mitfinanzieren. Wegen des fortschreitenden demografischen Wandels funktioniert das immer weniger gut und massive Finanzierungslücken tun sich auf. Die Folge: Leistungskürzungen und Erhöhungen der Beiträge.

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Ist die PKV unsolidarisch?

Nein! Anhand vielfältiger Beispiele konnten wir schnell zeigen, dass die private Krankenversicherung auch solidarisch ist, auch wenn sie es sich nicht explizit auf die Fahnen schreibt. So individuell eine Versicherung möglich ist und der Beitrag – dank Baukastensystem – nur das umfasst, was man versichern möchte, so solidarisch geht es auch bei der PKV zu. Auch hier gilt, dass wer krank wird oder einen Unfall hat, nicht mehr zahlen muss. Alle Versicherten im Tarifkollektiv tragen es mit. Als privatversicherte Beamtin oder als Beamter trägt man bei zur Finanzierung eines funktionierenden Gesundheitssystems bei.

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