Polizistinnen und Polizisten genießen beim Thema Krankenversicherung einen Sonderstatus. Je nach Bundesland, Laufbahn und Lebensphase stehen ihnen unterschiedliche Versicherungsoptionen offen: gesetzliche, private Krankenversicherung oder Heilfürsorge – mit jeweils anderen Kosten, Leistungen und Pflichten. Das Gute an einer vorgeschriebenen Laufbahn ist ihre Planbarkeit. Vorausschauend fürs Alter zu planen, ist gerade bei Polizeikräften mit Heilfürsorge aus finanziellen Gründen wichtig.
GKV, Beihilfe, PKV oder Heilfürsorge: Wie ist man als Polizist krankenversichert?
Wer zur Polizei geht, bekommt nicht nur eine Dienstwaffe und eine Uniform — sondern auch ein Krankenversicherungssystem, das sich deutlich vom Alltag der meisten Beschäftigten oder Verbeamteten unterscheidet. Denn: Je nachdem, ob man verbeamtet ist oder nicht und in welchem Bundesland man tätig ist, bekommen Polizistinnen und Polizisten durch ihren Dienstherrn entweder Heilfürsorge, Beihilfe oder einen Arbeitgeberzuschuss.
Bei der Polizei gibt es nicht die eine Krankenversicherung, sondern folgende drei Optionen:

Polizei Beihilfe: Nur einen Teil der Beiträge zahlen
Bei Beihilfe übernimmt der Dienstherr 50 bis 80 %, PKV deckt den Rest
✓ oft geringer Eigenanteil, meist günstiger als GKV
✓ meist umfangreichere Leistungen, schnellere Termine, freie Wahl von Arzt, Ärztin und Krankenhaus
– nicht in allen Bundesländern angeboten
Polizisten und Polizistinnen können in vielen Bundesländern Beihilfe erhalten. Es handelt sich bei der Beihilfe um eine direkte Kostenerstattung für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Je nach Bundesland und Familiensituation übernimmt die Beihilfe 50 bis 80 % der Kosten, auch für berechtigte Familienangehörige.
Nur die Restkosten müssen Polizeikräfte selbst absichern, klassischerweise über eine private Krankenversicherung (PKV), die genau auf den Beihilfesatz zugeschnitten ist.
Polizeikräfte mit Beihilfe und PKV sind in der Regel günstiger krankenversichert als Beschäftigte
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Jetzt kontakt aufnehmenHeilfürsorge: Rundum-Schutz im aktiven Polizeidienst
In der Heilfürsorge trägt der Staat alle Kosten direkt — keine Zusatzversicherung nötig
✓ Rundum-Absicherung, außer Pflegeversicherung
✓ kein Eigenanteil
– wird nicht für Angehörige angeboten, ggf. erhalten sie Beihilfeleistungen
– nicht in allen Ländern angeboten
– endet mit der Pensionierung, dann Wechsel in Beihilfe
Hinweis: Um hohe Beiträge im Alter zu vermeiden, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein (siehe unten)
Einige Bundesländer bieten bestimmten, meist verbeamteten Polizeikräften – z. B. im Vollzugsdienst – die sogenannte Heilfürsorge an. Hier zahlt der Dienstherr alle erstattungsfähigen Krankheitskosten nicht wie bei der Beihilfe anteilig, sondern vollständig. Die Polizeikräfte benötigen keine private Krankenversicherung. Diese würden sie auch schwer erhalten, weil private Krankenversicherer in der Regel nicht bereit sind, die erhöhten Gefahren und das besondere Risiko im Arbeitsalltag zu versichern.
Diese Berufsgruppen können bundeslandabhängig Anspruch auf Heilfürsorge haben:
- verbeamtete Polizeikräfte der Länder
- Bundespolizei
- Berufsfeuerwehr
- Justizvollzug
Der Leistungsumfang bei der Heilfürsorge ist vergleichbar mit dem einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), aber eben vollständig staatlich finanziert. Die Heilfürsorgeberechtigung gilt nur für den Beschäftigten selbst und ist nicht auf Familienmitglieder übertragbar.
In einigen Ländern ist die Krankenversicherung für Polizeikräfte noch einmal anders aufgeteilt: Dort haben Anwärterinnen Anspruch auf Heilfürsorge und später im Dienst als Verbeamtete Anspruch auf Beihilfe.
Gehen Heilfürsorgeberechtigte in den Ruhestand, wechseln sie das System und erhalten 70 % der Kosten als Beihilfe. Ergänzend dazu müssen sie dann eine private Krankenversicherung für die Kosten abschließen, die die Beihilfe nicht zahlt, also über 30 %.
Um sich günstige Konditionen zu sichern, kann es für Polizeikräfte mit Heilfürsorge sinnvoll sein, eine kleine oder große Anwartschaft abzuschließen.
