Was kann ich tun, wenn meine Versicherung teurer wird?

In regelmäßigen Abständen werden Versicherungen teurer. Der Grund dafür liegt daran, dass Versicherer verpflichtet sind, Versicherungsschutz zu garantieren. Wenn eine Leistung garantiert ist, muss ein Versicherer die Möglichkeit haben, bei steigenden Kosten auch die Einnahmen zu steigern. Die Insolvenz eines Versicherers ist keine Option, weil damit die Garantie auf Schutz verloren geht.

Steigen die Ausgaben der Versicherer, muss der Versicherer die Einnahmen erhöhen. Der einzige Weg führt in diesem Fall über die Beiträge der Kunden. Beitragserhöhungen sind ärgerlich.  Gerade in der Krankenversicherung schmerzen solche Steigerung oft. In der privaten Krankenversicherung sollte eine Kündigung eher vermieden werden. Der PKV-Tarifwechsel ist besser, als das Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

Jede Beitragserhöhung führt zu einem Sonderkündigungsrecht

Beitragserhöhungen kommen vor und oft lohnt es sich, die Beiträge zu vergleichen. Viele Wettbewerber bieten ähnliche Policen an. Diese Policen haben aber auch oft Leistungsunterschiede. Alle Leistungen sollten sorgfältig verglichen werden. Der reine Beitragsvergleich hinkt (im Versicherungsbereich) fast immer. Es gilt eine Art von Mitte (Beitrag/ Leistung) zu finden und dann eine Entscheidung zu treffen.

Ihr Sonderkündigungsrecht gilt ab dem ersten Cent der Erhöhung (0,01 Euro). Sobald ein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen ebenfalls zu erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Geregelt ist dieses Recht im VVG, § 40, Abs. 1:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.

Vollständiger Gesetzestext: §40 VVG

 

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Sie können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, nach Erhalt der Erhöhung, innerhalb von vier Wochen, zum Erhöhungstermin.

Abweichende Regelung in der privaten Krankenversicherung

Das Sonderkündigungsrecht wurde in der privaten Krankenversicherung geändert. Abweichend vom § 40 VVG gilt hier § 205 VVG, Abs. 4:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

Vollständiger Gesetzestext: §205 VVG

Sie können den Vertrag kündigen, nach Zugang der Erhöhung, innerhalb von 2 Monaten, zum Erhöhungstermin.

Keine Fristen bei einem PKV-Tarifwechsel

In der privaten Krankenversicherung gilt ein zweimonatiges Kündigungsrecht. Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Sie können nach § 204 VVG jederzeit den Tarif wechseln. Es handelt sich in diesem Fall auch nicht um eine Kündigung. Ihr Vertrag wird innerhalb der Gesellschaft verändert und das ist jederzeit möglich. Aber natürlich niemals rückwirkend, sondern in die Zukunft gerichtet.

Vollständiger Gesetzestext: §204 VVG

Bemerkenswert ist, dass Fristen erst ab Zugang des Beitragserhöhungsschreibens beginnen zu laufen. Schreiben für Beitragserhöhungen werden nur in Ausnahmefällen per Einschreiben versendet. Es obliegt dem Versicherer den Zugang zu beweisen. Sollte ein Schreiben nicht zugegangen sein, verlängert sich die Frist entsprechend.