Was hat es mit dem auslösenden Faktor auf sich?

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Anja Glorius
3. Juni 2022
Was hat es mit dem auslösenden Faktor auf sich?
Was hat es mit dem auslösenden Faktor auf sich?

Werden die Beiträge der PKV erhöht, taucht neben den Begriffen Rechnungszins, Sterbetafel, Lebenserwartung, Verzinsung, Rechnungszins immer der Begriff auslösender Faktor auf. Was es mit dem Begriff auslösender Faktor auf sich hat, wie hoch er ist, welchen Einfluss er auf die Beitragserhöhung hat, erklären wir im Detail.



Inhalt

Der auslösende Faktor beschreibt den mathematischen Schwellenwert, der erreicht sein muss, um in der privaten Krankenversicherung eine Beitragsanpassung der Krankenversicherung durchzuführen. Damit Kunden nicht jährlich von Beitragserhöhungen geplagt sind und der Versicherer auch nicht jedes Jahr den großen Aufwand hat, muss er bei einem Erhöhungsbedarf der privaten Krankenversicherung erst eine Gewisse Größe erreicht haben.

Aber von vorn: Eine PKV Beitragserhöhung wird dann durchgeführt, wenn sich Kopfschäden, die Sterbetafel oder der Rechnungszins verändern. Aber was sind Kopfschäden, Sterbetafel und Rechnungszins?

  • Kopfschäden
    Kopfschäden bezeichnen die Schäden in der Versichertengemeinschaft die sich von Betrachtungseinheit A (beispielsweise das Jahr 2020) zu Betrachtungseinheit B (beispielsweise das Jahr 2021) verändern. Sind diese Kosten dann nicht auf einen einmaligen Umstand wie beispielsweise die Corona-Pandemie zurückzuführen, wird geprüft, ob der auslösende Faktor erreicht ist.
  • Sterbetafel
    Durch medizinischen Fortschritt und gesellschaftliche Veränderungen wie beispielsweise weniger körperliche Arbeit im Wandel der Industrialisierung leben Versicherte immer länger. Daher führt die steigende Lebenserwartung auch zu einem höheren Bedarf an Kosten, da mehr Behandlungen durchgeführt werden.
  • Rechnungszins
    Jeder Versicherte bildet Altersrückstellungen. Diese werden gebildet, da Versicherte mit einer reinen risikokonformen Prämie (Krankheitskosten verteilt auf alle Versicherten der Alterskohorte je Tarif) den Kunden mit ca. 55 finanziell so überfordern würde, dass dies im Rentenalter nicht mehr bezahlbar ist. Daher ist die PKV nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und sammelt aus drei Töpfen die Altersrückstellung. Diese Rückstellungen werden verzinslich angesammelt. Sinkt der Rechnungszins, steigt der Bedarf während der Gesamtlaufzeit, um das nötige Kapital zur Stabilisierung der Prämie zu bilden.

Wie hoch ist der auslösende Faktor?

Ist der Erhöhungbedarf unter 5%, ist ein Versicherer nicht berechtigt die Beiträge der privaten Krankenversicherung zu erhöhen. Ist der Bedarf der Erhöhung der Kosten über 5%, aber unter 10%, kann der private Krankenversicherer zwar die Beiträge erhöhen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Bei einem Anpassungsbedarf der Kosten über 10%, ist der Versicherer verpflichtet die Beiträge zu erhöhen. Er hat somit keine Wahl. Bei der Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung ist eine Anpassung bereits ab 5% verpflichtend.

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Warum löst der Faktor nicht jedes Jahr bei PKV Beitragsanpassungen aus?

Nun stellen sich sicherlich einige Kunden die Fragen, wie dann in den letzten Jahren Beitragserhöhung von mehr als 25% zustande kamen, in einem Jahr und in anderen Jahren keine Erhöhung nötig war.

Passt der Versicherer die Beiträge nicht an, war der Anpassungsbedarf also ganz sicher unter 10%. Löst der Faktor in einem Jahr aber aus, beispielsweise bei 6% oder bei 10% verpflichtend, muss er die nicht durchgeführten Erhöhungen der Vorjahre nachholen.

Ein Beispiel:

  • 2018 – Erhöhungsbedarf 3% – Versicherer darf nicht anpassen
  • 2019 – Erhöhungsbedarf 5% – Versicherer darf anpassen, muss aber nicht.
  • 2020 – Erhöhungsbedarf 2% – Versicherer darf nicht anpassen
  • 2021 – Erhöhungsbedarf 11% – Versicherer muss anpassen und Anpassungen aus 2018 nachholen

Im obigen Beispiel müsste der Versicherer für 01.01.2022 die Beiträge um 21% erhöhen.

Warum reduziert oder verzichtet man nicht auf den auslösenden Faktor bei der PKV Beitragserhöhung?

Im Jahr 2020 hat eine Partei den Vorschlag des Entfalls des auslösenden Faktors politisch eingebracht. Er wurde jedoch nicht positiv entschieden. Psychologisch wäre es eine gute Sache lieber jedes Jahr 2%-4% zu erhöhen, statt einmal in vier Jahren um 16%. Es fühlt sich für den Kunden schlicht anders an.

Lektüreempfehlung – Fachartikel:

AA29_Beitragsanpassungsklausel.pdf (aktuar.de)

2020-10_beitragskalkulation-in-der-pkv.pdf

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