Die GKV für angestellte Polizisten und Polizistinnen
Gesetzliche Krankenversicherung wie alle Beschäftigten
✓ kostenfreie Familienversicherung möglich
✓ freie Kassenwahl
– keine Beihilfe- oder Heilfürsorgeleistungen
Wer bei der Polizei nicht verbeamtet und damit angestellt ist – etwa im Tarifbereich – bleibt wie alle anderen Beschäftigten, die weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen (2026 liegt diese bei 77.400 € Jahresbruttoeinkommen bzw. 6450 € monatlich) in der vertrauten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Arbeitgeber zahlt einen Arbeitgeberzuschuss zu den Beitragskosten. Gerade Familien profitieren hier von der kostenfreien Mitversicherung von Kindern und Partnerinnen und Partnern mit keinem oder nur einem geringen Einkommen.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Polizisten und Polizistinnen?
Die genannten Beitragshöhen können nur Richtwerte sein, da die private Krankenversicherung für alle Versicherten separat kalkuliert, wie hoch das zu versichernde Risiko nach dem Alter, Gesundheitszustand, dem Beruf und den gewünschten Leistungen ist. Also spielen auch der gewählte Tarif sowie der Beihilfesatz eine Rolle.
Was beeinflusst den PKV-Beitrag für Polizisten und Polizistinnen?
- Eintrittsalter: Je jünger, desto günstiger – und das dauerhaft.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
- Bundesland & Beihilfesatz: 50 bis 80 %
- Tarif & Leistungsumfang: Chefarzt, Einzelzimmer, Zahnersatz
- Anbieter: Erhebliche Unterschiede bei Beitragsstabilität und Leistungsniveau.
Das kostet die private Krankenversicherung für Polizeikräfte im Monat

Wie lässt sich die private Krankenversicherung für Polizeikräfte sinnvoll ergänzen?
Beihilfeergänzung
Beihilfeergänzungstarife schließen für Polizeibeamte Lücken zwischen tatsächlichen Krankheitskosten auf der einen und den Leistungen aus Beihilfeerstattung und Beamtentarif in der PKV auf der anderen Seite. Wer bei Zahnersatz, Sehhilfen und Chefarztbehandlung eine höhere oder vollständige Kostenübernahme sucht, wählt einen geeigneten Zusatzbaustein bei der privaten Krankenversicherung.
Heilfürsorge-Ergänzung bzw. Leistungslücken schließen für gesetzlich Versicherte
Polizistinnen und Polizisten erhalten über die Heilfürsorge eine Basisabsicherung. Gerade für teure Posten wie Sehhilfen oder Zahnersatz leistet die Heilfürsorge begrenzt und es fallen höhere Eigenleistungen an. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können diese Zusatzkosten abgesichert bzw. ein Upgrade bis auf eine 100-%-Erstattung realisiert werden.
Anwartschaft bei Heilfürsorge
Werden Heilfürsorgeberechtigte in den Ruhestand versetzt, erlischt ihr Anspruch auf Heilfürsorge und sie können stattdessen Beihilfe erhalten. Diese übernimmt dann nicht mehr 100 % der erstattungsfähigen Kosten, sondern nur noch 70 %. Für die restlichen 30 % muss eine private Krankenversicherung geschlossen werden, wofür es darauf zugeschnittene Tarife gibt. Da der Beitrag in der PKV unter anderem von Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn abhängt, wird er bei einem Vertragsabschluss im Pensionsalter verhältnismäßig hoch ausfallen.
Die Lösung ist hier eine Anwartschaftsversicherung. Sie wird früh z. B. mit dem Berufseintritt geschlossen, kostet wenig und friert quasi das Alter und den Gesundheitszustand ein für den späteren Wechsel in die PKV. So, als wären sie die ganze Zeit privatversichert gewesen.
Normalerweise wird die Anwartschaft genutzt, wenn Versicherte nur vorübergehend nicht mehr in der privaten Krankenversicherung sind, z. B. bei Sabbaticals, Auslandaufenthalten, Elternzeit oder Teilzeit.
Bei der Anwartschaft gilt: Je früher, desto günstiger
Mit der Anwartschaft können Polizistinnen und Polizisten mit Heilfürsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit geringen Beiträgen im Pensionsalter in die private Krankenversicherung wechseln. Das macht sich besonders für gesundheitlich Vorbelastete bezahlt, aber sorgt auch ganz allgemein für stabil günstige PKV-Beiträge im Alter.
Kleine und große Anwartschaft
| Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
| Keine Altersrückstellungen. Günstig Bei Einstieg in PKV keine neue Gesundheitsprüfung. | Altersrückstellungen werden angespart, Teurer, aber garantiert niedrigere Beiträge im Alter Keine Gesundheitsprüfung im Alter |
| Kosten in Höhe von etwa 5 bis 10 % des regulären Tarifbeitrags | Kosten von ungefähr 30 bis 45 % des regulären Beitrags |
| Die kleine Anwartschaftsversicherung ohne Alterungsrückstellungen ist zu empfehlen, wenn jemand nur für wenige Jahre heilfürsorgeberechtigt ist. | Bei der etwas teureren großen Anwartschaftsversicherung wird das Abschlussalter quasi eingefroren und der Versicherte behandelt, als wäre er in der Vergangenheit durchgehend privatversichert gewesen. |
Mehr über Fristen und Kosten der Anwartschaft erfahren Sie hier!



