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Was ist eine PKV-Anwartschaftsversicherung?

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Anja Glorius
19. Mai 2025
Was ist eine PKV Anwaltschaftsversicherung?

Sie verändern sich beruflich oder leben und arbeiten vorübergehend im Ausland und müssen daher in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder müssen sich gar nicht mehr in Deutschland versichern? Dann haben Sie die Option, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen oder aus einer bestehenden PKV umzuwandeln. Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen Sie Ihre private Krankenversicherung ruhen und können später leichter wieder in die private Krankenversicherung beziehungsweise Ihren konkreten Tarif zurückkehren. Wir kennen die Frage, für wen die Anwartschaftsversicherung geeignet ist und welche Vorteile sie bietet.

Anwartschaftsversicherung: So funktioniert sie

Die Anwartschaftsversicherung ist eine besondere Option der privaten Krankenversicherung. Damit wird quasi die private Krankenversicherung nur unterbrochen. Der große Vorteil ist, dass die Versicherung im Prinzip nahtlos wieder aufgenommen werden kann, ohne dass eine erneute Risikoprüfung erfolgen muss. Da der Vertrag nur ruht, bleiben in der Regel die bisher erworbenen Ansprüche und Rechte erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Wartezeiten.

„Technisch“ läuft es so ab, dass Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern und parallel dazu kleine Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaftsversicherung leisten. Gehen Sie temporär länger als einige Wochen ins Ausland, vereinbaren Sie für Ihre Rückkehr auch eine Anwartschaft. Aus dieser können Sie während dieser Zeit keine Leistungen beziehen.

Kleine und große Anwartschaft

Bei der Anwartschaftsversicherung unterscheidet man zwischen kleiner und großer Anwartschaft:

Die kleine Anwartschaft …Die große Anwartschaft …
… kann zu Beginn, aber auch während der Vertragslaufzeit vereinbart werden  … kann zu Be­ginn, aber auch während der Vertrags­lauf­zeit ver­ein­bart wer­den
… sich­ert den ak­tu­el­len Ge­sund­heits­zu­stand, bei Wiederaufnahme ist keine Ge­sundheits­prüfung nötig… sich­ert den ak­tu­el­len Ge­sund­heits­zu­stand, bei Wiederaufnahme ist keine Ge­sundheits­prüfung nötig
 … sichert das Eintritts­alter zum Zeit­punkt der Um­stellung.

Der wesentliche Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft besteht im möglichen Zeitpunkt für den Vertragsschluss und im Leistungsumfang. Die große Anwartschaft friert nicht nur den Gesundheitszustand ein, sondern auch das Eintrittsalter da man für die Zeit der Anwartschaft auch Altersrückstellungen bildet. Das hat Folgen für die Beitragskalkulation. Diese ist nämlich abhängig vom Eintrittsalter zum Vertragsschluss und vom Gesundheitszustand: Da immer das individuelle Gesundheitsrisiko versichert wird, wirken sich ein jüngeres Alter und eine bessere Verfassung günstig auf die Beitragshöhe aus.

Fristen zur Wiederaufnahme der PKV

Was vielen Versicherten bei der Anwartschaft nicht klar ist, ist, dass der Eintritt festgelegt ist. Denn anders als bei einem Optionstarif muss die Anwartschaft fristgemäß genutzt werden. Bin ich also in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtmitglied und bin durch den Beginn einer Selbstständigkeit wieder berechtigt in die PKV einzutreten, muss ich dies in der Regel innerhalb von zwei Monaten bekannt geben und auch wieder eintreten, sonst verfällt häufig der Anspruch der Anwartschaftsversicherung.

Wann macht eine Anwartschaft Sinn?

Grundsätzlich eignet sich eine Anwartschaft dafür, eine private Krankenversicherung zu pausieren oder um sich günstige Konditionen für einen späteren Einstieg zu sichern. Dass eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein kann, dafür sind verschiedene typische Szenarien denkbar:

  • Ge­setz­li­che Kran­ken­ver­siche­rungs­pflicht: Durch Teilzeit, Krankheit oder Jobwechsel werden Sie pflichtversichert in der GKV, weil Ihr Einkommen unter­halb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze fällt.
  • Beruflich oder privat längere Zeit im Ausland: Im Regelfall müssen sich die Betroffenen über eine ausländische Krankenversicherung versichern.
  • Für den Berufsstart: Bisher privatversicherte Studierende verdienen meist unterhalb der Jahres­ar­beits­entgelt­grenze und müssen sich daher ge­setz­lich kran­ken­ver­sichern.
  • An­spruch auf Heil­für­sorge: Sie wechseln in einen Beruf mit freier Heilfürsorge zum Beispiel bei der Polizei, der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Justizvollzug.
  • Wechsel in Fa­mi­lien­ver­siche­rung: Durch z. B. Elternzeit oder Arbeitslosigkeit sind Sie über Ihre/n Partner/in gesetzlich versichert.

Für alle Beispiele, insbesondere dann, wenn die Rückkehr in die PKV gut planbar ist, kann die Anwartschaftsversicherung eine sinnvolle Option sein. Möchten die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung zurückkehren, brauchen sie mit der Anwartschaft ihren alten Vertrag nur zu aktivieren. Unabhängig davon, welche Anwartschaft sie gewählt haben, ist es dann un­er­heblich, ob sich in der Zwischen­zeit am Gesund­heits­zustand etwas ge­ändert hat, denn es er­folgt keine erneute Gesundheits­prüfung.

Die Kosten einer An­wart­schafts­ver­sicherung

Die Beiträge zu einer Anwart­schafts­ver­si­che­rung liegen deutlich niedriger als die bisherigen Beiträge für die private Krankenvollversicherung. Die konkrete Beitragshöhe ist nicht nur ab­hängig vom Tarif, sondern auch von der Art der An­wart­schaft – kleine oder große. Für eine kleine Anwartschaft müssen Sie mit Kosten in Höhe von etwa 5 bis 10 Pro­zent des re­gulären Tarif­bei­trags rechnen. Bei der groß­en An­wart­schaft, bei der ja auch das Eintrittsalter zusätzlich versichert wird, beläuft es sich auf ungefähr 30 bis 45 Pro­zent des ak­tuel­len Bei­trags.

Fazit: Über die Vorteile einer PKV-Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaft lassen sich die Konditionen der privaten Krankenversicherung bis zur Rückkehr in die private Krankenversicherung konservieren. Für eine Unterbrechung der privaten Krankenversicherung gibt es viele Gründe wie Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auslandsaufenthalte etc. Der größte Anreiz einer Anwartschaftsversicherung besteht darin, sich den aktuellen Gesundheitszustand sowie das Eintrittsalter sichern zu können, die beim Wiedereintritt als Grundlage für die Beitragskalkulation dienen. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird nämlich bei gleichbleibenden Tarifleistungen nicht erfolgen. Zu beachten sind dabei die Fristen, in derer die Anwartschaft verwendet werden muss, wenn man wieder in die PKV starten kann.

Als ungebundene Versicherungsexperten unterstützen wir Sie dabei, die geeignetsten Tarife aus der vielfältigen deutschen Versicherungslandschaft aufzuspüren. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem guten Händchen für „das perfekte Versicherungsmatch“. Auch, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden, sind wir gern für Sie da.

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